Immobilien zum Mieten in Plankstadt

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Das Wichtigste zum Mieten in Plankstadt

Die Mietpreisbremse gilt in Plankstadt nicht. Bei einem neuen Vertrag gibt es hier keine Obergrenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verordnung vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 führt Heidelberg auf. Plankstadt fehlt dort. Im bestehenden Vertrag darf die Miete in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, und nur bis zur Vergleichsmiete. Die Grenze von 15 Prozent gilt in dieser Gemeinde nicht.

Quelle: Landtag BW; Mietpreisbremse 2026Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

Einfacher Mietspiegel seit Juli 2025

Am 28. Juli 2025 hat der Gemeinderat die Mietübersicht 2024 einstimmig als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB anerkannt. Erstellt hat sie der Gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis. Stichtag der Daten ist der 1. Oktober 2024. Einbezogen sind Neuvermietungen und Erhöhungen aus den sechs Jahren davor. Die Übersicht beruht auf mehr als 800 Rückläufen.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; einfacher MietspiegelQuelle: Gemeinde Plankstadt; Sitzung 28.07.2025

Einfach heißt: die Gemeinde hat die Übersicht anerkannt. Sie hilft, die ortsübliche Vergleichsmiete einzuordnen. Eine gesetzliche Vermutung wie bei einem qualifizierten Mietspiegel entsteht dadurch nicht. Den Stand prüfen Sie im Einzelfall. Eine Aktualisierung soll spätestens nach zwei Jahren folgen. Die Datei liegt kostenlos auf der Gemeindeseite und beim Gutachterausschuss in Schwetzingen.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Beschluss Mietspiegel

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung Plankstadt, wenn Sie sich gewöhnlich hier aufhalten. Den Schein legen Sie der Vermieterseite vor. Er öffnet den Zugang zum gebundenen Wohnraum. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung begründet er nicht. Ob die Einkommensgrenze eingehalten ist, prüft die Gemeinde am Antrag.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Wohnberechtigungsschein

Betreuung: Beitrag, Geschwister, Tagespflege

Kitaplätze merken Sie seit dem 31. Oktober 2024 zentral bei der Gemeinde vor. Die Elternbeiträge legt die Gemeinde jährlich fest. In derselben Einrichtung gilt: zweites Kind halb, jedes weitere Kind beitragsfrei. Über zwei Einrichtungen hinweg übernimmt die Gemeinde seit dem 1. September 2023 die Hälfte des Beitrags des zweiten Kindes. Grundlage ist der Beschluss vom 24. Juli 2023. Den Antrag stellen Sie je Kindergartenjahr.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Kita-VormerkungQuelle: Gemeinde Plankstadt; Geschwisterermäßigung

Für die Kindertagespflege zahlt die Gemeinde auf Antrag 2 Euro je Stunde, höchstens 30 Stunden je Woche, seit dem 1. Januar 2022. Die Eingewöhnung wird auf Nachweis ebenfalls gefördert. Zusätzlich gibt es eine Förderung des Jugendamts im Rhein-Neckar-Kreis. Deren Anteil richtet sich nach Einkommen und Kinderzahl im Haushalt.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Kindertagespflege-Zuschuss

Zur Arbeit ohne eigenen Bahnhof

Wer ohne Auto pendelt, nutzt die Linie 713 nach Schwetzingen oder nach Eppelheim. In Eppelheim fährt die Straßenbahn Linie 22 nach Heidelberg. In Schwetzingen erreichen Sie die Züge. Der Bürgerbus kostet 1 Euro für Erwachsene. Das Deutschlandticket wird anerkannt. Stehplätze gibt es im Bürgerbus nicht.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; ÖPNVQuelle: Bürgerbus Plankstadt; Fahrpreise

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Plankstadt

  • Gilt in Plankstadt die Mietpreisbremse?
  • Liegt Plankstadt in der Gebietskulisse?
  • Gilt die Zehn-Prozent-Grenze bei Neuvermietung?

Nein. Plankstadt steht nicht in der Verordnung, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Die Obergrenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht. Heidelberg steht auf der Liste.

Quelle: Landtag BW; Mietpreisbremse 2026Quelle: Land BW; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Plankstadt?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung?

Im laufenden Vertrag gilt die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in der Mietpreisbremse-Liste. Plankstadt steht dort nicht.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Plankstadt einen amtlichen Mietspiegel?
  • Ist der Mietspiegel einfach oder qualifiziert?
  • Wo lade ich die Mietübersicht herunter?

Ja, als einfachen Mietspiegel. Der Gemeinderat hat ihn am 28. Juli 2025 anerkannt. Datenstand ist der 1. Oktober 2024. Eine gesetzliche Vermutung wie bei einem qualifizierten Mietspiegel entsteht nicht. Die Datei ist kostenlos. Eine Aktualisierung soll spätestens nach zwei Jahren folgen.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; einfacher MietspiegelQuelle: Gemeinde Plankstadt; Beschluss Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich den Schein für eine Sozialwohnung?
  • Habe ich damit Anspruch auf eine Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung Plankstadt, wenn Sie sich gewöhnlich hier aufhalten. Er ist nötig für eine geförderte Sozialmietwohnung. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung begründet er nicht.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Wohnberechtigungsschein

  • Was zahlen Familien für Kita und Tagespflege?
  • Gibt es Beitragsfreiheit?
  • Wie hoch ist der Zuschuss zur Kindertagespflege?

Die Elternbeiträge setzt die Gemeinde jährlich fest. In derselben Einrichtung zahlt das zweite Kind halb, jedes weitere Kind nichts. Über Einrichtungen hinweg gibt es seit dem 1. September 2023 die Hälfte des Beitrags des zweiten Kindes. Für die Kindertagespflege gibt es 2 Euro je Stunde, höchstens 30 Stunden je Woche. Die Vormerkung läuft seit dem 31. Oktober 2024 zentral.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; Kita-Beiträge

  • Wie pendle ich ohne Auto?
  • Komme ich mit dem Bus nach Heidelberg?
  • Was kostet der Bürgerbus?

Ohne eigenen Bahnhof: Linie 713 nach Schwetzingen und Eppelheim, dort Straßenbahn Linie 22 nach Heidelberg. Der Bürgerbus kostet 1 Euro für Erwachsene. Das Deutschlandticket gilt mit.

Quelle: Gemeinde Plankstadt; ÖPNVQuelle: Bürgerbus Plankstadt; Fahrpreise

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
  • Ist der Hebesatz der Mietbetrag?

Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 150 (von Hundert), in 2025 und 2026. Den Jahresbetrag setzt die Gemeinde im Bescheid fest. Der Hebesatz ist kein Mietpreis.

Quelle: IHK Rhein-Neckar; Hebesatz Grundsteuer B

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