Immobilien zum Mieten in Dresden
0 Immobilien werden in Dresden zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Dresden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Dresden
Der qualifizierte Dresdner Mietspiegel 2025 gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Mieterverein und Haus & Grund haben ihn am 22. Oktober 2024 anerkannt. Der Online-Rechner der Stadt hilft, die ortsübliche Vergleichsmiete zu prüfen — Grundlage für Neuvertrag und Erhöhung.
Quelle: Stadt Dresden; Mietspiegel 2025
Welche Mietgrenzen gelten bei Neuvertrag und im Bestand?
In Dresden gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse bis zum 30. Juni 2027: Bei Neuabschluss höchstens 10 % über der Vergleichsmiete. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung nennt ausdrücklich Dresden und Leipzig — nicht das ganze Land. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmten Neubau und umfassend modernisierte Wohnungen.
Im laufenden Mietverhältnis begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung gilt für Dresden seit dem 1. Juli 2025 und bis zum 30. Juni 2027.
Quelle: Land Sachsen; MietpreisbegrenzungQuelle: Land Sachsen; Kappungsgrenze
Welchen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie?
Für belegungsgebundene Wohnungen beantragen Sie den WBS beim Sozialamt — seit März 2026 auch online mit Assistent, ohne Unterschrift. Der Schein gilt ein Jahr. Gebühren erhebt die Stadt dafür nicht. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Einkommensgrenze für Alleinlebende bei 20.520 €, für zwei Personen bei 30.780 €; jede weitere Person 7.011 €, jedes Kind zusätzlich 855 €.
In Dresden sind die Typen L, gMW und pMW relevant; welchen Sie brauchen, steht im Wohnungsangebot. Den Typ B stellt das Sozialamt nur aus, wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen.
Quelle: Stadt Dresden; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Dresden; WBS Online
Was kostet Parken ohne eigenen Stellplatz?
In Bewohnerparkgebieten brauchen auch Mieter einen Ausweis. Seit dem 1. Juli 2025 liegen die Verwaltungsgebühren bei 49,50 € (6 Monate), 75 € (1 Jahr) oder 135 € (2 Jahre). Teilrückerstattung gibt es nicht. Wer in einem Neubau nach Baujahr 1990 wohnt oder einen privaten Stellplatz nutzen könnte, erhält in der Regel keinen Ausweis.
Quelle: Stadt Dresden; Bewohnerparkausweis
Darf die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung stehen?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 400 %. Vermieter dürfen die Steuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ohne Klausel bleibt sie beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Dresden; Grundsteuer Hebesätze
Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuern Sachsen; Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen zum Mieten in Dresden
- Gilt in Dresden die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
- Bis wann gilt die Mietpreisbegrenzung in Dresden?
Ja. Laut Sächsischer Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt in Dresden seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse bis zum 30. Juni 2027. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — mit gesetzlich geregelten Ausnahmen (z. B. bestimmter Neubau). Die Verordnung gilt für Dresden und Leipzig, nicht landesweit.
Quelle: Land Sachsen; MietpreisbegrenzungQuelle: Stadt Dresden; Mietpreisbremse Hinweis
- Welche Kappungsgrenze gilt in Dresden?
- Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Dresden 15 oder 20 Prozent Kappung?
In Dresden gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis dürfen Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren betragen. Die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2025 und bis zum 30. Juni 2027.
- Gibt es in Dresden einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Ist der Dresdner Mietspiegel qualifiziert?
Ja. Der qualifizierte Dresdner Mietspiegel 2025 gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Mieterverein und Haus & Grund haben ihn am 22. Oktober 2024 anerkannt. Online können Sie die Vergleichsmiete berechnen; die Broschüre ist in Bürgerbüros erhältlich.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Dresden?
- Wie beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein online?
- Welche Einkommensgrenzen gelten ab 2026?
Für belegungsgebundene Wohnungen brauchen Sie einen WBS, wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Seit März 2026 geht der Antrag online; der Schein gilt ein Jahr und ist gebührenfrei. Ab dem 1. Januar 2026: Alleinlebende bis 20.520 €, zwei Personen 30.780 €. Relevant sind die Typen L, gMW und pMW.
Quelle: Stadt Dresden; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Dresden; WBS Online
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Dresden?
- Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
- Welche Gebühren gelten ab Juli 2025?
Ja, in Bewohnerparkgebieten benötigen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis. Seit dem 1. Juli 2025: 49,50 € / 6 Monate, 75 € / Jahr, 135 € / zwei Jahre. Neubauten nach Baujahr 1990 und anmietbare Privatstellplätze schließen den Anspruch in der Regel aus. Ein freier Platz ist nicht garantiert.
- Was kosten Kita und Hort für Mieter-Familien in Dresden?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge ab September 2026?
- Gibt es Ermäßigung ab dem zweiten Kind?
Elternbeiträge sind nicht beitragsfrei und steigen jährlich zum 1. September. Ab dem 1. September 2026 bei neun Stunden: 280,19 € (Krippe/Kindertagespflege), 231,40 € (Kindergarten); Hort sechs Stunden: 125,43 €. Zweites Kind 60 %, Alleinerziehende 10 % Absenkung, ab dem dritten Kind beitragsfrei; Essensgeld extra.
- Darf die Grundsteuer in Dresden auf die Nebenkosten umgelegt werden?
- Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer?
- Betrifft mich als Mieter der Hebesatz B?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 400 %. Ohne vertragliche Klausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie komme ich als Mieter mit Bus und Bahn durch Dresden?
- Reicht die VVO-Tarifzone Dresden?
- Was kostet die Einzelfahrt in der Stadt?
Für Fahrten nur im Stadtgebiet reicht die VVO-Tarifzone Dresden. Eine normale Einzelfahrt kostet ab dem 1. April 20263,60 € (max. eine Stunde). Das Deutschlandticket gilt parallel.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden