Immobilien zum Kaufen in Emmerich am Rhein

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Das Wichtigste zum Kaufen in Emmerich am Rhein

Wer in Emmerich am Rhein kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — relevant, falls Sie vermieten wollen. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt den Hebesatz B auf 671 % (wertabhängiges Bundesmodell).

Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Stadt Emmerich; Grundsteuer Hebesätze

Wie entsteht die Jahresgrundsteuer?

Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für bebaute und bebaubare Wohngrundstücke gilt Hebesatz B 671 %, für land- und forstwirtschaftliche Flächen Hebesatz A 341 % (neue Grundsteuer ab 2025). Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Emmerich; Grundsteuer Reform

Welches Hochwasserrisiko betrifft Ihr Grundstück?

Wegen der Rheinlage empfiehlt die Stadt, vor dem Kauf die Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie die Hochwasser-App NRW zu prüfen. Technischer Schutz mindert, beseitigt aber nicht jedes Restrisiko — auch Starkregen kann senkenübergreifend auftreten.

Quelle: Stadt Emmerich; Hochwasserschutz

Wann wird das Erdgasnetz auf H-Gas umgestellt?

Im Netzgebiet der Stadtwerke Emmerich folgt 2026 die Umstellung von L-Gas auf H-Gas. Schalttermine: 14. April 2026 (u. a. Elten, Praest, Vrasselt, Dornick) und 9. Juni 2026 (Emmerich-Stadt, Hüthum, Borghees, Klein-Netterden). Gasgeräte müssen angepasst werden; Erhebung und Anpassung organisiert der Netzbetreiber. Grundbucheintragungen laufen über das Amtsgericht Emmerich am Rhein (Seufzerallee 20).

Quelle: Stadt Emmerich; ErdgasumstellungQuelle: Amtsgericht Emmerich; Grundbuchamt

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Emmerich am Rhein

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Emmerich am Rhein?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in NRW?
  • Wie viel Prozent Grunderwerbsteuer zahle ich?

In Nordrhein-Westfalen — und damit auch in Emmerich — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises (für Verträge ab dem 1. Januar 2015). Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten; Maklercourtage ist Verhandlungssache bzw. folgt den gesetzlichen Teilungsregeln bei Wohnimmobilien.

Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Emmerich am Rhein?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Grundsteuerreform?
  • Was ist der Unterschied zwischen Hebesatz A und B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt Hebesatz B 671 % (bebaute/bebaubare Flächen) und Hebesatz A 341 % (Land- und Forstwirtschaft). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell fest; die Stadt wendet den Hebesatz an. Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Emmerich; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Emmerich am Rhein?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wie erreiche ich das Amtsgericht Emmerich?

Zuständig ist das Amtsgericht Emmerich am Rhein, Seufzerallee 20, 46446 Emmerich am Rhein. Der Notar veranlasst in der Regel die Eintragungen; Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt oder über den Notar.

Quelle: Amtsgericht Emmerich; Grundbuchamt

  • Ist Emmerich laut Karte hochwassergefährdet?
  • Sollte ich vor dem Hauskauf die Hochwasserkarte prüfen?
  • Gibt es ein Restrisiko trotz Deichen?

Ja. Emmerich liegt am Niederrhein und zählt zu den hochwassergefährdeten Lagen. Deiche und Schutzanlagen mindern das Risiko, beseitigen es nicht vollständig. Vor dem Kauf prüfen Sie Adresse und Lage in den Hochwassergefahren-/Risikokarten NRW und der Hochwasser-App; auch Starkregen beachten.

Quelle: Stadt Emmerich; HochwasserschutzQuelle: Flussgebiete NRW; Hochwasserkarten

  • Wann wird das Erdgasnetz auf H-Gas umgestellt?
  • Muss ich Gasgeräte anpassen lassen?
  • Welche Schalttermine gelten 2026?

Im Netzgebiet der Stadtwerke Emmerich folgt 2026 die Umstellung von L-Gas auf H-Gas. Schalttermine: 14. April 2026 (u. a. Elten, Praest, Vrasselt, Dornick) und 9. Juni 2026 (Emmerich-Stadt, Hüthum, Borghees, Klein-Netterden). Geräte müssen technisch angepasst werden; Erhebung und Anpassung organisiert der Netzbetreiber (kostenfrei, außer Reparatur/Austausch).

Quelle: Stadt Emmerich; Erdgasumstellung

  • Liegt Emmerich in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es schon einen fertigen Wärmeplan?
  • Muss ich wegen der Wärmeplanung die Heizung tauschen?

Die kommunale Wärmeplanung wird erarbeitet (aktuell Bestandsanalyse). Sie dient als Orientierung für künftige Versorgungsoptionen und verpflichtet Eigentümer nicht direkt zu einem Heizsystemwechsel. Stand und Kontakt nennt die Stadtseite zur Wärmeplanung.

Quelle: Stadt Emmerich; Wärmeplanung

  • Gilt in Emmerich die Mietpreisbremse — relevant für Vermietung?
  • Kann ich als Eigentümer die Neuvertragsmiete frei vereinbaren?

Nein, die Mietpreisbremse gilt in Emmerich nicht (Stadt nicht in der MietSchVO NRW). Bei Vermietung bleibt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren für Bestandserhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Was zahlen Familien für Kita nach dem Hauskauf in Emmerich?
  • Ändern sich die Kita-Beiträge ab 2027?

Elternbeiträge sind einkommens- und betreuungsabhängig. Die letzten zwei Kindergartenjahre sind landesweit beitragsfrei; Emmerichs zusätzliches freiwilliges beitragsfreies Jahr für jüngere Kinder entfällt ab dem Kindergartenjahr 2027/28. Aktuelle Tabellen stehen im Serviceportal der Stadt.

Quelle: Stadt Emmerich; Kita Elternbeiträge

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