Immobilien zum Mieten in Ketsch

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Das Wichtigste zum Mieten in Ketsch

In Ketsch greift die landesrechtliche Mietpreisbremse nicht: Die Gemeinde steht nicht in der Kulisse ab 1. Januar 2026. Neuvertragsmieten unterliegen daher nicht der 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete. Im Bestand gilt die bundesweite Kappung von 20 % in drei Jahren — nicht die abgesenkten 15 % der Nachbarn Neulußheim und Reilingen.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Vergleichsmiete über den anerkannten Mietspiegel

Seit Gemeinderatsbeschluss vom 29. September 2025 gilt die Mietübersicht des südwestlichen Rhein-Neckar-Kreises in Ketsch als einfacher Mietspiegel (Datenstand 1. Oktober 2024). Damit können Sie Neuvertragsmiete und Mieterhöhungen an der ortsüblichen Vergleichsmiete prüfen. PDF und Rechner liegen auf der Gemeinde- und Gutachterausschuss-Seite.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Einfacher MietspiegelQuelle: Gutachterausschuss RNK Südwest; Mietübersicht PDF

Kita: 11-Monats-Einzug und zentrale Anmeldung

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Für 2026/2027 gilt 11-Monats-Einzug; die Sätze staffeln sich nach Familiengröße und Betreuungsform (Beispiel 1-Kind-Familie: VÖ 225 €, GT1 260 €, GT2 347 €, bei GT2 plus 80 € Mittagessenpauschale). Anmeldung läuft zentral über die Gemeindeverwaltung (Rathaus, Frau Bruhn); Ermäßigung oder Befreiung ist gesondert möglich.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Kita-Gebühren 2026Quelle: Gemeinde Ketsch; Kita-Anmeldung

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Für gebundenen Sozialmietwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Ketsch beantragen Sie ihn bei der Gemeindeverwaltung (Hockenheimer Straße 5). Der Schein eröffnet die Chance auf eine geförderte Wohnung, begründet aber keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5 % (nur Eigentumserwerb)
  • Neue Grundsteuer (ab 2025): modifiziertes Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz kann über Nebenkosten umlagefähig sein
  • Mietpreisbremse / 15-%-Kappung: nur Gebietskulisse — Ketsch nicht enthalten, siehe Fließtext

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Ketsch

  • Gilt in Ketsch die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Ist Ketsch angespannter Wohnungsmarkt?

Nein. Ketsch gehört nicht zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2026. Die Nachbarn Neulußheim und Reilingen sind neu in der Liste — Ketsch nicht. Bundesweite Grenzen (u. a. Mietpreisüberhöhung) bleiben unberührt.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind Erhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Weil keine angespannte Gebietskulisse greift, gilt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in vom Land ausgewiesenen Kommunen.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Wie prüfe ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Gilt die Mietübersicht des Rhein-Neckar-Kreises?

Ja. Die Mietübersicht des südwestlichen Rhein-Neckar-Kreises (Stand 1. Oktober 2024) ist in Ketsch seit Gemeinderatsbeschluss vom 29. September 2025 als einfacher Mietspiegel anerkannt. PDF und Rechner sind über die Gemeinde-Seite abrufbar.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Einfacher MietspiegelQuelle: Gutachterausschuss RNK Südwest; Mietübersicht PDF

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den WBS beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ketsch (Hockenheimer Straße 5). Er ist Voraussetzung für öffentlich geförderten Mietwohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Sozialwohnung. Formular und Hinweise stehen im Dienstleistungskatalog.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Wohnberechtigungsschein

  • Was zahlen Mieter-Familien für die Kita?
  • Wie melde ich mein Kind für den Kindergarten an?
  • Kann ich Gebührenermäßigung beantragen?

Elternbeiträge gelten einheitlich nach Betriebsform und Familiengröße, mit 11-Monats-Einzug (Liste 2026/2027). Anmeldung erfolgt zentral über die Verwaltung; Zugezogene wenden sich an Frau Bruhn. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung können Sie gesondert beantragen.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Ketsch; Kita-AnmeldungQuelle: Gemeinde Ketsch; Kita-Ermäßigung

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter?
  • Brauche ich in Ketsch einen Parkausweis?
  • Reicht der Mietvertrag für den Ausweis?

In ausgewiesenen Zonen können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen; er sichert keinen Stellplatz. Voraussetzung ist unter anderem der tatsächliche Wohnsitz im Gebiet. Ob und welche Gebühr gilt, klären Sie bei der Gemeinde — die Leistungsseite nennt keine feste Euro-Zahl.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Bewohnerparken

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Betrifft der Hebesatz B auch Mieter?
  • Welcher Hebesatz gilt in Ketsch?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Ketsch Hebesatz B 190 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Ohne Klausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Hebesatzsatzung

  • Wie komme ich als Mieter ohne eigenes Auto nach Mannheim?
  • Welche Buslinie fährt zur S-Bahn?
  • Ist Ketsch im VRN?

Ja, Ketsch ist VRN-Gebiet. Linie 710 fährt Richtung Mannheim und Schwetzingen; Linie 717 Richtung Heidelberg und Speyer. Der nächste Bahnhof ist Schwetzingen. Tickets und Fahrplan über myVRN bzw. vrn.de.

Quelle: Gemeinde Ketsch; Verkehrsanbindung

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