Grundstück zu 500 qm in Otterfing


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Tölz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Bad Tölz kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage (meist den Kaufpreis). Beim Mieten gilt parallel die Mietpreisbremse mit 15 % Kappungsgrenze (MiSchuV ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) — relevant, falls Sie vermieten oder den Mietmarkt beobachten.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Stadt Bad Tölz; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) nutzt Bayern ein Flächenmodell mit Äquivalenzbeträgen — kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt ab 2025 bei 480 % (Stadtratsbeschluss zur Reform).
Quelle: Stadt Bad Tölz; Grundsteuer ab 2025Quelle: Süddeutsche Zeitung; Hebesatz B 480
Das Grundbuch für Bad Tölz führt das Amtsgericht Wolfratshausen — nicht ein Amt vor Ort in der Kreisstadt. Notarinnen und Notare reichen Eintragungen elektronisch ein; Auszüge beantragen Sie beim Gericht mit berechtigtem Interesse.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Wolfratshausen
Entlang der Isar gibt es amtliche Hochwassergefahrenkarten des LfU Bayern — prüfen Sie Adresse oder Flurstück vor dem Kauf. Parallel entsteht die kommunale Wärmeplanung (Frist 30. Juni 2028); die Stadtwerke bauen Fernwärme aus, ohne Anschlusszwang. Anschlussfähigkeit klären Sie objektbezogen bei den Stadtwerken.
Quelle: LfU Bayern; Hochwasser prüfenQuelle: Stadt Bad Tölz; Wärmeplanung
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist des Kaufpreises). Das Finanzamt setzt die Steuer fest; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein. Planen Sie den Betrag als Eigenkapital ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Lassen Sie sich die Gebühren vor der Beurkundung nennen.
Zuständig ist das Amtsgericht Wolfratshausen (Grundbuchamt), nicht ein Amt in Bad Tölz selbst. Die Gemarkung Bad Tölz gehört zum Amtsgerichtsbezirk. Notare übermitteln Eintragungen elektronisch; Auszüge beantragen Sie beim Gericht mit berechtigtem Interesse.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Bayern ein Flächenmodell mit Äquivalenzbeträgen — kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt ab 2025480 % (Stadtratsbeschluss). Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid der Stadt.
Quelle: Stadt Bad Tölz; Grundsteuer ab 2025Quelle: Süddeutsche Zeitung; Hebesatz B 480
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Auskünfte holen Sie über BORIS-Bayern oder die Geschäftsstelle im Landratsamt (gebührenpflichtig). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter — kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Quelle: BORIS-Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Landratsamt TÖL; Bodenrichtwert-Auskunft
Die Stadtwerke bauen das Fernwärmenetz aus; die kommunale Wärmeplanung läuft (Frist für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern: 30. Juni 2028). Plan und Ausbauplanung begründen keinen Anschlusszwang. Ob Ihr Grundstück anschließbar ist, klären Sie objektbezogen bei den Stadtwerken Bad Tölz.
Nutzen Sie den Kartendienst des LfU Bayern („Wassergefahr? Jetzt prüfen!“): Adresse eingeben oder Punkt setzen und die Standortauskunft herunterladen. Entlang der Isar sind Hochwassergefahrenkarten veröffentlicht. Das Ergebnis fließt in Kaufentscheidung, Versicherung und ggf. Finanzierung ein — keine pauschale Stadtbewertung.
Für Kauf, Neubau und energetische Sanierung prüfen Sie Programme von Bund (z. B. KfW/BAFA) und Freistaat Bayern sowie kommunale Hinweise der Stadt. Voraussetzungen und Fristen ändern sich — starten Sie bei den offiziellen Förderportalen und lassen Sie Fördermittel vor Vertragsabschluss prüfen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die MiSchuV: Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 31. Dezember 2029). Ein amtlicher Mietspiegel der Stadt fehlt — die Vergleichsmiete müssen Sie dennoch belegen können.
Quelle: Stadt Bad Tölz; MieterschutzQuelle: Stadt Bad Tölz; kein Mietspiegel
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