Wohnen mit Weitblick: Lichtdurchflutete Maisonettewohnung mit großzügiger Galerie


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Böhl-Iggelheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Anke Holzwarth bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, IHK-Sachkundenachweis, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht Böhl-Iggelheim nicht. Die gesetzliche Pflicht dazu beginnt erst ab 50 000 Einwohnern. Trotzdem gilt hier die Mietpreisbremse. Die Gemeinde gehört zum Rhein-Pfalz-Kreis und damit zur Mietpreisbegrenzungsverordnung.
Quelle: Serviceportal RLP; Mietspiegel PflichtQuelle: Land RLP; Mieterschutz Regelungen
Bei einem neuen Vertrag über eine Bestandswohnung darf die Nettokaltmiete in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt vom 8. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Bei einem bestehenden Vertrag darf die Miete in drei Jahren höchstens um 15 % steigen, vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029. Ohne Spiegel begründen Vermieter die Vergleichsmiete in der Regel mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.
Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse VerordnungQuelle: Land RLP; Kappungsgrenze Verordnung
Den Wohnberechtigungsschein stellt das Sozialamt im Fachbereich Bürgerdienste aus. Die Adresse ist Am Schwarzweiher 7. Der Schein weist nach, dass Sie eine geförderte Wohnung beziehen dürfen. Er teilt keine Wohnung zu. Ob das Haushaltseinkommen die Grenzen des Landes einhält, prüft das Amt am Antrag. Das Rathaus erreichen Sie unter 06324 963-0.
Quelle: Serviceportal RLP; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Rathaus
Im Ortsrecht steht keine Satzung zum Bewohnerparken. Einen Anwohnerausweis brauchen Sie in der Regel nicht. Für Bauvorhaben gelten die Satzung über den Nachweis von Stellplätzen und die Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen. Bauanträge reichen Sie online bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises ein.
Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Ortsrecht StellplätzeQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Bauantrag Kreis
In Böhl steht die Johannes-Fink-Grundschule. In Iggelheim stehen die Jakob-Heinrich-Lützel-Grundschule und die Peter-Gärtner-Realschule plus. Kommunale Kitas: die Kunterbunte Mäuseburg in Böhl sowie Storchennest und Römerstraße in Iggelheim. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist die Betreuung in Rheinland-Pfalz beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren und für den Hort können Beiträge anfallen. Das Mittagessen kann extra kosten.
Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; SchulenQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; KindertagesstättenQuelle: Land RLP; Kita Beitragsfreiheit
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegen Grundsteuer A und Grundsteuer B für 2026 jeweils bei 525 %. So steht es in der Hebesatzsatzung vom 9. Dezember 2025. Für Wohnungen zählt in der Regel die Grundsteuer B. Die Gemeinde erteilt für 2026 keine neuen Bescheide, wenn die Berechnungsgrundlagen gleich bleiben. Der Vermieter darf die Grundsteuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Steuern 2026
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Ja. Alle Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis, also auch Böhl-Iggelheim, stehen in der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Bei einem neuen Vertrag darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Geltung: 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen für bestimmte Neubauten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land RLP; Mietpreisbremse Verordnung
In den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises gilt die abgesenkte Grenze: höchstens 15 % in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029.
Quelle: Land RLP; Kappungsgrenze 15 ProzentQuelle: Land RLP; Kappungsgrenze Verordnung
Die Gemeinde veröffentlicht keinen Mietspiegel. Eine gesetzliche Pflicht besteht erst ab 50 000 Einwohnern. Für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse brauchen Vermieter daher in der Regel Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.
Zuständig ist das Sozialamt im Fachbereich Bürgerdienste, Am Schwarzweiher 7. Der Schein ist ein Eignungsnachweis. Er weist keine Wohnung zu.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegen Grundsteuer A und Grundsteuer B für 2026 jeweils bei 525 %. Für Wohnungen zählt in der Regel die Grundsteuer B. Die Gemeinde erteilt für 2026 keine neuen Bescheide, weil die Berechnungsgrundlagen gleich bleiben. Umlage auf die Nebenkosten nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Steuern 2026
Im Ortsrecht ist keine Satzung zum Bewohnerparken gelistet. Einen Anwohnerausweis brauchen Sie in der Regel nicht. Für Bauvorhaben gelten Nachweis und Ablösung von Stellplätzen. Bauanträge nimmt die Kreisverwaltung online entgegen.
Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Ortsrecht StellplätzeQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Stellplatzsatzung
Die S1 und S2 am Bahnhof Böhl tragen den Weg nach Ludwigshafen und Mannheim. Busse verbinden die Ortsteile mit Haßloch und Schifferstadt. Der kostenlose Bürgerbus fährt dienstags und freitags zu Märkten, Rathaus und Bahnhof. An anderen Tagen brauchen Sie Bus oder S-Bahn.
Quelle: VRN; ÖPNV AlltagQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Bürgerbus Alltag
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist die Betreuung beitragsfrei. Beiträge können für Kinder unter zwei Jahren und für den Hort anfallen. Das Mittagessen kann extra kosten. Vor Ort: Kunterbunte Mäuseburg in Böhl, Storchennest und Römerstraße in Iggelheim.
Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Kindertagesstätten
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden