Immobilien zum Mieten in Aspach
0 Immobilien werden in Aspach zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Aspach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Aspach
Seit 1. Juni 2025 hat Aspach einen eigenen Mietspiegel. Die Gemeinde hat ihn zusammen mit der Stadt Backnang und acht weiteren Umlandgemeinden erstellt. Grundlage sind 1.719 Antworten und 584 mietspiegel-relevante Datensätze; erhoben wurde von November 2024 bis Februar 2025 bei 12.000 Miethaushalten. PDF und Onlinerechner stehen auf der Gemeindewebsite. Der Spiegel beschreibt die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierten, nicht preisgebundenen Wohnraum nach Größe, Ausstattung, Lage und energetischer Beschaffenheit. Sozialwohnungen, Heime und mietfrei überlassene Wohnungen sind ausdrücklich ausgenommen. Rückfragen beantwortet die Stelle Liegenschaften im Rathaus, Backnanger Straße 9.
Quelle: Gemeinde Aspach; Mietspiegel 2025Quelle: Gemeinde Aspach; Mietspiegel PDF
Keine Mietpreisbremse in dieser Gemeinde
Aspach steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2025 (Gesetzblatt 2025 Nr. 144). Die Nachbarstadt Backnang ist in der Gebietskulisse, Aspach nicht. Bei einer Neuvermietung in Großaspach, Kleinaspach, Rietenau oder Allmersbach am Weinberg gilt deshalb die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht. Auch die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren greift hier nicht: Aspach fehlt in der Kappungsgrenzenverordnung (Gesetzblatt 2025 Nr. 145). Im laufenden Mietverhältnis bleibt damit die bundesweite Grenze von höchstens 20 Prozent in drei Jahren maßgeblich. Orientierung für die Vergleichsmiete gibt der örtliche Mietspiegel, nicht eine Landesliste.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Gesetzblatt BW; MietBegrenzVO 2025Quelle: Gesetzblatt BW; KappVO 2025
Wohnberechtigungsschein im Rathaus Aspach
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde Aspach, Backnanger Straße 9, nicht beim Landratsamt. Sie brauchen ihn, um eine geförderte, gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können — er verschafft keinen Anspruch auf eine Wohnung, nur die Berechtigung zum Abschluss. Zuständig ist die Gemeinde Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; wer nach Aspach ziehen will und noch nicht in Baden-Württemberg wohnt, beantragt am Zielort. Mitzubringen sind vor allem Einkommensnachweise aller einziehenden Personen. Die Einkommensgrenzen folgen dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Das Formular erhalten Sie im Rathaus; persönlich klären Sie am schnellsten, welche Belege in Ihrem Fall nötig sind.
Quelle: Gemeinde Aspach; Wohnberechtigungsschein
Parken als Mieter: Ausweis nur bei festgesetztem Gebiet
Einen Bewohnerparkausweis gibt die Gemeinde nur aus, wenn Sie in einem festgesetzten Bewohnerparkgebiet gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen. Der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz. Ob Ihr Straßenzug in Großaspach oder einem anderen Teilort so ausgewiesen ist, steht nicht pauschal fest — das klären Sie bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus. Außerhalb solcher Zonen parken Mieter wie alle anderen im öffentlichen Straßenraum oder auf dem Stellplatz des Mietvertrags. Für den Antrag braucht es in der Regel Fahrzeugschein und Meldebestätigung.
Quelle: Gemeinde Aspach; Bewohnerparkausweis
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Aspach
- Gilt in Aspach die Mietpreisbremse?
- Ist Aspach in der Gebietskulisse Baden-Württemberg?
- Darf die Neuvermietung 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
Nein. Aspach fehlt in der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. Dezember 2025 (Gesetzblatt 2025 Nr. 144). Backnang steht in der Liste, Aspach nicht. Die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete gilt hier bei Neuvermietung daher nicht. Orientierung gibt der örtliche Mietspiegel.
Quelle: Gesetzblatt BW; MietBegrenzVOQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Wie stark darf die Miete in Aspach in drei Jahren steigen?
- Gilt in Aspach die 15-Prozent-Kappung?
- Steht Aspach in der Kappungsgrenzenverordnung?
Aspach steht nicht in der Kappungsgrenzenverordnung (Gesetzblatt 2025 Nr. 145). Es gilt die bundesweite Grenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, nicht die abgesenkten 15 Prozent der Verordnungsgemeinden.
- Wo finde ich den Mietspiegel für Aspach?
- Ab wann gilt der neue Mietspiegel?
- Gibt es einen Onlinerechner?
Auf aspach.de unter Bauen, Mieten, Wohnen. Der Spiegel gilt ab 1. Juni 2025, erstellt mit Backnang und acht Umlandgemeinden. PDF und Onlinerechner liegen dort. Er gilt für frei finanzierten Wohnraum, nicht für Sozialwohnungen oder Heime. Kontakt: Liegenschaften im Rathaus, Telefon 07191 212-233.
- Wo beantrage ich in Aspach den Wohnberechtigungsschein?
- Reicht der WBS für eine Sozialwohnung?
- Welche Unterlagen braucht das Rathaus?
Bei der Gemeinde Aspach, Backnanger Straße 9. Der Schein berechtigt zur Bewerbung um eine gebundene Sozialmietwohnung, verschafft aber keinen Anspruch. Nötig sind vor allem Einkommensnachweise aller Einziehenden. Das Formular gibt es im Rathaus; persönlich klären Sie am schnellsten den Einzelfall.
- Wer vergibt in Aspach geförderte Mietwohnungen?
- Gibt es ein Wohnungsamt der Gemeinde?
- Kann die Gemeinde Sozialwohnungen zuweisen?
Den WBS stellt das Rathaus aus. Die Wohnung selbst suchen Sie bei Vermietern mit Belegungsbindung. Einen Anspruch auf Zuweisung einer konkreten Wohnung hat die Gemeinde damit nicht. Fragen zu Landesförderung von Mietwohnraum laufen über die Wohnraumförderungsstelle und die L-Bank; die Gemeinde verweist auf ihrem Serviceportal darauf.
Quelle: Gemeinde Aspach; WBS HinweisQuelle: Gemeinde Aspach; Mietwohnraumförderung
- Bekomme ich als Mieter in Aspach einen Parkausweis?
- Reicht der Mietvertrag für den Bewohnerparkausweis?
- Wo stelle ich den Antrag?
Nur bei Meldeadresse und tatsächlichem Wohnen in einem festgesetzten Bewohnerparkgebiet. Der Mietvertrag allein reicht nicht, wenn keine Zone ausgewiesen ist. Antrag bei der Gemeinde. Der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz.
- Zählt der Aspacher Mietspiegel auch für Sozialwohnungen?
- Gilt der Spiegel bei preisgebundenem Wohnraum?
- Was ist von der Datenerhebung ausgenommen?
Nein. Der Mietspiegel erfasst frei finanzierten Wohnraum. Preisgebundene Wohnungen (etwa mit WBS-Bindung), Heime, mietfreie Überlassung und selbst genutztes Eigentum sind laut PDF nicht unmittelbar anwendbar. Für solche Fälle gelten die jeweiligen Bindungen, nicht die Spiegel-Tabelle.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden