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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Böhl-Iggelheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Neuverträge in Böhl-Iggelheim dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen — die Mietpreisbremse gilt seit dem 8. Oktober 2025 (bis 31. Dezember 2029). Für bestehende Verträge gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (seit 1. Oktober 2024). Einen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde auf ihrer Website nicht; eine gesetzliche Spiegelpflicht gilt erst ab 50 000 Einwohnern.
Quelle: Land RLP; Mieterschutz RegelungenQuelle: Serviceportal RLP; Mietspiegel Pflicht
Ohne veröffentlichten Spiegel müssen Vermieterinnen und Vermieter eine Mieterhöhung oder die zulässige Neuvertragsmiete anders begründen — typischerweise mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Das gilt unter der Mietpreisbremse ebenso wie bei Erhöhungen bis zur Kappungsgrenze. Bei Streit hilft eine örtliche Mieterberatung oder ein Anwalt; das ist keine Rechtsberatung dieser Seite.
Quelle: Serviceportal RLP; Vergleichsmiete
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bescheinigung, dass Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen dürfen — stellt das Sozialamt der verbandsfreien Gemeinde (Fachbereich Bürgerdienste) am Schwarzweiher 7 aus. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und vergibt keine Wohnung. Antragsberechtigt sind grundsätzlich volljährige Wohnungssuchende, deren Einkommen die Landesgrenzen nicht übersteigt.
Quelle: Serviceportal RLP; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Rathaus
Vor Ort gibt es die Johannes-Fink-Grundschule in Böhl, die Jakob-Heinrich-Lützel-Grundschule in Iggelheim und die Peter-Gärtner-Realschule plus in Iggelheim. Kindertagesstätten gibt es in beiden Ortsteilen (kommunal und kirchlich); Platzfragen laufen über das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises. Landesweite Beitragsregeln stehen im Bundesland-Block. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 525 %; die Steuer ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; SchulenQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; KindertagesstättenQuelle: Destatis; Hebesatz Grundsteuer B
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Ja. Alle Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis — damit auch Böhl-Iggelheim — sind in der Mietpreisbegrenzungsverordnung ausgewiesen. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Geltung: 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen (unter anderem bestimmte Neubauten) regelt das BGB.
Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land RLP; Mietpreisbremse Verordnung
In den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises gilt die abgesenkte Grenze: höchstens 15 % in drei Jahren, zusätzlich höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029.
Quelle: Land RLP; Kappungsgrenze 15 ProzentQuelle: Land RLP; Kappungsgrenze Verordnung
Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Website keinen Mietspiegel. Eine gesetzliche Pflicht besteht erst ab 50 000 Einwohnern. Für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse brauchen Vermieter daher in der Regel Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Fragen Sie im Zweifel beim Rathaus nach, ob intern Unterlagen vorliegen.
Quelle: Serviceportal RLP; Mietspiegel PflichtQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Rathaus
Zuständig ist das Sozialamt der verbandsfreien Gemeinde (Fachbereich Bürgerdienste) am Schwarzweiher 7. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und ist ein Eignungsnachweis — er vermittelt keine Wohnung. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Haushaltseinkommen die Landesgrenzen nicht übersteigt.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 525 % (Destatis, Stichtag 30. Juni 2025); für 2026 bleiben die Sätze laut Gemeinde unverändert. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer.
Quelle: Destatis; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Steuern 2026
Im Ortsrecht ist keine Satzung zum Bewohnerparken gelistet. Für Bauvorhaben gelten die Satzungen über den Nachweis und die Ablösung von Stellplätzen; die Kreisverwaltung nimmt Bauanträge entgegen. Ohne ausgewiesene Bewohnerparkzone brauchen Sie in der Regel keinen Anwohnerausweis.
Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Ortsrecht StellplätzeQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Stellplatzsatzung
Die S1/S2 am Bahnhof Böhl tragen den Pendelverkehr; Buslinien verbinden die Ortsteile mit Speyer, Haßloch und Schifferstadt. Der kostenlose Bürgerbus (Dienstag/Freitag) bedient Märkte, Apotheken, Rathaus und Friedhof — sinnvoll, wenn Sie keinen Pkw haben. Fahrplanänderungen bei Straßensperrungen stehen auf der Gemeindeseite.
Quelle: VRN; ÖPNV AlltagQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Bürgerbus Alltag
Landesweit ist die Betreuung ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei; Verpflegung, U2 und Hort bleiben kostenpflichtig (Details im Bundesland-Block). Kindertagesstätten gibt es in Böhl und Iggelheim (kommunal und kirchlich). Platzfragen und Kindertagespflege laufen über das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises; die Gemeinde listet die Einrichtungen.
Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Kindertagesstätten
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden