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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Backnang – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Backnang steht seit dem 1. Januar 2026 weiter unter der Mietpreisbremse und der abgesenkten Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) — beides laut Landesverordnungen Baden-Württemberg zunächst bis Ende 2026. Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Für Käufer gilt landesweit 5,0 % Grunderwerbsteuer; als Mieter betrifft Sie das nur, wenn Sie später Eigentum erwerben.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Finanzämter BW; Grunderwerbsteuer
Die Bremse gilt bei Mietbeginn; Ausnahmen nach Bundesrecht betreffen unter anderem Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Im Bestand dürfen Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 % in drei Jahren ausmachen. Orientierung liefern Vergleichsmieten — ein amtlicher Mietspiegel der Stadt ist hier nicht vorausgesetzt.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterschutz Regeln
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für den Zugang zu geförderten Sozialmietwohnungen — beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Backnang (Am Rathaus 1). Er berechtigt zur Anmietung gebundener Wohnungen, schafft aber keinen Anspruch auf ein konkretes Angebot. Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen des Landesprogramms Wohnungsbau BW.
Quelle: Stadt Backnang; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung
Kita-Elternbeiträge sind trägerabhängig und nicht pauschal beitragsfrei; Ermäßigung läuft über das Jugendamt. Für den Arbeitsweg nach Stuttgart stehen die VVS-Linien S3 und S4 bereit. In ausgewiesenen Zonen brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis beim Rechts- und Ordnungsamt — er sichert keinen festen Stellplatz.
Quelle: Stadt Backnang; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Backnang; S-Bahn AnbindungQuelle: Stadt Backnang; Bewohnerparken
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. Backnang gehört weiterhin zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Seit dem 1. Januar 2026 darf die Nettokaltmiete bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2026. Ausnahmen nach Bundesrecht: unter anderem Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen.
In Backnang gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % Erhöhung (bezogen auf die bisherige Miete), maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundlage ist die Kappungsgrenzenverordnung BW mit derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse, zunächst bis Ende 2026.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Sozialmietwohnungen. Antrag bei der Stadtverwaltung Backnang, Am Rathaus 1. Voraussetzung: Sie bleiben unter den landesweiten Einkommensgrenzen. Der Schein ermöglicht den Mietvertrag für gebundene Wohnungen, begründet aber keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt.
Quelle: Stadt Backnang; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung
Ja, Elternbeiträge sind üblich und nicht pauschal beitragsfrei. Höhe und Staffelung setzt der Träger; Faktoren können Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit sein. Ermäßigung oder Befreiung beantragen Sie beim Jugendamt, wenn die Belastung unzumutbar ist.
Quelle: Stadt Backnang; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Backnang; Kita-Ermäßigung
Viele Haushalte nutzen Backnang als Wohnort und pendeln mit S3 oder S4 (VVS) in die Region Stuttgart — laut Stadt rund 30 Minuten. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Arbeitsort, Takt und Ticketkosten ab; prüfen Sie aktuelle Fahrpläne in der VVS-Auskunft.
Quelle: Stadt Backnang; S-Bahn PendelnQuelle: VVS; Fahrplanauskunft
In ausgewiesenen Zonen benötigen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis beim Rechts- und Ordnungsamt. Er bevorrechtigt das Parken, garantiert aber keinen freien Platz. Aktuelle Gebühren erfragen Sie bei der Stadt — sie hängen von der örtlichen Satzung ab.
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell; der Hebesatz B der Stadt liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 330 %. Ob und wie viel bei Ihnen ankommt, steht in Vertrag und Abrechnung.
Quelle: Stadt Backnang; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Backnang; Grundsteuer Reform
Ein von der Stadt veröffentlichter, anerkannter Mietspiegel ist hier nicht als Standard vorausgesetzt. Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich auch über andere zulässige Begründungswege ermitteln; das Land betont, dass die Mietpreisbremse unabhängig vom Vorliegen eines Mietspiegels greifen kann. Für den Einzelfall lohnt die Rückfrage bei Stadt oder Mieterschutzberatung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden