Immobilien zum Mieten in Nußloch
0 Immobilien werden in Nußloch zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Nußloch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Nußloch
Nußloch steht nicht unter der Mietpreisbremse (Kulisse ab 1. Januar 2026) — im Gegensatz zu Wiesloch und St. Leon-Rot. Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt hier ebenfalls nicht. Im Bestand bleibt es bei 20 % in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen amtlichen Mietspiegel weist die Gemeinde nicht aus.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Woran messen Sie Neuvertrag und Erhöhung?
Ohne Mietpreisbremse darf die Neuvertragsmiete nicht pauschal auf „ortsüblich plus 10 %“ begrenzt werden; es bleiben die allgemeinen Regeln gegen Mietpreisüberhöhung. Für Erhöhungen im Bestand gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Fehlt ein Mietspiegel, kommen Vergleichswohnungen oder ein Gutachten in Betracht — das ist der gesetzliche Rahmen, keine Rechtsberatung.
Quelle: Land BW; Mieterschutz Regeln
Wohnberechtigungsschein beantragen Sie im Rathaus
Einen Wohnberechtigungsschein (Nachweis für eine geförderte Sozialmietwohnung) beantragen Sie bei der Gemeinde Nußloch, Sinsheimer Straße 19. Der Schein berechtigt zum Abschluss eines Mietvertrags in gebundenem Wohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Formular und Einkommensnachweise klären Sie am besten persönlich.
Quelle: Gemeinde Nußloch; Wohnberechtigungsschein
Was kostet die Kita — und was landet in den Nebenkosten?
Kita-Plätze laufen über die Zentrale Vormerkung (bis zu drei Wünsche; nächster Stichtag 15. Februar 2026). Träger setzen eigene Sätze; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Beispiel der katholischen Seelsorgeeinheit Leimen-Nußloch-Sandhausen ab 1. September 2025: Kindergarten verlängerte Öffnungszeit 159 € beim ersten Kind. Steht die Umlage im Mietvertrag, kann die Grundsteuer (Hebesatz B 130 v.H. nach der Reform ab 2025) in der Abrechnung erscheinen.
Quelle: Gemeinde Nußloch; Kita-AnmeldungQuelle: Seelsorgeeinheit LNS; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Gemeinde Nußloch; Grundsteuer Hebesatz
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5 % (nur Kauf)
- Neue Grundsteuer (ab 2025): modifiziertes Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Mietpreisbremse / 15-%-Kappung: nur in ausgewiesenen Kommunen — Nußloch siehe Fließtext
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Kappungsgrenze landesweit 20 %, abgesenkt auf 15 % nur in der Gebietskulisse — Quelle: Land BW; Kappungsgrenze
- Mietpreisbremse verlängert bis Ende 2026 — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Stand
Häufige Fragen zum Mieten in Nußloch
- Gilt in Nußloch die Mietpreisbremse?
- Ist Nußloch in der Gebietskulisse Baden-Württemberg?
- Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über ortsüblich liegen?
Nein. In der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2026 ist Nußloch nicht gelistet — im Gegensatz zu Wiesloch oder St. Leon-Rot. Die landesweite Begrenzung „ortsüblich plus höchstens 10 %“ gilt hier nicht. Es bleiben die allgemeinen Regeln gegen Mietpreisüberhöhung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Nußloch bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent in drei Jahren steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze in Nußloch?
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nur in denselben Kommunen wie die Mietpreisbremse. Nußloch gehört nicht dazu — damit bleibt die gesetzliche Grenze von 20 % in drei Jahren (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB sind davon getrennt zu prüfen.
- Gibt es in Nußloch einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Kann ich den Heidelberger Mietspiegel nutzen?
Einen eigenen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde Nußloch nicht. Vergleichsmieten lassen sich über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten annähern. Ob ein aktueller kommunaler Spiegel vorliegt, klären Sie im Rathaus — Portal-Angebotsmieten ersetzen keinen gesetzlichen Mietspiegel.
- Wo beantrage ich in Nußloch einen Wohnberechtigungsschein?
- Gibt es Sozialwohnungen nur mit WBS?
- Habe ich mit dem Schein Anspruch auf eine Wohnung?
Beim Rathaus der Gemeinde Nußloch (Sinsheimer Straße 19). Den Schein brauchen Sie, um eine geförderte, gebundene Sozialmietwohnung anzumieten. Er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Vorzulegen sind vor allem Einkommensnachweise aller einziehenden Personen.
- Gibt es in Nußloch Kita-Gebühren — und wie hoch sind sie?
- Was kostet der Kindergarten in Nußloch?
- Gibt es Beitragsfreiheit in Baden-Württemberg?
Ja, Elternbeiträge fallen an — landesweit gibt es keine generelle Beitragsfreiheit. Die Träger setzen die Sätze. Beispiel der katholischen Seelsorgeeinheit Leimen-Nußloch-Sandhausen ab 1. September 2025: Kindergarten verlängerte Öffnungszeit 159 € beim ersten Kind, mit Geschwisterstaffelung darunter. Vormerkung über das Gemeindeportal.
Quelle: Seelsorgeeinheit LNS; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Gemeinde Nußloch; Kita-Vormerkung
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft er Mieter?
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 130 v.H. seit 1. Januar 2025. Steht die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag, kann die Grundsteuer in der Abrechnung erscheinen. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Heidelberg?
- Fährt die VRNflexline auch abends?
- Brauche ich ein Extra-Ticket für die Flexline?
Über VRN-Bus und seit dem 14. Dezember 2025 die VRNflexline (laut Steckbrief Mo–Fr 05:00–00:00 Uhr). Mit Deutschlandticket oder VRN-Zeitkarte entstehen keine Zusatzkosten. Die S3 erreichen Sie am Haltepunkt St. Ilgen/Sandhausen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden