Immobilien zum Mieten in Böhl-Iggelheim

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Pfalzring 157, 67112 Mutterstadt

Anke Holzwarth bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, IHK-Sachkundenachweis, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien

Das Wichtigste zum Mieten in Böhl-Iggelheim

Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht Böhl-Iggelheim nicht. Die gesetzliche Pflicht dazu beginnt erst ab 50 000 Einwohnern. Trotzdem gilt hier die Mietpreisbremse. Die Gemeinde gehört zum Rhein-Pfalz-Kreis und damit zur Mietpreisbegrenzungsverordnung.

Quelle: Serviceportal RLP; Mietspiegel PflichtQuelle: Land RLP; Mieterschutz Regelungen

Bei einem neuen Vertrag über eine Bestandswohnung darf die Nettokaltmiete in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt vom 8. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Bei einem bestehenden Vertrag darf die Miete in drei Jahren höchstens um 15 % steigen, vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029. Ohne Spiegel begründen Vermieter die Vergleichsmiete in der Regel mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse VerordnungQuelle: Land RLP; Kappungsgrenze Verordnung

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein stellt das Sozialamt im Fachbereich Bürgerdienste aus. Die Adresse ist Am Schwarzweiher 7. Der Schein weist nach, dass Sie eine geförderte Wohnung beziehen dürfen. Er teilt keine Wohnung zu. Ob das Haushaltseinkommen die Grenzen des Landes einhält, prüft das Amt am Antrag. Das Rathaus erreichen Sie unter 06324 963-0.

Quelle: Serviceportal RLP; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Rathaus

Brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis?

Im Ortsrecht steht keine Satzung zum Bewohnerparken. Einen Anwohnerausweis brauchen Sie in der Regel nicht. Für Bauvorhaben gelten die Satzung über den Nachweis von Stellplätzen und die Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen. Bauanträge reichen Sie online bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises ein.

Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Ortsrecht StellplätzeQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Bauantrag Kreis

Welche Schulen und Kitas liegen in den Ortsteilen?

In Böhl steht die Johannes-Fink-Grundschule. In Iggelheim stehen die Jakob-Heinrich-Lützel-Grundschule und die Peter-Gärtner-Realschule plus. Kommunale Kitas: die Kunterbunte Mäuseburg in Böhl sowie Storchennest und Römerstraße in Iggelheim. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist die Betreuung in Rheinland-Pfalz beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren und für den Hort können Beiträge anfallen. Das Mittagessen kann extra kosten.

Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; SchulenQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; KindertagesstättenQuelle: Land RLP; Kita Beitragsfreiheit

Kann die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegen Grundsteuer A und Grundsteuer B für 2026 jeweils bei 525 %. So steht es in der Hebesatzsatzung vom 9. Dezember 2025. Für Wohnungen zählt in der Regel die Grundsteuer B. Die Gemeinde erteilt für 2026 keine neuen Bescheide, wenn die Berechnungsgrundlagen gleich bleiben. Der Vermieter darf die Grundsteuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Steuern 2026

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Böhl-Iggelheim

  • Gilt in Böhl-Iggelheim die Mietpreisbremse?
  • Darf die Miete bei Neuvermietung frei steigen?
  • Steht der Rhein-Pfalz-Kreis in der Verordnung?

Ja. Alle Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis, also auch Böhl-Iggelheim, stehen in der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Bei einem neuen Vertrag darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Geltung: 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen für bestimmte Neubauten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land RLP; Mietpreisbremse Verordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Böhl-Iggelheim?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Seit wann ist die Kappung abgesenkt?

In den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises gilt die abgesenkte Grenze: höchstens 15 % in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029.

Quelle: Land RLP; Kappungsgrenze 15 ProzentQuelle: Land RLP; Kappungsgrenze Verordnung

  • Gibt es in Böhl-Iggelheim einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss die Gemeinde einen Spiegel erstellen?

Die Gemeinde veröffentlicht keinen Mietspiegel. Eine gesetzliche Pflicht besteht erst ab 50 000 Einwohnern. Für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse brauchen Vermieter daher in der Regel Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.

Quelle: Serviceportal RLP; Mietspiegel Pflicht

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS in Böhl-Iggelheim aus?
  • Bekomme ich damit eine Sozialwohnung?

Zuständig ist das Sozialamt im Fachbereich Bürgerdienste, Am Schwarzweiher 7. Der Schein ist ein Eignungsnachweis. Er weist keine Wohnung zu.

Quelle: Serviceportal RLP; Wohnberechtigungsschein

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten legen?
  • Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer B?
  • Gibt es 2026 einen neuen Grundsteuerbescheid?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegen Grundsteuer A und Grundsteuer B für 2026 jeweils bei 525 %. Für Wohnungen zählt in der Regel die Grundsteuer B. Die Gemeinde erteilt für 2026 keine neuen Bescheide, weil die Berechnungsgrundlagen gleich bleiben. Umlage auf die Nebenkosten nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Steuern 2026

  • Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
  • Gibt es Anwohnerparken in Böhl-Iggelheim?
  • Was gilt für Stellplätze bei einem Neubau?

Im Ortsrecht ist keine Satzung zum Bewohnerparken gelistet. Einen Anwohnerausweis brauchen Sie in der Regel nicht. Für Bauvorhaben gelten Nachweis und Ablösung von Stellplätzen. Bauanträge nimmt die Kreisverwaltung online entgegen.

Quelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Ortsrecht StellplätzeQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Stellplatzsatzung

  • Wie komme ich ohne Auto zum Einkauf und zum Bahnhof?
  • Reicht die S-Bahn für den Arbeitsweg?
  • Hilft der Bürgerbus beim Einkauf?

Die S1 und S2 am Bahnhof Böhl tragen den Weg nach Ludwigshafen und Mannheim. Busse verbinden die Ortsteile mit Haßloch und Schifferstadt. Der kostenlose Bürgerbus fährt dienstags und freitags zu Märkten, Rathaus und Bahnhof. An anderen Tagen brauchen Sie Bus oder S-Bahn.

Quelle: VRN; ÖPNV AlltagQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Bürgerbus Alltag

  • Was gilt für Kita-Beiträge in Böhl-Iggelheim?
  • Sind Kindergartenplätze beitragsfrei?
  • Welche kommunalen Kitas gibt es?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist die Betreuung beitragsfrei. Beiträge können für Kinder unter zwei Jahren und für den Hort anfallen. Das Mittagessen kann extra kosten. Vor Ort: Kunterbunte Mäuseburg in Böhl, Storchennest und Römerstraße in Iggelheim.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Böhl-Iggelheim; Kindertagesstätten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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