Immobilien zum Mieten in Bendorf - Rhein

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Das Wichtigste zum Mieten in Bendorf - Rhein

Bendorf steht nicht unter der Mietpreisbremse — Neuvertragsmieten sind landesrechtlich nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Bei Mieterhöhungen in laufenden Verträgen gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Rheinland-Pfalz mit 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLPQuelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

Was zahlen Familien für die Kita?

In Rheinland-Pfalz ist die Betreuung in Kindertagesstätten ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung grundsätzlich beitragsfrei; Verpflegung bleibt zusätzlich. Für unter Zweijährige und Hortplätze setzt der Kreis Mayen-Koblenz einkommensabhängige Elternbeiträge fest (Selbsteinschätzung). Übernahme oder Erlass bei Unzumutbarkeit beantragen Sie beim Kreisjugendamt.

Quelle: Kita RLP; Beitragsfreiheit ab zweiQuelle: Kreis Mayen-Koblenz; Kita-Elternbeiträge

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Wohnungen) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Bendorf — online über das Landesportal oder schriftlich/persönlich. Der Schein muss dem Vermieter vor Bezug der Sozialwohnung vorgelegt werden.

Quelle: Stadt Bendorf; Wohnberechtigungsschein

Wie pendeln Mieter ohne Stellplatz?

Ohne eigenen Bahnhof sind Bus und Umstieg an den Nachbarbahnhöfen entscheidend. Fahrpläne und Tarife liegen beim VRM; die Stadt verweist ausdrücklich auf Koblenz, Vallendar, Neuwied-Engers und Montabaur. Für Nebenkosten relevant: Die Grundsteuer kann bei entsprechender Mietvertragsklausel umgelegt werden — nach der Reform ab 2025 auf Basis neuer Messbeträge.

Quelle: Stadt Bendorf; ÖPNV-AnbindungQuelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Mieten in Bendorf - Rhein

  • Gilt in Bendorf die Mietpreisbremse?
  • Ist Bendorf Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Begrenzt RLP die Neuvertragsmiete in Bendorf?

Nein. Die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Stand Liste Mieterbund 12/2025, Geltung bis 31. Dezember 2029) erfasst u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms sowie die Kreise Alzey-Worms und Rhein-Pfalz-Kreis — nicht den Kreis Mayen-Koblenz und damit nicht Bendorf.

Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLPQuelle: Haufe; Mietpreisbremse RLP

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Bendorf bei Mieterhöhungen?
  • Darf die Miete in drei Jahren um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Gilt in Bendorf die abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesübliche Grenze von höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in ausdrücklich ausgewiesenen Gebieten — Bendorf gehört dazu nicht. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Haufe; Kappungsgrenze RLP

  • Wo beantrage ich in Bendorf einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Kann ich den WBS online beantragen?

Ja — für öffentlich geförderte Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zuständig ist die Stadtverwaltung Bendorf; der Antrag ist online über das Landesportal sowie schriftlich oder persönlich möglich. Legen Sie den Schein dem Vermieter vor Bezug vor.

Quelle: Stadt Bendorf; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Bendorf?
  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
  • Was zahlen Eltern für unter Zweijährige?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung entfallen in RLP die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung; Verpflegung bleibt. Für Plätze unter zwei Jahren und Hort setzt der Kreis Mayen-Koblenz einkommensabhängige Beiträge fest (Beispiel Oberstufe ab ca. 60.000 € Jahreseinkommen: bis 300 € monatlich für ein Kind — Stand Beschluss Jugendhilfeausschuss 12.06.2025).

Quelle: Kreis Mayen-Koblenz; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Kita RLP; Beitragsfreiheit ab zwei

  • Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
  • Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
  • Ändert die Reform ab 2025 etwas an der Umlage?

Ja — Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit der Reform (ab 2025) basieren die Bescheide auf neuen Grundsteuerwerten bzw. Messbeträgen; Fragen zum Hebesatz/Zahlung beantwortet die Stadt, Fragen zum Messbetrag das Finanzamt.

Quelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025Quelle: Landesamt für Steuern RLP; Grundsteuerreform

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Koblenz?
  • Welcher Verbund gilt in Bendorf?
  • Gibt es Buslinien von Bendorf nach Koblenz?

Über den VRM: Busse verbinden Bendorf mit Koblenz und den Nachbarorten; für den Fernverkehr steigen Sie an den von der Stadt genannten Bahnhöfen in Koblenz, Vallendar, Neuwied-Engers oder Montabaur um. Aktuelle Fahrpläne finden Sie bei VRM und auf der Stadtseite.

Quelle: Stadt Bendorf; ÖPNV-Anbindung

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