Immobilien zum Mieten in Bendorf - Rhein
0 Immobilien werden in Bendorf - Rhein zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bendorf - Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bendorf - Rhein
Bendorf steht nicht unter der Mietpreisbremse — Neuvertragsmieten sind landesrechtlich nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Bei Mieterhöhungen in laufenden Verträgen gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Rheinland-Pfalz mit 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLPQuelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer
Was zahlen Familien für die Kita?
In Rheinland-Pfalz ist die Betreuung in Kindertagesstätten ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung grundsätzlich beitragsfrei; Verpflegung bleibt zusätzlich. Für unter Zweijährige und Hortplätze setzt der Kreis Mayen-Koblenz einkommensabhängige Elternbeiträge fest (Selbsteinschätzung). Übernahme oder Erlass bei Unzumutbarkeit beantragen Sie beim Kreisjugendamt.
Quelle: Kita RLP; Beitragsfreiheit ab zweiQuelle: Kreis Mayen-Koblenz; Kita-Elternbeiträge
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Wohnungen) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Bendorf — online über das Landesportal oder schriftlich/persönlich. Der Schein muss dem Vermieter vor Bezug der Sozialwohnung vorgelegt werden.
Quelle: Stadt Bendorf; Wohnberechtigungsschein
Wie pendeln Mieter ohne Stellplatz?
Ohne eigenen Bahnhof sind Bus und Umstieg an den Nachbarbahnhöfen entscheidend. Fahrpläne und Tarife liegen beim VRM; die Stadt verweist ausdrücklich auf Koblenz, Vallendar, Neuwied-Engers und Montabaur. Für Nebenkosten relevant: Die Grundsteuer kann bei entsprechender Mietvertragsklausel umgelegt werden — nach der Reform ab 2025 auf Basis neuer Messbeträge.
Quelle: Stadt Bendorf; ÖPNV-AnbindungQuelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025
Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbegrenzung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Land RLP; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Bendorf - Rhein
- Gilt in Bendorf die Mietpreisbremse?
- Ist Bendorf Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
- Begrenzt RLP die Neuvertragsmiete in Bendorf?
Nein. Die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Stand Liste Mieterbund 12/2025, Geltung bis 31. Dezember 2029) erfasst u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms sowie die Kreise Alzey-Worms und Rhein-Pfalz-Kreis — nicht den Kreis Mayen-Koblenz und damit nicht Bendorf.
Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLPQuelle: Haufe; Mietpreisbremse RLP
- Welche Kappungsgrenze gilt in Bendorf bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete in drei Jahren um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Gilt in Bendorf die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesübliche Grenze von höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in ausdrücklich ausgewiesenen Gebieten — Bendorf gehört dazu nicht. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
- Wo beantrage ich in Bendorf einen Wohnberechtigungsschein?
- Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
- Kann ich den WBS online beantragen?
Ja — für öffentlich geförderte Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zuständig ist die Stadtverwaltung Bendorf; der Antrag ist online über das Landesportal sowie schriftlich oder persönlich möglich. Legen Sie den Schein dem Vermieter vor Bezug vor.
- Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Bendorf?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
- Was zahlen Eltern für unter Zweijährige?
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung entfallen in RLP die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung; Verpflegung bleibt. Für Plätze unter zwei Jahren und Hort setzt der Kreis Mayen-Koblenz einkommensabhängige Beiträge fest (Beispiel Oberstufe ab ca. 60.000 € Jahreseinkommen: bis 300 € monatlich für ein Kind — Stand Beschluss Jugendhilfeausschuss 12.06.2025).
Quelle: Kreis Mayen-Koblenz; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Kita RLP; Beitragsfreiheit ab zwei
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
- Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
- Ändert die Reform ab 2025 etwas an der Umlage?
Ja — Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit der Reform (ab 2025) basieren die Bescheide auf neuen Grundsteuerwerten bzw. Messbeträgen; Fragen zum Hebesatz/Zahlung beantwortet die Stadt, Fragen zum Messbetrag das Finanzamt.
Quelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025Quelle: Landesamt für Steuern RLP; Grundsteuerreform
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Koblenz?
- Welcher Verbund gilt in Bendorf?
- Gibt es Buslinien von Bendorf nach Koblenz?
Über den VRM: Busse verbinden Bendorf mit Koblenz und den Nachbarorten; für den Fernverkehr steigen Sie an den von der Stadt genannten Bahnhöfen in Koblenz, Vallendar, Neuwied-Engers oder Montabaur um. Aktuelle Fahrpläne finden Sie bei VRM und auf der Stadtseite.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden