Immobilien zum Mieten in Weinstadt

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Das Wichtigste zum Mieten in Weinstadt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Weinstadt keine Mietpreisbremse mehr — die Stadt ist aus der baden-württembergischen Gebietskulisse herausgefallen. Im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Baden-Württemberg mit 5,0 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der einfache Mietspiegel Weinstadt (Fassung 2023/2024) hilft bei Neuvertrag und Mieterhöhung, die ortsübliche Vergleichsmiete einzuordnen — auch ohne Mietpreisbremse. Er liegt im Liegenschaftsamt und Bürgerbüro aus und ist unter mietspiegel-weinstadt.de abrufbar. Bei Verdacht auf Mietpreisüberhöhung (deutlich über der Vergleichsmiete) gilt weiterhin das Wirtschaftsstrafrecht.

Quelle: Stadt Weinstadt; MietspiegelQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisüberhöhung

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine öffentlich geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Weinstadt; der Schein gilt in der Regel höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Weinstadt; Wohnberechtigungsschein

Was bedeutet die Grundsteuer in den Nebenkosten?

Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt ab dem 1. Januar 2025 bei 285 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, baden-württembergisches Bodenwertmodell). Vermieter dürfen die Grundsteuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht — sonst bleibt sie beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Weinstadt; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Weinstadt

  • Gilt in Weinstadt die Mietpreisbremse?
  • Ist Weinstadt noch in der Mietpreisbremse?
  • Seit wann entfällt die Mietpreisbremse in Weinstadt?

Nein — seit dem 1. Januar 2026 gehört Weinstadt nicht mehr zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Bei Neuvermietung begrenzt die Mietpreisbremse die Miete hier derzeit nicht. Außerhalb der Bremse bleiben die allgemeinen Grenzen zur Mietpreisüberhöhung und zum Mietwucher.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Weinstadt?
  • Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Weinstadt die 15-Prozent-Kappung?

Ohne abgesenkte Kappungsgrenze (sie war an die Mietpreisbremse-Kulisse gekoppelt) gilt die gesetzliche Regel: höchstens 20 % Erhöhung in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Weinstadt derzeit nicht.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterschutz Hinweise

  • Gibt es in Weinstadt einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Wo liegt der Mietspiegel aus?

Ja — die Stadt anerkennt einen einfachen Mietspiegel (Fassung 2023/2024). Er ist unter mietspiegel-weinstadt.de abrufbar und liegt im Liegenschaftsamt (Technisches Rathaus, Poststraße 17) sowie im Bürgerbüro (Marktplatz 1) aus.

Quelle: Stadt Weinstadt; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Weinstadt?
  • Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wo ist die Anlaufstelle für Sozialwohnungen?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Weinstadt; der Schein gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine Wohnung.

Quelle: Stadt Weinstadt; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Weinstadt; Wohngeld und WBS

  • Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
  • Welcher Grundsteuer-Hebesatz gilt in Weinstadt?
  • Was bedeutet die neue Grundsteuer für Mieter?

Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt ab dem 1. Januar 2025 bei 285 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, Bodenwertmodell BW). Ob die Steuer in Ihrer Nebenkostenabrechnung erscheint, hängt vom Mietvertrag ab — nur bei entsprechender Vereinbarung ist sie umlagefähig.

Quelle: Stadt Weinstadt; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kosten Kita-Gebühren für Mieter-Familien in Weinstadt?
  • Gibt es Beitragsfreiheit für Kindergartenplätze?
  • Wo melde ich mein Kind für die Kita an?

Elternbeiträge fallen an — eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es in Baden-Württemberg nicht. Weinstadt staffelt Gebühren nach Betreuungszeit und Alter; Sozialstaffelung und Härtefallhilfen sind möglich. Anmeldung über das Elternportal bzw. das Amt für Familie, Bildung und Soziales.

Quelle: Stadt Weinstadt; KinderbetreuungQuelle: Stadt Weinstadt; Kita-Anmeldung

  • Wie gut komme ich als Mieter ohne Auto nach Stuttgart?
  • Welche S-Bahn-Halte liegen in Weinstadt?
  • Liegt Weinstadt im VVS?

Weinstadt liegt im VVS. Die S2 hält in Endersbach und Beutelsbach und verbindet das Remstal mit Stuttgart (typisch rund 25 Minuten bis zum Hauptbahnhof tief). Für den Alltag prüfen Sie Takt und Ticket in der VVS-Auskunft.

Quelle: VVS; Fahrplan und Tarif

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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