Immobilien zum Mieten in Leimen - Baden
0 Immobilien werden in Leimen - Baden zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Leimen - Baden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Leimen - Baden
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg — ohne Leimen in der Gebietskulisse. Neuverträge unterliegen damit nicht der landesweiten Mietpreisbremse (höchstens 10 % über ortsüblich). Im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Kaufinteressierte zahlen parallel 5,0 % Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Woran erkennen Sie eine überhöhte Neuvertragsmiete?
Fehlt die Mietpreisbremse, greifen weiterhin die allgemeinen Schutzregeln: Eine Miete von mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete kann als Ordnungswidrigkeit gelten; bei Extremfällen greifen Strafvorschriften. Orientierung liefern Vergleichswohnungen und — falls vorhanden — regionale Mietspiegel benachbarter Städte; einen eigenen Leimen-Mietspiegel weist die Service-BW-Übersicht der großen Städte nicht aus.
Quelle: Land BW; Mietpreisüberhöhung
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — eine behördliche Einkommensbescheinigung, keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Zuständig ist die Stadtverwaltung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; Formulare und Wohngeld-Anträge finden Sie im Bürgerserviceportal Leimen.
Quelle: Stadt Leimen; WBS Formulare
Was kostet der Kita-Platz für Mieter-Familien?
Ab 1. September 2025 gelten einheitliche Elternbeiträge nach Geschwisterzahl im Haushalt. Für ein Kind im Kindergartenalter (verlängerte Öffnungszeit) liegen die Beiträge bei 159 € (ein Kind im Haushalt) bis 28 € (vier und mehr Kinder). Ganztagsplätze sind teurer; bei verkürzten Ganztagsöffnungszeiten reduziert sich der ausgewiesene Beitrag um 10 %.
Häufige Fragen zum Mieten in Leimen - Baden
- Gilt in Leimen die Mietpreisbremse?
- Ist Leimen in der Gebietskulisse Baden-Württemberg?
- Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über ortsüblich liegen?
Nein. In der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2026 ist Leimen nicht gelistet — im Gegensatz zu Nachbarkommunen wie Wiesloch oder St. Leon-Rot. Die landesweite Begrenzung „ortsüblich plus höchstens 10 %“ gilt hier nicht. Es bleiben die allgemeinen Regeln gegen Mietpreisüberhöhung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Leimen bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent in drei Jahren steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze in Leimen?
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nur in denselben 130 Kommunen wie die Mietpreisbremse. Leimen gehört nicht dazu — damit bleibt die gesetzliche Grenze von 20 % in drei Jahren (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB sind davon getrennt zu prüfen.
- Gibt es in Leimen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Kann ich den Heidelberger Mietspiegel nutzen?
Einen eigenen Mietspiegel für Leimen weist die Service-BW-Übersicht der größeren Städte in Baden-Württemberg nicht aus. Vergleichsmieten lassen sich über Vergleichswohnungen oder — vorsichtig — regionale Orientierungswerte benachbarter Städte annähern. Ob ein aktueller kommunaler Mietspiegel vorliegt, klären Sie bei der Stadtverwaltung.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Leimen?
- Wo ist das Wohnungsamt für Sozialwohnungen?
- Gibt es Formulare für den Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen. Er bestätigt Einkommensgrenzen, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Formulare finden Sie im Bürgerserviceportal der Stadt Leimen; zuständig ist die Stadtverwaltung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
- Was kosten Kita-Plätze für Mieter-Familien in Leimen?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge ab September 2025?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
Ja — Beiträge sind nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt gestaffelt (ab 1. September 2025). Kindergarten verlängerte Öffnungszeit: 159 € / 123 € / 84 € / 28 € je nach ein bis vier und mehr Kindern. Ganztagsplätze sind teurer; bei verkürzter Ganztagsöffnung sinkt der ausgewiesene Beitrag um 10 %.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Heidelberg?
- Hilft die VRNflexline abends?
- Brauche ich ein Extra-Ticket für On-Demand?
Bus und Umstieg zur S-Bahn am Haltepunkt St. Ilgen/Sandhausen sind die klassischen Wege. Seit dem 14. Dezember 2025 ergänzt die VRNflexline in Leimen (ohne Gauangelloch) das Liniennetz — mit Deutschlandticket oder VRN-Zeitkarte ohne Aufpreis.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Betrifft mich der Hebesatz 215 Prozent als Mieter?
- Ändert die Reform ab 2025 die Umlagefähigkeit?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Die Reform (neue Grundsteuer ab 2025, in Leimen Hebesatz B 215 %) ändert an dieser Grundregel nichts — nur die Höhe der Steuer kann sich ändern.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden