Immobilien zum Kaufen in Wehr - Baden
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wehr - Baden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Wehr - Baden
Beim Kauf in Wehr - Baden zählt der kommunale Hebesatz: Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt die Grundsteuer B 2026 bei 400 %, die Grundsteuer A bei 320 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Wer später vermieten will, findet keine Mietpreisbremse vor Ort.
Quelle: Stadt Wehr; Hebesätze 2026Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse
Eintragung in Villingen-Schwenningen, Werte in Bad Säckingen
Das Grundbuch führen Notar und das Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Gemarkungen Wehr und Öflingen). Die städtische Einsichtsstelle hilft bei Einsicht und Auszügen, führt das Blatt aber nicht. Bodenrichtwerte ermittelt der Gemeinsame Gutachterausschuss Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen (Zusammenschluss seit 1. April 2021, Geschäftsstelle Kalkdarren 13). Die Zonen stehen kostenfrei in BORIS-BW. Sie sind Lagewerte, kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Wehr; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Stadt Wehr; Gemeinsamer GutachterausschussQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Nahwärme prüfen — und die Karte an Wehra und Rhein
Zwei Netze (Im Tal, In den Höfen) laufen bereits mit Holzhackschnitzeln und Erdgas-Spitze. Der Wärmeplan vom 6. Juni 2024 prüft Erweiterungen, ein Netz in Öflingen und ein kaltes Netz in Habiken — ohne Anschlusszwang. Entlang Wehra und Rhein (Brennet) gelten die Hochwassergefahrenkarten des Gebiets Wehra-Murg; HQ100-Flächen sind festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Prüfen Sie das Flurstück in UDO oder im Rathaus Hauptstraße 16.
Quelle: Stadtwerke Wehr; WärmenetzeQuelle: Stadt Wehr; WärmeplanQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Wehr - Baden
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wehr 2026?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform ab 2025?
- Unterscheidet sich Grundsteuer A und B in Wehr?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) nennt die Stadt für 2026: Grundsteuer B 400 v. H., Grundsteuer A 320 v. H. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Der Jahresbetrag steht im Grundsteuerbescheid. Das Landesmodell selbst ist im Bundesland-Block beschrieben.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Wehr?
- Führt Wehr noch ein eigenes Grundbuchamt?
- Was macht die Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus?
Seit Mai 2016 führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen das Grundbuch für die Gemarkungen Wehr und Öflingen. Eintragungen beantragen Notar und Grundbuchamt dort. In Wehr bleibt eine Einsichtsstelle: Einsicht gebührenfrei bei berechtigtem Interesse (Kaufinteresse allein reicht nicht), unbeglaubigter Auszug 10 Euro, beglaubigt 20 Euro, schriftlicher Antrag, Versand in der Regel binnen 14 Tagen.
Quelle: Stadt Wehr; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Amtsgericht Villingen-Schwenningen; Zuständigkeit
- Wo finde ich Bodenrichtwerte für Wehr?
- Wer ist der Gutachterausschuss für Wehr?
- Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
Öffentliche Werte liefert BORIS-BW. Zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss der westlichen Kreisgemeinden bei der Stadt Bad Säckingen (Kalkdarren 13) seit 1. April 2021; Wehr ist Mitglied. Der Richtwert ist ein zonaler Lagewert — kein individueller Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Wehr; GutachterausschussQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Wehr?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Ist die Grunderwerbsteuer in Wehr anders als im Land?
Der Satz ist landesweit einheitlich — die Prozentzahl steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung, nicht kommunal verschieden. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis; Ausnahmen (etwa nahe Angehörige) regelt das Grunderwerbsteuergesetz.
- Muss ich in Wehr ans Nahwärmenetz?
- Was plant der Wärmeplan für Öflingen und Habiken?
- Seit wann gibt es das Netz Im Tal?
Nein, der Wärmeplan begründet keinen Anschlusszwang für jedes Gebäude. Die Stadtwerke betreiben bereits die Netze Im Tal (Heizzentrale November 2016, Holzhackschnitzel 720 kW plus Erdgas-Spitze) und In den Höfen. Der Beschluss vom 6. Juni 2024 prüft Erweiterungen, ein Netz in Öflingen und ein kaltes Netz im Neubaugebiet Habiken. Ob Ihr Grundstück in einem Eignungsgebiet liegt, steht im Abschlussbericht und bei den Stadtwerken.
Quelle: Stadtwerke Wehr; Wärmenetz Im TalQuelle: Stadt Wehr; Wärmeplan
- Ist Wehr hochwassergefährdet?
- Gibt es Hochwassergefahrenkarten für die Wehra?
- Wo sehe ich HQ100 für mein Flurstück?
Wehr liegt im Kartiergebiet Wehra-Murg (Wehra im Tal, Rhein bei Brennet). Die Hochwassergefahrenkarten des Landes zeigen Szenarien bis HQ100 und Extremhochwasser; HQ100-Flächen sind festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Die Karten können Sie im Rathaus Hauptstraße 16 und im Landesdienst UDO prüfen — die Betroffenheit ist flurstückscharf, nicht für die ganze Stadt gleich.
- Welche Förderungen gibt es für Eigentum oder Sanierung in Wehr?
- Gibt es ein kommunales Käuferprogramm?
- Was ist Wohnungsbau BW?
Landesweit gelten die Programme von Wohnungsbau BW (zinsverbilligte Eigentumsförderung über die L-Bank, einkommensabhängig) — siehe Bundesland-Block. Ein eigenes städtisches Käuferprogramm ist auf den ausgewerteten Stadtseiten nicht ausgewiesen. Für den Netzanschluss nennen die Stadtwerke die Erfüllung der gesetzlichen Wärmevorgaben als Vorteil; Förderdetails (etwa Bund) klären Sie fallbezogen.
Quelle: Land Baden-Württemberg; EigentumsförderungQuelle: Stadtwerke Wehr; Wärmenetz Anschluss
- Wie hoch sind Wasser- und Abwassergebühren für Eigentümer in Wehr?
- Was kostet Niederschlagswasser?
- Wer setzt die Müllgebühren fest?
Trinkwasser: 2,40 Euro je Kubikmeter plus 7 % Umsatzsteuer. Schmutzwasser: Kanal 0,33 Euro und Klärung 1,70 Euro je Kubikmeter; Niederschlagswasser 0,28 Euro je Quadratmeter. Müllgebühren setzt das Landratsamt Waldshut.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden