Einfamilienhaus am Fluss - Familienfreundlich wohnen in Oranienbaum


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Wittenberg steht nicht unter der Mietpreisbremse: Sachsen-Anhalt hat keine entsprechende Landesverordnung erlassen; bei Bestandserhöhungen gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer kauft, zahlt in Sachsen-Anhalt 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Haufe; Mietpreisbremse Sachsen-AnhaltQuelle: Immowelt; Länder ohne MietpreisbremseQuelle: Statistik Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer 5 %
Ab dem 1. Januar 2026 setzt die Lutherstadt Wittenberg für die Grundsteuer B differenzierte Hebesätze fest: 450 % für Wohngrundstücke und 753 % für Nichtwohngrundstücke (Beschluss vom 29. Oktober 2025). Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) im wertabhängigen Bundesmodell. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hebesatz-SatzungQuelle: Stadt Wittenberg; Hebesätze Wohn und NichtwohnQuelle: Finanzministerium ST; Grundsteuer Reform
Seit Dezember 2019 gehören die Zugstrecken im Landkreis Wittenberg zum Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV-Nord). Mit Verbundticket nutzen Sie Regionalzüge und S-Bahn Richtung Dessau, Bitterfeld, Halle und Leipzig. Für Busfahrten im Landkreis gelten weiterhin die Tarife der Vetter GmbH — das Ticket-System ist also zweigeteilt.
Eine landesweite Beitragsfreiheit wie in Brandenburg gibt es in Wittenberg nicht. Der Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen (KommBi) erhebt monatliche Kostenbeiträge nach Betreuungsart und vereinbarten Stunden. Die aktuelle Kostenbeitragssatzung gilt seit dem 1. April 2026 (Stadtratsbeschluss 17. Dezember 2025). Anmeldung und Bescheide laufen über KommBi.
Quelle: Stadt Wittenberg; Kita und KommBiQuelle: Stadt Wittenberg; Kita-Kostenbeitragssatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
Ja für den Zug: Seit Dezember 2019 gehören die Zugstrecken im Landkreis Wittenberg zum MDV-Nord. Mit Verbundticket fahren Sie Regionalzüge und S-Bahn Richtung Dessau, Halle und Leipzig. Busfahrten im Landkreis laufen über die Tarife der Vetter GmbH — Zug und Bus sind also nicht automatisch ein Ticket.
Nein, eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Seit dem 1. April 2026 gilt die aktuelle Kostenbeitragssatzung (Beschluss 17. Dezember 2025). Beiträge richten sich nach Betreuungsart und Stunden; Anmeldung und Bescheide über den Eigenbetrieb KommBi (Berliner Straße 61).
Quelle: Stadt Wittenberg; Kita und KommBiQuelle: Stadt Wittenberg; Kita-Kostenbeitragssatzung
Ja: Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg betreiben ein Fernwärmenetz mit mehreren Erzeugungsanlagen und versorgen Wohnungen, Betriebe und öffentliche Gebäude. Die kommunale Wärmeplanung soll bis 2045 die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung schaffen — als Orientierung, ohne automatischen Anschlusszwang.
Die Lage an der Elbe macht Hochwasser und Starkregen relevant. Die Stadt investiert in Schutzanlagen und ein Pumpwerk (Landesförderung u. a. Programm KLIMA III). Für die Wohnentscheidung prüfen Sie die konkrete Lage über amtliche Gefahrenkarten und den Gebäudeversicherer.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hochwasserschutz ElbeQuelle: Stadt Wittenberg; Förderprojekte Hochwasser
Wittenberg ist Mittelzentrum im Landkreis Wittenberg mit Bahnhof (u. a. Fern- und Regionalverkehr) und kommunaler Infrastruktur für Bildung und Versorgung. Für den Alltag zählen vor allem MDV-Nord-Anbindung, Kita über KommBi und die Lage zur Elbe — Details zu einzelnen Stadtteilen finden Sie bei der Stadtverwaltung.
Quelle: MDV; Tarif MDV-NordQuelle: Stadt Wittenberg; Kita und KommBi
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden