Immobilien zum Mieten in Kemberg
0 Immobilien werden in Kemberg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Kemberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Kemberg
Kemberg veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Neuverträge unterliegen keiner Mietpreisbremse; Vergleichsmiete und Erhöhung folgen dem allgemeinen Mietrecht. Kita-Beiträge sind bis zum 10. fällig, der Betreuungsvertrag endet erst nach sechs Monaten Kündigungsfrist. Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann bei Klausel im Vertrag in den Nebenkosten stehen — Hebesatz Wohn 420 %. Grunderwerbsteuer und Kappung: Block Sachsen-Anhalt.
Quelle: Geodatenportal LSA; Mietübersicht HinweisQuelle: BBSR; Mietpreisbremse ÜbersichtQuelle: Stadt Kemberg; Hebesatz Wohn 420 %
Vergleichsmiete ohne Spiegel — drei Wohnungen oder Gutachten
Portal-Angebotspreise ersetzen keinen amtlichen Mietspiegel. Für eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben die gesetzlichen Begründungsmittel, etwa drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Eine abgesenkte Kappungsgrenze hat das Land nicht erlassen — Kurzüberblick im Bundesland-Block.
Quelle: Geodatenportal LSA; Mieten und Pachten
Kita: ganzer Monat, Zahlung am 10.
Die Stadt erhebt Kostenbeiträge nach Betreuungszeit. Beispiel acht Stunden: Kindergarten 135 €, Krippe 145 € im Monat (Satzung ab 01.08.2019); Verpflegung kommt extra. Sie zahlen ab dem Monatsersten — auch bei Aufnahme mitten im Monat den vollen Monat. Fällig ist der Beitrag bis zum 10. Die Anmeldung muss drei Monate vorher in der Stadtverwaltung vorliegen; kündigen Sie mit sechs Monaten zum Monatsende. Landesweite Geschwisterregeln stehen im Bundesland-Block. Härtefall-Übernahme: Jugendamt Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3–4.
Quelle: Stadt Kemberg; Kita-BeitragstabelleQuelle: Stadt Kemberg; Kita-Fristen
Wohnberechtigungsschein in Wittenberg, nicht im Rathaus
Für eine belegungsgebundene Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist der Landkreis Wittenberg (Wohnungsbauförderung, Breitscheidstraße 3/4, Lutherstadt Wittenberg), nicht allein die Stadtverwaltung Burgstraße 5. Der Schein gilt in der Regel 12 Monate und nur in Sachsen-Anhalt; er vermittelt keine konkrete Wohnung.
Quelle: Bürgerservice Sachsen-Anhalt; WBS WittenbergQuelle: Landkreis Wittenberg; WBS Bauordnung
Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Statistik Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
- Keine Mietpreisbremse-Ausweisung — Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Häufige Fragen zum Mieten in Kemberg
- Gibt es in Kemberg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Reicht ein Portal-Mietspiegel für eine Erhöhung?
Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Portal-Angebotspreise ersetzen ihn nicht. Für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben die gesetzlichen Begründungsmittel — etwa drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.
- Gilt in Kemberg die Mietpreisbremse?
- Welche Kappungsgrenze gilt im Bestand?
Sachsen-Anhalt hat keine Landesverordnung zur Mietpreisbremse und keine abgesenkte Kappungsgrenze erlassen. Es bleibt bei der gesetzlichen Grenze von 20 % in drei Jahren. Kurzüberblick: Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Wer ist in Kemberg für den WBS zuständig?
- Wie lange gilt der WBS?
Beim Landkreis Wittenberg (Wohnungsbauförderung, Breitscheidstraße 3/4, Lutherstadt Wittenberg), nicht im Rathaus Burgstraße 5. Der WBS gilt in der Regel 12 Monate und nur in Sachsen-Anhalt. Er berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, vermittelt sie aber nicht.
Quelle: Bürgerservice Sachsen-Anhalt; WBS WittenbergQuelle: Landkreis Wittenberg; WBS Bauordnung
- Was zahle ich für die Kita — und welche Fristen gelten?
- Kann ich den Kitaplatz kurzfristig kündigen?
- Wer übernimmt Beiträge bei geringem Einkommen?
Beispiel acht Stunden: Kindergarten 135 €, Krippe 145 € monatlich (Satzung ab 01.08.2019). Zahlung bis zum 10.; Anmeldung drei Monate vorher, Aufnahme zum Monatsersten. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Monatsende — kurzfristig ausziehen ändert den Beitrag nicht automatisch. Übernahme: Jugendamt Landkreis Wittenberg. Geschwisterregel: Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Kemberg; Kita-KostenbeiträgeQuelle: Stadt Kemberg; Kita-Kündigung
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Welcher Hebesatz gilt für Wohnungen?
Vermieter dürfen die Grundsteuer umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt für Wohngrundstücke der Hebesatz 420 % (Satzung 10.12.2024, 2026 unverändert). Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Den Jahresbetrag setzt die Stadt fest; das Finanzamt liefert nur den Messbetrag.
Quelle: Stadt Kemberg; Hebesatz Wohn 420 %Quelle: Finanzamt ST; Grundsteuer Reform
- Wie pendle ich ohne Auto nach Wittenberg oder Leipzig?
- Welcher Bahnhof ist näher an der Kernstadt?
Die Stationen Bergwitz und Radis liegen an der Strecke Wittenberg–Leipzig (Stundentakt laut Stadt). In den Zügen gilt MDV-Nord; der Bus vor Ort folgt dem Tarif der Vetter GmbH. Die Kernstadt Kemberg hat keinen eigenen Regionalbahnhof — die Ortsmitte erreichen Sie per Bus (die meisten Linien) oder Anrufbus 08000 366 910.
- Wo finde ich Sozialwohnungen in Kemberg?
- Vermittelt der WBS eine Wohnung?
Der WBS ist die Zugangsberechtigung, keine Wohnungsvermittlung. Belegungsgebundene Wohnungen vergeben Vermieter mit Bindung; Anlaufstelle für den Schein ist der Landkreis Wittenberg. Die Stadtverwaltung (Sozialamt, Burgstraße 5) ist für Kita und kommunale Anliegen zuständig, nicht für die WBS-Erteilung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden