Immobilien zum Kaufen in Efringen-Kirchen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Efringen-Kirchen

Seit dem 1. Januar 2025 setzt die Gemeinde die Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz fest: Das Finanzamt ermittelt Grundsteuerwert und Messbetrag, das Rathaus multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz aus der Hebesatzsatzung. Die Satzung vom 18. November 2024 gilt für Grundsteuer und Gewerbesteuer; am 23. Februar 2026 hat der Gemeinderat den Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) geändert. Ihren Jahresbetrag lesen Sie im Bescheid der Gemeinde — nicht aus landesweiten Durchschnitten. Die Zahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Grundsteuer festsetzenQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Hebesatzsatzung 2026

Welches Grundbuchamt führt Ihre Blätter?

Grundstücke in Efringen-Kirchen gehören zum Grundbuchamtsbezirk des Amtsgerichts Emmendingen (Liebensteinstraße 2), nicht zum Amtsgericht Lörrach. Auszüge beantragen Sie über die Onlineformulare der baden-württembergischen Grundbuchämter; der Ausdruck kommt in der Regel per Post. Bodenrichtwerte für die Kaufkalkulation liefert BORIS-BW; die Gemeinde ist dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein zugeordnet. Beim Notartermin fällt in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer von 5,0 % an — Details stehen im Bundesland-Block unten.

Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt EmmendingenQuelle: Stadt Weil am Rhein; GutachterausschussQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

Liegt das Grundstück am Rhein im Hochwasser?

Ortsteile wie Kleinkems und Istein liegen nah am Rhein; eine pauschale Aussage für die ganze Gemarkung gibt es nicht. Prüfen Sie das konkrete Flurstück in den Hochwassergefahrenkarten des Landes (UDO, Szenarien HQ 10 bis HQ extrem) und im Umwelt-Projekt des Landkreis-GeoPortals (Hochwasser und Starkregen). Das HQ 100 gilt in Baden-Württemberg als festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Die Karten ersetzen keine Objektprüfung — sie zeigen, ob Aue, geschützter Bereich oder Hangwasser Ihr Kaufgrundstück treffen.

Quelle: Land BW; HochwassergefahrenkartenQuelle: LUBW; UDO KartendienstQuelle: Landkreis Lörrach; GeoPortal Umwelt

Was gilt beim Heizungswechsel und bei Förderung?

Vor dem Kauf klären Sie, ob die Adresse in der UIWP-Karte des Landkreises eher für ein Wärmenetz oder für eine dezentrale Lösung vorgesehen ist. Die Gemeinde betreibt bereits eine Holzhackschnitzelanlage für Rathaus, Schulzentrum, Kinderhaus und das Ortszentrum; das ersetzt keine Netzauskunft für Ihr Wohnhaus. Für selbst genutztes Eigentum hält das Land das Programm Wohnungsbau BW vor, beantragt über die L-Bank (unter anderem Z15-Darlehen). Ein Anschlusszwang folgt nicht allein aus der Wärmekarte.

Quelle: Landkreis Lörrach; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; HolzhackschnitzelQuelle: Land BW; WohnraumförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Efringen-Kirchen

  • Wie wird die Grundsteuer ab 2025 festgesetzt?
  • Wer legt den Hebesatz fest?
  • Was hat der Gemeinderat 2026 bei der Grundsteuer A geändert?

Das Finanzamt setzt Grundsteuerwert und Messbetrag nach dem Bodenwertmodell fest; die Gemeinde multipliziert mit ihrem Hebesatz aus der Hebesatzsatzung vom 18. November 2024. Am 23. Februar 2026 hat der Gemeinderat den Hebesatz der Grundsteuer A geändert. Den Betrag für Ihr Grundstück nennt der Bescheid der Gemeinde. Fällig in vier Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; GrundsteuerQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Hebesatz A 2026

  • Welches Grundbuchamt ist für Efringen-Kirchen zuständig?
  • Ist das Amtsgericht Lörrach zuständig?
  • Wie bestelle ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt Emmendingen, nicht Lörrach. Den Ausdruck beantragen Sie über die Onlineformulare der Justiz Baden-Württemberg; er kommt in der Regel per Post. Das Amtsgericht Lörrach bleibt für andere Verfahren relevant, führt aber nicht dieses Grundbuch.

Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt Emmendingen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
  • Zahlt der Käufer 5 Prozent?

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Den Landesüberblick finden Sie im Bundesland-Block auf dieser Seite.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wo sehe ich, ob mein Kaufgrundstück hochwassergefährdet ist?
  • Was bedeutet HQ 100?
  • Reicht die Lage am Rhein als Warnung?

In den Hochwassergefahrenkarten (UDO) und im GeoPortal des Landkreises. Das HQ 100 ist in Baden-Württemberg das festgesetzte Überschwemmungsgebiet. Rheinlage in Kleinkems oder Istein allein sagt nichts über Ihr Flurstück; klicken Sie die Adresse in der Karte an und prüfen Sie zusätzlich Starkregen.

Quelle: Land BW; HochwassergefahrenkartenQuelle: LUBW; UDO

  • Gibt es eine Wärmeplanung für das Grundstück?
  • Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
  • Was ist die Holzhackschnitzelanlage?

Der Landkreis veröffentlicht die unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung im GeoPortal. Die Gemeinde heizt Rathaus, Schulzentrum, Kinderhaus und das Ortszentrum über eine Holzhackschnitzelanlage — das ist die kommunale Versorgung, kein Anschlusszwang für jedes Wohnhaus. Ob Ihre Adresse in einem möglichen Netzgebiet liegt, steht in der UIWP-Karte, nicht im Kaufvertrag.

Quelle: Landkreis Lörrach; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Holzhackschnitzel

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Welcher Gutachterausschuss ist zuständig?

Bodenrichtwerte stehen in BORIS-BW. Die Gemeinde gehört zum Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein; die Gebührensatzung der Gemeinde verweist darauf. Der Richtwert ist eine Orientierung für den Boden, kein Verkehrswert Ihres Hauses.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Weil am Rhein; Gutachterausschuss

  • Gibt es Förderung für den Kauf selbst genutzten Wohnraums?
  • Was ist Wohnungsbau BW?
  • Wo beantrage ich das Z15-Darlehen?

Das Land fördert selbst genutztes Eigentum über Wohnungsbau BW. Anträge laufen über die L-Bank, unter anderem als Z15-Darlehen (auch digital). Ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen erfüllt, klären Sie vor der notariellen Beurkundung — die Gemeinde vergibt diese Landesdarlehen nicht selbst.

Quelle: Land BW; WohnraumförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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