Immobilien zum Mieten in Ladenburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Ladenburg

Ladenburg steht nicht unter der Mietpreisbremse: In der baden-württembergischen Gebietskulisse ab dem 1. Januar 2026 fehlt die Stadt — anders als Heddesheim und Edingen-Neckarhausen direkt daneben. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nur in derselben Kulisse; hier bleibt es bei höchstens 20 % in drei Jahren, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen amtlichen Mietspiegel führt die Stadt nicht.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Ladenburg; kein Mietspiegel

Wie belegen Sie die Vergleichsmiete ohne Tabelle?

Die Stadt verweist auf die gesetzlichen Vorgaben der §§ 558 ff. BGB: Maßgeblich sind übliche Entgelte der letzten sechs Jahre für vergleichbaren Wohnraum. Die Benennung von drei Wohnungen genügt. Das Land stellt klar, dass ein Mietspiegel für die Mietpreisbremse nicht Voraussetzung wäre — in Ladenburg greift die Bremse ohnehin nicht. Für Bodenrichtwerte (Kauf, nicht Miete) ist der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis (Weinheim) zuständig.

Quelle: Stadt Ladenburg; Vergleichsmiete BGBQuelle: Stadt Ladenburg; Gutachterausschuss Weinheim

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bescheinigung für gebundenen Sozialwohnraum — beantragen Sie bei der Stadt Ladenburg (Ordnung und Soziales, Hauptstraße 7). Er berechtigt zur Bewerbung um eine Sozialmietwohnung, begründet aber keinen Anspruch auf eine Wohnung. Wohngeld ist ein eigener Antrag derselben Abteilung.

Quelle: Stadt Ladenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Ladenburg; Ordnung und Soziales

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Ladenburg

  • Gilt in Ladenburg die Mietpreisbremse?
  • Ist Ladenburg ein angespannter Wohnungsmarkt nach Landesverordnung?
  • Gilt die Mietpreisbremse in Heddesheim, aber nicht in Ladenburg?

Nein. In der Gebietskulisse Baden-Württembergs ab dem 1. Januar 2026 fehlt Ladenburg. Die Nachbarn Heddesheim und Edingen-Neckarhausen sind neu aufgenommen, Heidelberg bleibt darin, Mannheim fällt heraus. Bei Neuvermietung gilt hier also nicht die 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete aus der Landesverordnung.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Ladenburg?
  • Darf die Bestandsmiete um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze auch ohne Mietpreisbremse?

Die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in derselben Kulisse wie die Mietpreisbremse. In Ladenburg bleibt es bei höchstens 20 % in drei Jahren, und nie über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB fallen nicht unter die Kappung.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze Kulisse

  • Gibt es in Ladenburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Reichen drei Vergleichswohnungen?

Nein — die Stadt führt keinen Mietspiegel. Die Vergleichsmiete folgt den §§ 558 ff. BGB (übliche Entgelte der letzten sechs Jahre). Die Benennung von drei Wohnungen genügt laut Stadtseite.

Quelle: Stadt Ladenburg; Mietspiegel Hinweis

  • Wo beantrage ich in Ladenburg einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist für den WBS zuständig?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Beim Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Stadt Ladenburg zuständig (Ordnung und Soziales, Hauptstraße 7). Der Schein berechtigt zur Bewerbung um gebundenen Sozialwohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine Wohnung. Wohngeld beantragen Sie gesondert bei derselben Abteilung.

Quelle: Stadt Ladenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Ladenburg; Ordnung und Soziales

  • Wie merke ich als Mieterfamilie einen Kita-Platz vor?
  • Welche Stichtage gelten für die Vormerkung?
  • Vergibt die Stadt die Kita-Plätze selbst?

Über die zentrale Vormerkung (Kita-Data-Web). Kindergarten bis 1. März, Schulkindbetreuung bis 15. März, Krippe ganzjährig. Die Stadt nimmt nur die Vormerkung entgegen; den Vertrag schließt die Einrichtung. Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht.

Quelle: Stadt Ladenburg; Kita-VormerkfristenQuelle: Stadt Ladenburg; Kinderbetreuung

  • Wie komme ich ohne Auto aus der Nordstadt in die Stadt?
  • Welche Buslinie fährt die Nordstadt an?
  • Welcher Verbund gilt in Ladenburg?

Seit dem 4. März 2024 fährt Buslinie 628 die Nordstadt an (Haltestellen Im Neugraben und Langgewannstraße). Am Bahnhof knüpft die S5 an (VRN-Tarif). Linie 627 verbindet zusätzlich im Ortsnetz.

Quelle: Stadt Ladenburg; Nordstadt Linie 628Quelle: Stadt Ladenburg; ÖPNV

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft er Mieter?
  • Welche Grundsteuer B gilt nach der Reform?
  • Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten landen?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 153 v. H. (auch 2026). Die Jahressteuer setzt die Stadt auf Basis des Messbetrags des Finanzamts Weinheim fest. Ob der Vermieter sie über die Nebenkosten umlegt, hängt vom Mietvertrag ab — ohne Klausel bleibt sie beim Eigentümer.

Quelle: IHK Rhein-Neckar; Hebesatz LadenburgQuelle: Stadt Ladenburg; Grundsteuerbescheid

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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