Immobilien zum Mieten in Biedenkopf
0 Immobilien werden in Biedenkopf zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Biedenkopf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Biedenkopf
Biedenkopf steht nicht unter der hessischen Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt auf der 49er-Liste der Mieterschutzverordnung. Bestandserhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben bei der bundesweiten Kappung von 20 % in drei Jahren. Landesweite Kaufregeln stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Was ersetzt den fehlenden Mietspiegel?
Für Biedenkopf existiert kein Mietspiegel. Der Gutachterausschuss am Amt für Bodenmanagement Marburg stellt den Mietwertkalkulator MIKA bereit (aktuelle Fassung 2025, Anpassung in ungeraden Jahren). MIKA ist eine grobe Einschätzung der Nettokaltmiete, kein Mietspiegel nach BGB. Der Download über das Shopsystem GDS ist gebührenfrei.
Quelle: Stadt Biedenkopf; Mietspiegel-Hinweis
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein (Berechtigung für eine geförderte Wohnung) beantragen Sie im Rathaus beim Fachbereich IV Bauen und Umwelt, Hainstraße 63. Der Schein berechtigt zum Bezug, vermittelt aber keine Wohnung.
Quelle: Stadt Biedenkopf; Wohnberechtigungsschein
Wie melde ich den Kitaplatz an?
Die Anmeldung läuft über das digitale Elternportal Kivan. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Biedenkopf; der Stichtag für das Kindergartenjahr (1. August bis 31. Juli) ist der 15. Januar. Ab drei Jahren bis zur Einschulung bleiben die Module A bis C nach Landesermäßigung bei 0 €, Modul D bei 25 € im Monat (Gebührensatzung ab 1. Januar 2026). Krippe und U-3 bleiben beitragspflichtig. Geschwisterermäßigung: zweites Kind 50 %, drittes 25 %, weitere Kinder frei.
Quelle: Stadt Biedenkopf; Kita-Elternportal KivanQuelle: Stadt Biedenkopf; Kita-Gebührensatzung 2026
Bundesland Hessen:
- Grunderwerbsteuer: 6 %
- Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
- Hessengeld — Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld
- Mieterschutzverordnung Gebietskulisse — Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Häufige Fragen zum Mieten in Biedenkopf
- Gilt in Biedenkopf die Mietpreisbremse?
- Ist Biedenkopf ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
- Gibt es eine Deckelung bei Neuvertragsmieten?
Nein. Biedenkopf steht nicht auf der Gemeindeliste der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht. Die Verordnung gilt in den gelisteten Kommunen bis 25. November 2026.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Biedenkopf?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Wie stark dürfen Mieterhöhungen im Bestand sein?
Weil Biedenkopf nicht unter die Mieterschutzverordnung fällt, gilt die allgemeine Kappungsgrenze: maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete), sofern der Vertrag keine günstigere Regelung vorsieht. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in den gelisteten Kommunen.
- Gibt es in Biedenkopf einen amtlichen Mietspiegel?
- Was ist der Mietwertkalkulator MIKA?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Nein. Die Stadt bestätigt ausdrücklich, dass kein Mietspiegel existiert. Orientierung bietet der Mietwertkalkulator MIKA 2025 des Gutachterausschusses Marburg — gebührenfrei über GDS Hessen. Er ersetzt weder ein Gutachten noch einen Mietspiegel nach BGB.
- Wo beantrage ich in Biedenkopf einen Wohnberechtigungsschein?
- Wer ist für den WBS zuständig?
- Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?
Beim Fachbereich IV Bauen und Umwelt im Rathaus, Hainstraße 63 (Wohnungsbauförderung). Der Schein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, vermittelt aber keine Wohnung.
- Was zahlen Familien für Kita und Krippe in Biedenkopf?
- Welche Module sind ab drei Jahren beitragsfrei?
- Gibt es eine Geschwisterermäßigung?
Ab drei Jahren bis zur Einschulung setzt die Gebührensatzung (ab 1. Januar 2026) die Module A bis C nach Landesermäßigung auf 0 €, Modul D auf 25 € im Monat. Krippe und U-3 bleiben beitragspflichtig (Module etwa 149 bis 245 €). Zweites Kind 50 %, drittes 25 %, weitere Kinder frei. Verpflegung extra.
- Betrifft mich der Grundsteuer-Hebesatz als Mieterin oder Mieter?
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Welcher Hebesatz gilt 2026 in Biedenkopf?
Die Grundsteuer tragen Eigentümer. Ob sie über die Betriebskosten umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab. Der kommunale Hebesatz der neuen Grundsteuer (ab 2025) liegt 2026 bei 320 % (Grundsteuer B). Das ändert nichts an der Umlage-Regel im Vertrag.
- Lohnt sich Wohnen in Biedenkopf trotz Pendeln nach Marburg?
- Wie lange brauche ich mit der RB 94 zur Arbeit?
- Welcher Tarif gilt in der Bahn?
Die RB 94 braucht vom Halt Biedenkopf nach Marburg (Lahn) oft rund 42 Minuten; daneben halten Wissenscampus und Wallau (Lahn). Montags bis samstags Stundentakt Richtung Bad Laasphe. Fahrkarten im RMV; Automat vor Fahrtantritt zwischen Marburg und Wallau.
- Kann ich mein Kind ohne Hauptwohnsitz in Biedenkopf über Kivan anmelden?
- Was gilt für auswärtige Kinder?
- Geht die Bedarfsmeldung nur digital?
Nein über das Portal: Kivan setzt den Hauptwohnsitz in Biedenkopf voraus. Auswärtige Kinder werden nachrangig aufgenommen; die Stadt verlangt dafür den Anmeldevordruck per Post an das Rathaus. Eine Bedarfsmeldung mit Wohnsitz vor Ort läuft nur über das Elternportal.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden