Immobilien in Kemberg

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Das Wichtigste über Kemberg

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten in Kemberg 420 % für Wohngrundstücke und 750 % für Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer A: 310 %). Der Stadtrat hat die Sätze am 10. Dezember 2024 beschlossen; sie gelten ab 1. Januar 2025. Eine Mietpreisbremse gibt es nicht. Grunderwerbsteuer und Kappung stehen im Block Sachsen-Anhalt.

Quelle: Stadt Kemberg; Hebesatzsatzung 2025Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder

Ein Hebesatz für die ganze Einheitsgemeinde

Die Satzung listet alle Ortsteile — von Ateritz und Bergwitz über Radis bis Wartenburg. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Den Jahresbetrag lesen Sie im Bescheid; das ist kein Verkaufspreis. Das Amtsblatt vom Dezember 2025 bestätigt dieselben Hebesätze für 2026.

Quelle: Stadt Kemberg; Hebesätze OrtsteileQuelle: Stadt Kemberg; Amtsblatt Hebesätze 2026

Stundentakt in Bergwitz und Radis

Die Regionalbahnhöfe Bergwitz (Bahnhofstraße 13) und Radis (Bahnhofstraße 60) liegen an der Strecke Lutherstadt Wittenberg–Leipzig und werden laut Stadt im Stundentakt bedient. Die Bedarfshaltestellen Eutzsch und Rackith an der Heidebahn nach Eilenburg fahren an Wochenenden und Feiertagen vier Mal täglich. In den Zügen gilt der MDV-Nord-Tarif; Busse vor Ort nach Tarif der Vetter GmbH. Die meisten Linien laufen über die Ortsmitte; Ausnahmen sind 304, 333 und 335. Den Anrufbus erreichen Sie unter 08000 366 910.

Quelle: Stadt Kemberg; Schienen- und BusverkehrQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof BergwitzQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof RadisQuelle: MDV; Tarif MDV-Nord

Kita: drei Monate Vorlauf, sechs Monate Kündigung

Kindertagesbetreuung ist nicht beitragsfrei. Bei acht Stunden zahlen Sie im Monat 135 € im Kindergarten und 145 € in der Krippe (Satzung ab 1. August 2019). Fällig ist der Beitrag bis zum 10. des Monats. Den Antrag müssen Sie spätestens drei Monate vor Aufnahme bei der Stadtverwaltung stellen, Aufnahme nur zum 1. des Monats. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Monatsende. Übernahme bei geringem Einkommen: Jugendamt des Landkreises Wittenberg.

Quelle: Stadt Kemberg; Kita-KostenbeiträgeQuelle: Stadt Kemberg; Kita-Anmeldung

Bundesland Sachsen-Anhalt:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:

Häufige Fragen zu Wohnen in Kemberg

  • Welche Bahnhöfe hat Kemberg — und wie oft fährt der Zug?
  • Liegt Bergwitz an der Strecke nach Leipzig?
  • Wann hält die Heidebahn in Eutzsch oder Rackith?

Zwei Regionalbahnhöfe: Bergwitz (Bahnhofstraße 13) und Radis (Bahnhofstraße 60) an der Strecke Lutherstadt Wittenberg–Leipzig, laut Stadt im Stundentakt. Die Bedarfshaltestellen Eutzsch und Rackith an der Heidebahn nach Eilenburg fahren an Wochenenden und Feiertagen vier Mal täglich. ICE-Umstieg in Lutherstadt Wittenberg.

Quelle: Stadt Kemberg; SchienenverkehrQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof BergwitzQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Radis

  • Welcher Tarif gilt im Zug — und wie fahre ich mit dem Bus?
  • Gilt MDV-Nord in Kemberg?
  • Wie erreiche ich den Anrufbus?

In den Nahverkehrszügen des Landkreises Wittenberg gilt der MDV-Nord-Tarif. Örtliche Busse fahren nach dem Tarif der Vetter GmbH. Die meisten Linien laufen über die Ortsmitte Kemberg; Ausnahmen sind 304 (Wittenberg–Dessau), 333 (Wittenberg–Bad Schmiedeberg) und 335 (Gräfenhainichen–Bergwitz). Anrufbus: 08000 366 910, Mo–Sa 07:00–20:00 Uhr.

Quelle: MDV; Tarif MDV-NordQuelle: Stadt Kemberg; Bus und Anrufbus

  • Wie funktionieren Kita-Beiträge und Anmeldung in Kemberg?
  • Bis wann muss ich den Kita-Platz beantragen?
  • Was kostet acht Stunden Kindergarten?

Beiträge nach Betreuungszeit: Kindergarten acht Stunden 135 €, Krippe acht Stunden 145 € im Monat (Satzung ab 01.08.2019). Fällig bis zum 10. des Monats. Antrag spätestens drei Monate vor Aufnahme bei der Stadtverwaltung, Aufnahme nur zum 1. des Monats. Kündigung: sechs Monate zum Monatsende. Landes-Geschwisterregel: Bundesland-Block. Härte: Jugendamt Landkreis Wittenberg.

Quelle: Stadt Kemberg; Kita-KostenbeiträgeQuelle: Stadt Kemberg; Kita-Anmeldung

  • Welche Grundschulen gibt es in Kemberg?
  • Gibt es eine weiterführende Schule vor Ort?
  • Wo liegt die Grundschule Bergwitz?

Vier Grundschulen: Kemberg (Schulstraße 8), Bergwitz (Bahnhofstraße 80), Radis (Johann-Gottfried-Galle-Straße 5a) und Dabrun. Weiterführend ist die Sekundarschule Ernestine Reiske in Kemberg. Der Landkreis beobachtet die Schülerzahlen in Bergwitz und Radis; das ändert nichts an der aktuellen Schulversorgung.

Quelle: Landkreis Wittenberg; SchulentwicklungsplanQuelle: Grundschule Bergwitz; Standort

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kemberg?
  • Gelten 420 Prozent auch 2026?
  • Gibt es getrennte Sätze für Wohn und Nichtwohn?

Ja, differenziert. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025): Wohngrundstücke 420 %, Nichtwohngrundstücke 750 %, Grundsteuer A 310 % (Stadtrat 10.12.2024, in Kraft 01.01.2025). Für 2026 bleiben die Sätze unverändert. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem Bescheid.

Quelle: Stadt Kemberg; Hebesätze 2025Quelle: Stadt Kemberg; Amtsblatt Hebesätze 2026

  • Ist Kemberg hochwassergefährdet?
  • Was bedeutet der Deichabschnitt Grobe Sau?
  • Wo sehe ich die HQ-Karten der Elbe?

Teile der Einheitsgemeinde ja — nicht pauschal jeder Ortsteil. Die Stadt stuft den Deichabschnitt Grobe Sau als kritisch ein; bei einem Bruch wären zuerst Wartenburg, Dabrun und Bietegast betroffen. Ob Ihr Flurstück im festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) liegt, klären Sie in der Karte des Landesverwaltungsamts und in den Hochwasserkarten des LHW.

Quelle: Stadt Kemberg; IGEK HochwasserQuelle: LVwA Sachsen-Anhalt; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: LHW Sachsen-Anhalt; Hochwasserkarten

  • Gibt es einen kommunalen Wärmeplan für Kemberg?
  • Bis wann muss die Stadt die Wärmeplanung fertigstellen?

Ein veröffentlichter kommunaler Wärmeplan der Stadt lag bei der Recherche nicht vor. Kleine und mittlere Kommunen in Sachsen-Anhalt müssen die Planung bis 30. 06. 2028 abschließen. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum Heizungstausch; die Wahl der Anlage bleibt Sache des Gebäudes.

Quelle: LENA Sachsen-Anhalt; Wärmeplan-Frist

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden