Immobilien zum Mieten in Schifferstadt

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Das Wichtigste zum Mieten in Schifferstadt

Seit dem 8. Oktober 2025 gilt in Schifferstadt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Gebietskulisse Rhein-Pfalz-Kreis, bis 31. Dezember 2029). Im Bestand sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Beim Kauf fallen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Haufe; Mietpreisbremse RLPQuelle: Finanztip; Kappungsgrenze 15 %Quelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

Wie prüfen Sie die Miete ohne städtischen Mietspiegel?

Die Stadt Schifferstadt erstellt keinen Mietspiegel und ist dazu auch nicht verpflichtet. Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefern dann Vergleichswohnungen, Gutachten oder anerkannte Mietdatenbanken — nicht eine kommunale Tabelle. Das gilt für Neuvertragsprüfung unter der Mietpreisbremse ebenso wie für Erhöhungsverlangen.

Quelle: Stadt Schifferstadt; kein Mietspiegel

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie beim Referat Soziales der Stadtverwaltung Schifferstadt (Marktplatz 2). Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur in Rheinland-Pfalz; einen Anspruch auf eine konkrete Wohnung begründet er nicht.

Quelle: Serviceportal RLP; Wohnberechtigungsschein

Was bleibt an Nebenkosten-Themen lokal?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Schifferstadt der Hebesatz Grundsteuer B von 620 % (neue Grundsteuer). Ob und wie sich Ihr Anteil ändert, zeigt die Abrechnung — nicht der Hebesatz allein.

Quelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz BQuelle: Stadt Schifferstadt; Hebesatz-Satzung

Häufige Fragen zum Mieten in Schifferstadt

  • Gilt in Schifferstadt die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann greift die Bremse im Rhein-Pfalz-Kreis?

Ja. Seit dem 8. Oktober 2025 gehören die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis — und damit Schifferstadt — zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 2029). Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; gesetzliche Ausnahmen (z. B. bestimmter Neubau) bleiben möglich.

Quelle: Haufe; Mietpreisbremse RLP

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

In Schifferstadt gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis; Verordnung vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2029). Obergrenze bleibt jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete.

Quelle: Finanztip; Kappungsgrenze RLPQuelle: Deutscher Mieterbund; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Schifferstadt einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt?
  • Wie belege ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein. Die Stadt Schifferstadt erstellt keinen Mietspiegel und ist dazu nicht verpflichtet. Für Vergleichsmiete und Mietpreisbremse bleiben dann andere Belege (Vergleichswohnungen, Gutachten, Mietdatenbanken) relevant.

Quelle: Stadt Schifferstadt; kein Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wohnberechtigungsschein Schifferstadt
  • Welches Referat ist zuständig?

Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) ja. Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Referat Soziales der Stadtverwaltung Schifferstadt, Marktplatz 2. Er gilt in der Regel 12 Monate und nur in Rheinland-Pfalz; einen konkreten Wohnungsanspruch begründet er nicht.

Quelle: Serviceportal RLP; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten relevant?
  • Welcher Hebesatz gilt in Schifferstadt?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage erlaubt. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Schifferstadt bei 620 % (neue Grundsteuer). Ob sich Ihr Anteil ändert, zeigt die Nebenkostenabrechnung.

Quelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz BQuelle: Stadt Schifferstadt; Hebesatz-Satzung

  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
  • Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist die Kita in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung bleibt gesondert. Für unter Zwei- und Schulkinder können Beiträge anfallen.

Quelle: Kita RLP; Beitragsfreiheit ab zwei

  • Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit nach Ludwigshafen oder Mannheim?
  • S-Bahn für Mieter in Schifferstadt

Über Haupt- und Südbahnhof mit den VRN-Linien S 1 bis S 4 (etwa Stundentakt) Richtung Ludwigshafen und Mannheim. Das erleichtert den Alltag ohne eigenen Stellplatz.

Quelle: Stadt Schifferstadt; Bahnhöfe und S-Bahn

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