Immobilien zum Mieten in Winnenden
0 Immobilien werden in Winnenden zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Winnenden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Winnenden
Winnenden steht nicht unter der Mietpreisbremse: Ab der neuen Landes-Gebietskulisse 2026 gehört die Stadt nicht mehr zu den angespannten Wohnungsmärkten Baden-Württembergs. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Wer später kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Land Baden-Württemberg; Grunderwerbsteuer
Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 der Stadt Winnenden gilt vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Er bildet die Nettomiete ohne Betriebskosten ab und dient als Orientierung bei Neuvertrag und Mieterhöhung. Online-Rechner, PDF und Straßenverzeichnis liegen unter winnenden.de/mietspiegel; Auskünfte erteilt das Stadtentwicklungsamt — ohne Rechtsberatung im Einzelfall.
Quelle: Stadt Winnenden; Mietspiegel
Brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und übergeben ihn dem Vermieter beim Einzug. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung Winnenden am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; der Schein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung, nur die Berechtigung zum Abschluss eines Sozialmietvertrags.
Quelle: Stadt Winnenden; Wohnberechtigungsschein
Was kostet die Kinderbetreuung neben der Miete?
Kita-Plätze sind gebührenpflichtig nach städtischer Satzung (Betreuungszeit und Geschwister); der August ist beitragsfrei. Zuschüsse übernimmt auf Antrag das Kreisjugendamt Rems-Murr, wenn Einkommen und Betreuungsbedarf passen. Für den Alltag ohne Auto: S 3 im VVS mit 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit Richtung Stuttgart.
Quelle: Stadt Winnenden; Kita-GebührenQuelle: Stadt Winnenden; Verkehrsanbindung
Häufige Fragen zum Mieten in Winnenden
- Gilt in Winnenden die Mietpreisbremse?
- Ist Winnenden angespannter Wohnungsmarkt?
- Darf die Neuvertragsmiete nur 10 % über Vergleichsmiete liegen?
Nein. Seit der neuen Gebietskulisse Baden-Württembergs ab 2026 gehört Winnenden nicht mehr zu den Kommunen mit Mietpreisbremse. Die Begrenzung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier daher nicht. Unabhängig davon bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) relevant für Bestandserhöhungen und als Orientierung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Winnenden?
- Dürfen Vermieter die Miete um 15 oder 20 % erhöhen?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB) — höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse; Winnenden ist dort ab 2026 nicht mehr enthalten.
- Gibt es in Winnenden einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Gibt es einen Online-Rechner zum Mietspiegel?
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. PDF, Straßenverzeichnis und kostenloser Online-Rechner liegen unter winnenden.de/mietspiegel. Er weist die monatliche Nettomiete ohne Betriebskosten aus; Ausstattung und Lage fließen über Zu- und Abschläge ein.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Winnenden?
- Wo ist die Anlaufstelle für Sozialwohnungen?
- Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?
Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung Winnenden am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Der Schein ermöglicht den Mietvertrag für gebundenen Wohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
- Was kosten Kita-Plätze für Mieter-Haushalte in Winnenden?
- Ist der Kita-August gebührenfrei?
- Wer übernimmt Kita-Gebühren bei geringem Einkommen?
Die Betreuung ist gebührenpflichtig nach städtischer Satzung (Betreuungszeit und Geschwister). Beiträge fallen für 11 Monate an; der August ist gebührenfrei. Bei Bedürftigkeit kann das Kreisjugendamt Rems-Murr Kosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Betreuung erforderlich ist.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Stuttgart?
- Reicht die S-Bahn für den Arbeitsweg?
Die S 3 im VVS verbindet Winnenden mit Stuttgart und Backnang; in den Hauptverkehrszeiten laut Stadt im 15-Minuten-Takt, mit Anschluss zum Flughafen. Busse ab dem zentralen Busbahnhof erschließen die Ortsteile; außerhalb der Buszeiten hilft der VVS-Rider.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Betrifft mich der Hebesatz als Mieter?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten abgerechnet werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. In Winnenden gilt ab 2026 der Hebesatz Grundsteuer B von 290 v. H. (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, Bodenwertmodell BW) — die Höhe im Einzelfall steht im Bescheid des Eigentümers.
Quelle: Stadt Winnenden; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Stadt Winnenden; Grundsteuer Reform
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden