Immobilien zum Kaufen in Rheinfelden (Baden)
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Rheinfelden (Baden) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Rheinfelden (Baden)
Wer in Rheinfelden (Baden) kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026keine Mietpreisbremse mehr — für die Eigenkapitalplanung relevant, wenn Sie parallel vermieten oder später mieten wollen.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Wie die neue Grundsteuer hier funktioniert
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, nicht der aktuelle Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz bei 320 % (Beschluss Gemeinderat 14. November 2024).
Quelle: Stadt Rheinfelden; HebesätzeQuelle: Stadt Rheinfelden; Grundsteuer Reform
Wohin Sie für Grundbuch und Bodenrichtwerte müssen
Zuständig für Grundbucheintrag und -einsicht ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen (nicht vor Ort in Rheinfelden). Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss (letzte Ermittlung zum Stichtag 1. Januar 2025); Abruf auch über BORIS-BW. Die Werte sind Orientierung, kein Verkehrswert.
Quelle: Stadt Rheinfelden; GrundbuchamtQuelle: Stadt Rheinfelden; Bodenrichtwerte
Was Lage am Rhein und Wärmeplanung bedeuten
Prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarten des Landes (UDO / LUBW) für Ihr Flurstück. Zur Heizungsstrategie: interkommunale Wärmeplanung des Landkreises Lörrach und Nahwärme der Stadtwerke (u. a. Evonik-Abwärme) — Orientierung ohne automatischen Anschlusszwang.
Quelle: Land BW; HochwassergefahrenkartenQuelle: Stadtwerke Rheinfelden; Wärmeplanung
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Kaufen in Rheinfelden (Baden)
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinfelden (Baden)?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
In Baden-Württemberg — und damit in Rheinfelden (Baden) — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Der Notar meldet den Erwerb dem Finanzamt; nach dem Bescheid zahlen Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Umschreibung im Grundbuch aus.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kostet Notar und Grundbucheintrag?
- Wie plane ich Eigenkapital neben der GrESt?
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich vom Kaufpreis) sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer — genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und Vertrag ab.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
- Welches Modell gilt nach der Reform ab 2025?
- Ist die Grundsteuer ein Marktwert?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Der Hebesatz Grundsteuer B der Stadt Rheinfelden (Baden) liegt bei 320 %; Grundsteuer A bei 500 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Rheinfelden; HebesätzeQuelle: Stadt Rheinfelden; Grundsteuer Reform
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
- Muss ich nach Emmendingen?
- Wo beantrage ich eine Grundbucheinsicht?
Für Grundstücke in Rheinfelden (Baden) ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen zuständig (Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen). Anträge auf Einsicht oder Ausdruck richten Sie dorthin; berechtigte Interessen sind nachzuweisen. Online-Ausdrucke sind über das Justizportal Baden-Württemberg möglich.
Quelle: Stadt Rheinfelden; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchzuständigkeit
- Wo finde ich Bodenrichtwerte?
- Sind Bodenrichtwerte der Verkehrswert?
- Welcher Stichtag gilt aktuell?
Der Gutachterausschuss bei der Stadt ermittelt die Bodenrichtwerte; die letzte Ermittlung erfolgte zum Stichtag 1. Januar 2025. Abruf auch über BORIS-BW (Module Städtebau und Grundsteuer B). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte und kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.
- Was sagt die Wärmeplanung für Käufer?
- Gibt es Nahwärme mit Evonik-Abwärme?
- Muss ich ans Wärmenetz?
Der Landkreis Lörrach hat eine interkommunale Wärmeplanung bis Zieljahr 2040 vorgelegt. In Rheinfelden (Baden) betreiben die Stadtwerke ein Nahwärmenetz unter anderem mit industrieller Abwärme. Nutzen Sie Plan und Netzauskunft als Orientierung für Heizungsentscheidungen — ohne automatischen Anschlusszwang allein aus dem Plan.
Quelle: Stadtwerke Rheinfelden; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Rheinfelden; Nahwärme
- Wie prüfe ich Hochwasser- oder Starkregenrisiko?
- Gibt es Karten für mein Flurstück am Rhein?
- Wo finde ich die LUBW-Hochwasserkarten?
Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten Baden-Württembergs im UDO-Dienst: Überflutungsflächen und Wassertiefen für verschiedene Szenarien. Am Rhein sollten Sie das vor dem Kauf flurstückgenau prüfen und ggf. Versicherung und Finanzierung mitdenken.
- Wie ist die Bahn-Anbindung für Berufspendler?
- Kann ich nach Basel pendeln?
- Welcher Verbundtarif gilt?
Die Hochrheinbahn bietet stündliche bis halbstündliche Verbindungen nach Basel und entlang des Hochrheins; Tickets im RVL. Ein Grenzstadtbus verknüpft badisches und Schweizer Rheinfelden. Für Käufer mit Arbeitsplatz Basel oder Lörrach ist die ÖPNV-Lage oft mitentscheidend.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden