Immobilien zum Mieten in Wiesloch

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Das Wichtigste zum Mieten in Wiesloch

Wer in Wiesloch neu mietet, trifft seit dem 1. Januar 2026 auf die Mietpreisbremse (Neuaufnahme, zunächst bis Ende 2026) und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — obwohl die Stadt keinen amtlichen Mietspiegel führt. Die Grunderwerbsteuer Baden-Württembergs liegt bei 5 % (für Mietsuchende nur beim späteren Kauf relevant).

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Wiesloch; kein MietspiegelQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer 5 %

Wie prüfen Sie die Neuvertragsmiete ohne städtischen Spiegel?

Die Bremse begrenzt die Nettokaltmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ohne Mietspiegel der Stadt müssen Sie die Vergleichsmiete über andere zulässige Mittel belegen — etwa Vergleichswohnungen oder fachkundige Auskunft. Bei Bestandserhöhungen greift zusätzlich die 15-Prozent-Kappung in drei Jahren. Das ist keine Rechtsberatung; im Streitfall lohnt eine Beratungsstelle.

Quelle: Land Baden-Württemberg; VergleichsmieteQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für gebundenen Sozialmietwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt Wiesloch; Formulare liegen vor Ort und online. Der Schein eröffnet den Zugang — er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Wiesloch; Wohnberechtigungsschein

Was kostet die Kita nach dem Württemberger System?

Beiträge richten sich nach der Zahl der Kinder unter 18 im Haushalt und der gebuchten Betreuungszeit. Aktuelle Sätze gelten ab 1. September 2025. Übernahme bei geringem Einkommen: Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis; bei SGB-II-Bezug das Sozialamt. Anträge und EB2-Formular (Kinderzahl) erhalten Sie im Bürgerbüro.

Quelle: Stadt Wiesloch; Kita-Elternbeiträge

Häufige Fragen zum Mieten in Wiesloch

  • Gilt in Wiesloch die Mietpreisbremse?
  • Seit wann ist Wiesloch in der Gebietskulisse?
  • Wie lange läuft die Mietpreisbremse?

Ja. Wiesloch ist seit dem 1. Januar 2026neu in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Bei Mietbeginn darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (bundesrechtliche Ausnahmen möglich).

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Darf die Miete um 20 Prozent in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Wiesloch die 15-Prozent-Grenze?

In Wiesloch gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der allgemeinen 20 %). Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Wiesloch einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Erteilt die Stadt Auskunft zu Vergleichsmieten?

Nein. Die Stadt Wiesloch verfügt über keinen eigenen Mietspiegel und erteilt keine Auskünfte zu ortsüblichen Mieten. Für die Mietpreisbremse und Mieterhöhungen müssen Sie die Vergleichsmiete über andere zulässige Mittel ermitteln (z. B. Vergleichswohnungen, Verbände, Sachverständige).

Quelle: Stadt Wiesloch; kein Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Wiesloch?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Wiesloch. Er ist Voraussetzung für gebundene Sozialmietwohnungen, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Formulare: Antrag und Verdienstbescheinigung auf der Stadtseite.

Quelle: Stadt Wiesloch; Wohnberechtigungsschein

  • Wie hoch sind Kita-Beiträge für Mieter-Familien?
  • Kann das Jugendamt die Kita-Gebühren übernehmen?
  • Was ist das Formular EB2?

Beiträge folgen dem Württemberger System (Kinder unter 18 im Haushalt + Betreuungszeit). Änderungen der Kinderzahl melden Sie mit Formular EB2. Bei Überforderung: Antrag auf Übernahme beim Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis; bei SGB-II-Bezug beim Sozialamt. Formulare auch im Bürgerbüro und den Ortsverwaltungen.

Quelle: Stadt Wiesloch; Kita-Elternbeiträge

  • Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit nach Heidelberg oder Mannheim?
  • Reicht die S-Bahn für den Alltag?
  • Gibt es Ruftaxi abends?

Ja — über den Bahnhof Wiesloch-Walldorf (S-Bahn Rhein-Neckar, Regionalverkehr) und Buslinien im VRN-Tarif. Abends, wenn keine Busse fahren, gibt es das Wieslocher Ruftaxi (Bestellung mind. 30 Minuten vorher, Tel. oder myVRN). Parken am Bahnhof ist optional (Tageskarte ab 4 €).

Quelle: Stadt Wiesloch; Mobilität Alltag

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Wie hoch ist der Hebesatz Grundsteuer B?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, Bodenwertmodell BW) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz Grundsteuer B beträgt seit dem 1. Januar 2025231 %. Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag des Finanzamts Heidelberg und dem Vertrag ab.

Quelle: Stadt Wiesloch; Grundsteuer Hebesätze

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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