Immobilien zum Mieten in Plankstadt

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Das Wichtigste zum Mieten in Plankstadt

Plankstadt steht nicht unter der Mietpreisbremse. Bei Neuvermietung greift die 10-Prozent-Grenze der Bremse daher nicht; im laufenden Vertrag bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren — höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Nachbar-Heidelberg liegt in der Kulisse, Plankstadt nicht.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Einfacher Mietspiegel seit Juli 2025

Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2025 die Mietübersicht 2024 des Gemeinsamen Gutachterausschusses Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB anerkannt (Datenstand 1. Oktober 2024). Die Übersicht steht kostenlos auf der Gemeinde-Seite und beim Gutachterausschuss in Schwetzingen. Sie stützt die ortsübliche Vergleichsmiete — ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; einfacher MietspiegelQuelle: Gutachterausschuss RNK Südwest; Mietübersicht

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung Plankstadt (gewöhnlicher Aufenthalt). Der Schein öffnet die Tür zum gebundenen Wohnraum — einen konkreten Anspruch auf eine Wohnung begründet er nicht.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Wohnberechtigungsschein

Elternbeiträge und Geschwisterbonus

Kitaplätze merken Sie seit 31. Oktober 2024 zentral vor. Beiträge veröffentlicht die Gemeinde jährlich. In derselben Einrichtung gilt intern: zweites Kind halb, jedes weitere Kind beitragsfrei. Über Einrichtungen hinweg bezuschusst die Gemeinde seit 1. September 202350 % des Beitrags des zweiten Kindes (Beschluss 24. Juli 2023); der Antrag gilt nur für das laufende Kindergartenjahr.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Kita-VormerkungQuelle: Gemeinde Plankstadt; Geschwisterermäßigung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5 % (nur Eigentumserwerb)
  • Neue Grundsteuer (ab 2025): modifiziertes Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz kann über Nebenkosten umlagefähig sein
  • Mietpreisbremse / 15-%-Kappung: nur in ausgewiesenen Kommunen — Plankstadt siehe Fließtext

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Plankstadt

  • Gilt in Plankstadt die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete nur 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Liegt Plankstadt in der Gebietskulisse?

Nein. Plankstadt steht nicht in der baden-württembergischen Gebietskulisse ab 2026. Die 10-Prozent-Grenze der Mietpreisbremse gilt hier nicht. Nachbar-Heidelberg liegt in der Kulisse — Plankstadt nicht.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Plankstadt?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung?

Es gilt die bundesweite Kappung von 20 % in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15- %-Grenze gilt nur in der Mietpreisbremse-Kulisse — und die umfasst Plankstadt nicht.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Plankstadt einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Mietspiegel einfach oder qualifiziert?

Ja, als einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB). Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2025 die Mietübersicht 2024 des Gemeinsamen Gutachterausschusses Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis anerkannt (Stand 1. Oktober 2024). Download über die Gemeinde und den Gutachterausschuss in Schwetzingen.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; einfacher MietspiegelQuelle: Gutachterausschuss RNK Südwest; Mietübersicht

  • Wo beantrage ich in Plankstadt einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung Plankstadt, wenn Sie sich gewöhnlich hier aufhalten. Er ist nötig für gebundenen Sozialmietwohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Wohnberechtigungsschein

  • Was zahlen Familien in Plankstadt für die Kita?
  • Gibt es Beitragsfreiheit?
  • Wie funktioniert die Geschwisterermäßigung?

Elternbeiträge setzt die Gemeinde jährlich fest; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Aktuelle Tabellen stehen auf der Kita-Seite. Intern: zweites Kind halb, jedes weitere Kind frei. Über Einrichtungen hinweg: 50 % Zuschuss zum Beitrag des zweiten Kindes seit 1. September 2023. Vormerkung zentral seit 31. Oktober 2024.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Kita-BeiträgeQuelle: Gemeinde Plankstadt; Geschwisterermäßigung

  • Wie pendle ich als Mieterin oder Mieter ohne Auto?
  • Komme ich mit dem Bus nach Heidelberg?
  • Was kostet der Bürgerbus?

Ohne eigenen Bahnhof: Linie 713 nach Schwetzingen und Eppelheim (Umstieg Straßenbahn 22 nach Heidelberg). Der Bürgerbus kostet 1 € für Erwachsene; VRN-Tickets gelten. Tarifgebiet ist der VRN.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; ÖPNV

  • Betrifft mich als Mieter die Grundsteuer in Plankstadt?
  • Ist die Grundsteuer umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt der Hebesatz B von 150 v. H. (auch 2026). Den Jahresbetrag setzt die Gemeinde per Bescheid fest — nicht der Mietspiegel.

Quelle: IHK Rhein-Neckar; Hebesätze RNK

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