Immobilien zum Kaufen in Weil am Rhein
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weil am Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Weil am Rhein
Wer in Weil am Rhein kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer — in der Regel auf den Kaufpreis. Beim Mieten gelten weiterhin Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (Gebietskulisse bis Ende 2026); das betrifft Sie, wenn Sie vermieten oder selbst mieten.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Wie funktioniert die neue Grundsteuer hier?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B für 2025 liegt bei 275 %; eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke hat Weil am Rhein noch nicht eingeführt.
Quelle: Stadt Weil am Rhein; Grundsteuer Hebesatz
Wo liegt das zuständige Grundbuchamt?
Das frühere Grundbuchamt vor Ort ist aufgehoben. Die Gemarkungen Weil, Haltingen, Ötlingen und Märkt führt seit dem 12. Januar 2015 das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen. Für Einsicht und Auszüge gibt es in der Stadtverwaltung eine Grundbucheinsichtsstelle — derzeit nur nach Termin.
Quelle: Stadt Weil am Rhein; Grundbucheinsichtsstelle
Was bedeutet der geplante Wärmeverbund in Friedlingen?
Stadtwerke und Basler IWB prüfen einen grenzüberschreitenden Wärmeverbund im Quartier Friedlingen; mögliche Lieferung aus dem Basler Fernwärmenetz ab Mitte 2028. Die interkommunale Wärmeplanung des Kreises zeigt Eignungsgebiete — ohne Zwang zum Anschluss. Prüfen Sie bei Kauf zusätzlich die Lage in Hochwassergefahrenkarten am Rhein.
Quelle: Stadt Weil am Rhein; Wärmeverbund FriedlingenQuelle: Stadt Weil am Rhein; Wärmeplanung
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Weil am Rhein
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Weil am Rhein?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Auf was wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der notariell vereinbarte Kaufpreis. Die Steuer wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
- Muss ich Maklerkosten einplanen?
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach bundesweiter Gebührenordnung an — oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises, abhängig vom Beurkundungsumfang. Maklercourtage nur, wenn ein Makler eingeschaltet ist und das Bestellerprinzip bzw. die Vereinbarung das vorsieht.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weil am Rhein?
- Welche neue Grundsteuer gilt ab 2025?
- Gibt es eine Grundsteuer C?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) hat der Gemeinderat den Hebesatz B für 2025 auf 275 % festgesetzt (modifiziertes Bodenwertmodell Baden-Württemberg). Eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke ist noch nicht eingeführt. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Weil am Rhein?
- Kann ich vor Ort ins Grundbuch schauen?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
Seit dem 12. Januar 2015 führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen die Gemarkungen Weil, Haltingen, Ötlingen und Märkt. In der Stadtverwaltung gibt es eine Grundbucheinsichtsstelle für Einsicht und Auszüge — derzeit nur nach Terminvereinbarung.
- Was plant die Stadt bei Fernwärme und Wärmeplanung?
- Kommt ein Wärmeverbund mit Basel?
- Muss ich mich anschließen?
Die interkommunale Wärmeplanung des Landkreises Lörrach zeigt Eignungsgebiete bis 2040. Für Friedlingen prüfen Stadtwerke und IWB Basel einen Wärmeverbund; Lieferung aus dem Basler Netz frühestens ab Mitte 2028 möglich. Das ist eine Orientierungs- und Planungsgrundlage — kein automatischer Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Weil am Rhein; WärmeverbundQuelle: Stadt Weil am Rhein; Wärmeplanung
- Ist Weil am Rhein hochwassergefährdet?
- Muss ich Hochwasserkarten prüfen?
- Gibt es Schutz am Oberrhein?
Als Rheinanlieger sollten Sie vor dem Kauf die amtlichen Hochwassergefahren- und -risikokarten für das konkrete Flurstück prüfen. Am Oberrhein wirken zudem Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms (Rückhalteräume, u. a. Bereich Weil–Breisach) — das ersetzt keine lagebezogene Prüfung Ihres Grundstücks.
- Gibt es Kita-Gebühren — relevant für Familienkauf?
- Ist die Kita beitragsfrei?
- Was ist der Weiler Familienpass?
Kita-Beiträge fallen an und sind trägerabhängig, nicht landesweit frei. Der Weiler Familienpass kann den Beitrag für das zweite Kind entlasten; bei Überlastung hilft das Landratsamt. Anmeldung über Little Bird.
- Gilt in Weil am Rhein die Mietpreisbremse — relevant beim Vermieten?
- Welche Miete darf ich als Vermieter verlangen?
- Welche Kappung gilt im Bestand?
Ja. Als künftiger Vermieter beachten Sie: Neuvertragsmieten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; Bestandserhöhungen gekappt auf 15 % in drei Jahren. Die Kulisse gilt bis Ende 2026.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
- Wie komme ich nach Basel, wenn ich in Weil kaufe?
- Gibt es eine Direkttram?
- Welches Ticket für Grenzpendler?
Die Tramlinie 8 endet am Bahnhof/Zentrum und fährt ohne Umstieg nach Basel. Für Grenzfahrten brauchen Sie triregio-Tarife; RVL-Tickets reichen nur auf deutscher Seite.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden