Immobilien zum Mieten in Böhl-Iggelheim

0 Immobilien werden in Böhl-Iggelheim zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Böhl-Iggelheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

beliebte Anbieter

...alle anzeigen

Das Wichtigste zum Mieten in Böhl-Iggelheim

Neuverträge in Böhl-Iggelheim dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen — die Mietpreisbremse gilt seit dem 8. Oktober 2025 (bis 31. Dezember 2029). Für bestehende Verträge gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (seit 1. Oktober 2024). Einen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde auf ihrer Website nicht; eine gesetzliche Spiegelpflicht gilt erst ab 50 000 Einwohnern.

Quelle: Land RLP; Mieterschutz RegelungenQuelle: Serviceportal RLP; Mietspiegel Pflicht

Wie prüfen Sie die Miete ohne gemeindlichen Spiegel?

Ohne veröffentlichten Spiegel müssen Vermieterinnen und Vermieter eine Mieterhöhung oder die zulässige Neuvertragsmiete anders begründen — typischerweise mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Das gilt unter der Mietpreisbremse ebenso wie bei Erhöhungen bis zur Kappungsgrenze. Bei Streit hilft eine örtliche Mieterberatung oder ein Anwalt; das ist keine Rechtsberatung dieser Seite.

Quelle: Serviceportal RLP; Vergleichsmiete

Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bescheinigung, dass Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen dürfen — stellt das Sozialamt der verbandsfreien Gemeinde (Fachbereich Bürgerdienste) am Schwarzweiher 7 aus. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und vergibt keine Wohnung. Antragsberechtigt sind grundsätzlich volljährige Wohnungssuchende, deren Einkommen die Landesgrenzen nicht übersteigt.

Quelle: Serviceportal RLP; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Rathaus

Welche Schulen nutzen Familien — und was gilt für Kita und Grundsteuer?

Vor Ort gibt es die Johannes-Fink-Grundschule in Böhl, die Jakob-Heinrich-Lützel-Grundschule in Iggelheim und die Peter-Gärtner-Realschule plus in Iggelheim. Kindertagesstätten gibt es in beiden Ortsteilen (kommunal und kirchlich); Platzfragen laufen über das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises. Landesweite Beitragsregeln stehen im Bundesland-Block. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 525 %; die Steuer ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; SchulenQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; KindertagesstättenQuelle: Destatis; Hebesatz Grundsteuer B

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5 %
  • Neue Grundsteuer (ab 2025): wertabhängiges Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kita: ab vollendetem 2. Lebensjahr bis Schuleintritt Beitragsfreiheit (Verpflegung/U2/Hort kostenpflichtig)
  • ISB-Wohnraumförderung (selbst genutztes Eigentum, Einkommensgrenzen)
  • Mietpreisbremse / 15-%-Kappung: nur ausgewiesene Kommunen — Böhl-Iggelheim siehe Fließtext
  • Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) landesweit Pflicht seit 1.1.2024

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Böhl-Iggelheim

  • Gilt in Böhl-Iggelheim die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ist der Rhein-Pfalz-Kreis angespannter Wohnungsmarkt?

Ja. Alle Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis — damit auch Böhl-Iggelheim — sind in der Mietpreisbegrenzungsverordnung ausgewiesen. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Geltung: 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen (unter anderem bestimmte Neubauten) regelt das BGB.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land RLP; Mietpreisbremse Verordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Böhl-Iggelheim?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Seit wann ist die Kappung abgesenkt?

In den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises gilt die abgesenkte Grenze: höchstens 15 % in drei Jahren, zusätzlich höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029.

Quelle: Land RLP; Kappungsgrenze 15 ProzentQuelle: Land RLP; Kappungsgrenze Verordnung

  • Gibt es in Böhl-Iggelheim einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss die Gemeinde einen Spiegel erstellen?

Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Website keinen Mietspiegel. Eine gesetzliche Pflicht besteht erst ab 50 000 Einwohnern. Für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse brauchen Vermieter daher in der Regel Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Fragen Sie im Zweifel beim Rathaus nach, ob intern Unterlagen vorliegen.

Quelle: Serviceportal RLP; Mietspiegel PflichtQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Rathaus

  • Wo beantrage ich in Böhl-Iggelheim einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS aus?
  • Bekomme ich damit automatisch eine Sozialwohnung?

Zuständig ist das Sozialamt der verbandsfreien Gemeinde (Fachbereich Bürgerdienste) am Schwarzweiher 7. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und ist ein Eignungsnachweis — er vermittelt keine Wohnung. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Haushaltseinkommen die Landesgrenzen nicht übersteigt.

Quelle: Serviceportal RLP; Wohnberechtigungsschein

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das meine Nebenkosten?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
  • Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 525 % (Destatis, Stichtag 30. Juni 2025); für 2026 bleiben die Sätze laut Gemeinde unverändert. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer.

Quelle: Destatis; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Steuern 2026

  • Brauche ich in Böhl-Iggelheim einen Bewohnerparkausweis?
  • Gibt es Anwohnerparken?
  • Was gilt für Stellplätze bei Neubau?

Im Ortsrecht ist keine Satzung zum Bewohnerparken gelistet. Für Bauvorhaben gelten die Satzungen über den Nachweis und die Ablösung von Stellplätzen; die Kreisverwaltung nimmt Bauanträge entgegen. Ohne ausgewiesene Bewohnerparkzone brauchen Sie in der Regel keinen Anwohnerausweis.

Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Ortsrecht StellplätzeQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Stellplatzsatzung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto durch den Alltag?
  • Reicht die S-Bahn für den Arbeitsweg?
  • Hilft der Bürgerbus beim Einkauf?

Die S1/S2 am Bahnhof Böhl tragen den Pendelverkehr; Buslinien verbinden die Ortsteile mit Speyer, Haßloch und Schifferstadt. Der kostenlose Bürgerbus (Dienstag/Freitag) bedient Märkte, Apotheken, Rathaus und Friedhof — sinnvoll, wenn Sie keinen Pkw haben. Fahrplanänderungen bei Straßensperrungen stehen auf der Gemeindeseite.

Quelle: VRN; ÖPNV AlltagQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Bürgerbus Alltag

  • Was gilt für Kita-Beiträge in Böhl-Iggelheim?
  • Sind Kindergartenplätze beitragsfrei?
  • Wo beantrage ich einen Kita-Platz?

Landesweit ist die Betreuung ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei; Verpflegung, U2 und Hort bleiben kostenpflichtig (Details im Bundesland-Block). Kindertagesstätten gibt es in Böhl und Iggelheim (kommunal und kirchlich). Platzfragen und Kindertagespflege laufen über das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises; die Gemeinde listet die Einrichtungen.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Kindertagesstätten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Böhl-Iggelheim

Kaufangebote in Böhl-Iggelheim

Mietangebote in Böhl-Iggelheim