Wohnen mit Weitblick: Lichtdurchflutete Maisonettewohnung mit großzügiger Galerie


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Brühl - Baden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Brühl - Baden steht nicht unter der Mietpreisbremse: Die Gemeinde fehlt in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse. Bei Neuvermietung greift die landesrechtliche 10-Prozent-Grenze daher nicht; bei Bestandsmieten bleibt die bundesweite Kappung von 20 % in drei Jahren. Grunderwerbsteuer betrifft Sie als Mieter nicht (Landeswerte im Bundesland-Block).
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Für Mieterhöhungen und Neuvertragsprüfungen nutzen Sie den einfachen Mietspiegel aus der Mietübersicht des südwestlichen Rhein-Neckar-Kreises. Brühl hat die Übersicht am 21. Juli 2025 anerkannt (Datenstand 1. Oktober 2024). Sie deckt frei finanzierten Wohnraum in zehn Gemeinden der Region ab.
Quelle: Gemeinde Brühl; Mietspiegel-AnerkennungQuelle: Gutachterausschuss RNK Südwest; Mietübersicht
Für gebundenen Sozialmietwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Brühl beantragen Sie ihn beim Sozialamt (Hauptstraße 1); Formular und Online-Dienst stehen bereit. Der Schein eröffnet die Chance auf eine geförderte Wohnung — einen konkreten Anspruch darauf begründet er nicht.
Quelle: Gemeinde Brühl; Wohnberechtigungsschein
In ausgewiesenen Zonen gibt es in Brühl Bewohnerparkausweise; sie sichern keinen festen Stellplatz. Gebühren richten sich nach der örtlichen Ordnung. Elternbeiträge für Kitas finden Sie in der aktuellen Gebührenübersicht der Gemeinde (Download); landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht.
Quelle: Gemeinde Brühl; BewohnerparkenQuelle: Gemeinde Brühl; Kita-Gebühren
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nein. Brühl - Baden gehört nicht zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2026. Die landesrechtliche Mietpreisbremse greift hier nicht. Bundesweite Grenzen (u. a. Mietpreisüberhöhung) bleiben unberührt.
Weil keine angespannte Gebietskulisse greift, gilt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in vom Land ausgewiesenen Kommunen.
Ja. Die Mietübersicht des südwestlichen Rhein-Neckar-Kreises (Stand 1. Oktober 2024) ist in Brühl seit Gemeinderatsbeschluss vom 21. Juli 2025 als einfacher Mietspiegel anerkannt. PDF und Rechner sind über die beteiligten Gemeinden abrufbar.
Quelle: Gemeinde Brühl; Mietspiegel-AnerkennungQuelle: Gutachterausschuss RNK Südwest; Mietübersicht
Den WBS beantragen Sie beim Sozialamt der Gemeinde Brühl (Hauptstraße 1). Er ist Voraussetzung für öffentlich geförderten Mietwohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Sozialwohnung. Formular und Online-Dienst stehen bereit.
In ausgewiesenen Zonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis; er garantiert keinen Stellplatz. Voraussetzung ist u. a. der tatsächliche Wohnsitz im Gebiet. Gebühren richten sich nach der örtlichen Ordnung — erfragen Sie den aktuellen Satz bei der Gemeinde.
Die aktuelle Gebührenübersicht stellt die Gemeinde zum Download bereit. Landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht; bei finanzieller Belastung prüfen Sie Ermäßigung beim Fachbereich.
Ohne eigenen Bahnhof nutzen Sie VRN-Buslinien wie 710 und 728 Richtung Mannheim/Schwetzingen und steigen dort in die S-Bahn um. Tickets und Echtzeit: myVRN bzw. vrn.de.
Der Hebesatz B liegt 2026 bei 198 % (neue Grundsteuer ab 2025); ab 2027 beschlossen: 220 %. Ob die Grundsteuer in Ihrer Nebenkostenabrechnung erscheint, hängt vom Mietvertrag ab — prüfen Sie die Betriebskostenklausel.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden