Immobilien zum Kaufen in Efringen-Kirchen
0 Immobilien werden in Efringen-Kirchen zum Kaufen angeboten.
Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Efringen-Kirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Efringen-Kirchen
Seit dem 1. Januar 2025 setzt die Gemeinde die Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz fest: Das Finanzamt ermittelt Grundsteuerwert und Messbetrag, das Rathaus multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz aus der Hebesatzsatzung. Die Satzung vom 18. November 2024 gilt für Grundsteuer und Gewerbesteuer; am 23. Februar 2026 hat der Gemeinderat den Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) geändert. Ihren Jahresbetrag lesen Sie im Bescheid der Gemeinde — nicht aus landesweiten Durchschnitten. Die Zahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Grundsteuer festsetzenQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Hebesatzsatzung 2026
Welches Grundbuchamt führt Ihre Blätter?
Grundstücke in Efringen-Kirchen gehören zum Grundbuchamtsbezirk des Amtsgerichts Emmendingen (Liebensteinstraße 2), nicht zum Amtsgericht Lörrach. Auszüge beantragen Sie über die Onlineformulare der baden-württembergischen Grundbuchämter; der Ausdruck kommt in der Regel per Post. Bodenrichtwerte für die Kaufkalkulation liefert BORIS-BW; die Gemeinde ist dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein zugeordnet. Beim Notartermin fällt in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer von 5,0 % an — Details stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt EmmendingenQuelle: Stadt Weil am Rhein; GutachterausschussQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Liegt das Grundstück am Rhein im Hochwasser?
Ortsteile wie Kleinkems und Istein liegen nah am Rhein; eine pauschale Aussage für die ganze Gemarkung gibt es nicht. Prüfen Sie das konkrete Flurstück in den Hochwassergefahrenkarten des Landes (UDO, Szenarien HQ 10 bis HQ extrem) und im Umwelt-Projekt des Landkreis-GeoPortals (Hochwasser und Starkregen). Das HQ 100 gilt in Baden-Württemberg als festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Die Karten ersetzen keine Objektprüfung — sie zeigen, ob Aue, geschützter Bereich oder Hangwasser Ihr Kaufgrundstück treffen.
Quelle: Land BW; HochwassergefahrenkartenQuelle: LUBW; UDO KartendienstQuelle: Landkreis Lörrach; GeoPortal Umwelt
Was gilt beim Heizungswechsel und bei Förderung?
Vor dem Kauf klären Sie, ob die Adresse in der UIWP-Karte des Landkreises eher für ein Wärmenetz oder für eine dezentrale Lösung vorgesehen ist. Die Gemeinde betreibt bereits eine Holzhackschnitzelanlage für Rathaus, Schulzentrum, Kinderhaus und das Ortszentrum; das ersetzt keine Netzauskunft für Ihr Wohnhaus. Für selbst genutztes Eigentum hält das Land das Programm Wohnungsbau BW vor, beantragt über die L-Bank (unter anderem Z15-Darlehen). Ein Anschlusszwang folgt nicht allein aus der Wärmekarte.
Quelle: Landkreis Lörrach; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; HolzhackschnitzelQuelle: Land BW; WohnraumförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Efringen-Kirchen
- Wie wird die Grundsteuer ab 2025 festgesetzt?
- Wer legt den Hebesatz fest?
- Was hat der Gemeinderat 2026 bei der Grundsteuer A geändert?
Das Finanzamt setzt Grundsteuerwert und Messbetrag nach dem Bodenwertmodell fest; die Gemeinde multipliziert mit ihrem Hebesatz aus der Hebesatzsatzung vom 18. November 2024. Am 23. Februar 2026 hat der Gemeinderat den Hebesatz der Grundsteuer A geändert. Den Betrag für Ihr Grundstück nennt der Bescheid der Gemeinde. Fällig in vier Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; GrundsteuerQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Hebesatz A 2026
- Welches Grundbuchamt ist für Efringen-Kirchen zuständig?
- Ist das Amtsgericht Lörrach zuständig?
- Wie bestelle ich einen Grundbuchauszug?
Zuständig ist das Grundbuchamt Emmendingen, nicht Lörrach. Den Ausdruck beantragen Sie über die Onlineformulare der Justiz Baden-Württemberg; er kommt in der Regel per Post. Das Amtsgericht Lörrach bleibt für andere Verfahren relevant, führt aber nicht dieses Grundbuch.
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
- Zahlt der Käufer 5 Prozent?
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Den Landesüberblick finden Sie im Bundesland-Block auf dieser Seite.
- Wo sehe ich, ob mein Kaufgrundstück hochwassergefährdet ist?
- Was bedeutet HQ 100?
- Reicht die Lage am Rhein als Warnung?
In den Hochwassergefahrenkarten (UDO) und im GeoPortal des Landkreises. Das HQ 100 ist in Baden-Württemberg das festgesetzte Überschwemmungsgebiet. Rheinlage in Kleinkems oder Istein allein sagt nichts über Ihr Flurstück; klicken Sie die Adresse in der Karte an und prüfen Sie zusätzlich Starkregen.
- Gibt es eine Wärmeplanung für das Grundstück?
- Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
- Was ist die Holzhackschnitzelanlage?
Der Landkreis veröffentlicht die unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung im GeoPortal. Die Gemeinde heizt Rathaus, Schulzentrum, Kinderhaus und das Ortszentrum über eine Holzhackschnitzelanlage — das ist die kommunale Versorgung, kein Anschlusszwang für jedes Wohnhaus. Ob Ihre Adresse in einem möglichen Netzgebiet liegt, steht in der UIWP-Karte, nicht im Kaufvertrag.
Quelle: Landkreis Lörrach; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Holzhackschnitzel
- Wo finde ich Bodenrichtwerte?
- Was ist BORIS-BW?
- Welcher Gutachterausschuss ist zuständig?
Bodenrichtwerte stehen in BORIS-BW. Die Gemeinde gehört zum Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein; die Gebührensatzung der Gemeinde verweist darauf. Der Richtwert ist eine Orientierung für den Boden, kein Verkehrswert Ihres Hauses.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Weil am Rhein; Gutachterausschuss
- Gibt es Förderung für den Kauf selbst genutzten Wohnraums?
- Was ist Wohnungsbau BW?
- Wo beantrage ich das Z15-Darlehen?
Das Land fördert selbst genutztes Eigentum über Wohnungsbau BW. Anträge laufen über die L-Bank, unter anderem als Z15-Darlehen (auch digital). Ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen erfüllt, klären Sie vor der notariellen Beurkundung — die Gemeinde vergibt diese Landesdarlehen nicht selbst.
Quelle: Land BW; WohnraumförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden