Resthof-Investment mit rund 171.000 Euro Jahresnettokaltmiete und breiter Mieterstruktur


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Rees – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Rees kauft, plant die laufende Belastung über den kommunalen Hebesatz: Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt Hebesatz B derzeit auf 834 % und Hebesatz A auf 395 % (Stand 24.03.2026, wertabhängiges Bundesmodell). Beim späteren Vermieten gilt hier keine Mietpreisbremse — relevant für Renditeerwartungen. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Rees; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Wegen der Rheinlage empfiehlt die Stadt, vor dem Kauf die Hochwassergefahren- und Risikokarten zu prüfen. Den Deichschutz organisiert der Deichverband Bislich-Landesgrenze; ein Restrisiko bleibt — auch Starkregen kann abseits des Flusses auftreten. Das beeinflusst Versicherung, Kellerausbau und Sanierungsplanung. Technischer Schutz mindert die Gefahr, ersetzt aber keine adressgenaue Prüfung.
Quelle: Stadt Rees; HochwasserQuelle: Flussgebiete NRW; Hochwasserkarten
Grundbucheintragungen für Rees laufen über das Amtsgericht Emmerich am Rhein (Seufzerallee 20). Zusätzlich zu Notar und Grundbuch kommen Maklergebühren nach Vereinbarung. Das Land NRW bietet zinsgünstige Darlehen für Neubau, Erwerb und Modernisierung von Wohneigentum; die Stadt Rees (Stadtplanung/Hochbau) berät zu den Landesprogrammen. Bodenrichtwerte finden Sie über BORIS NRW — Orientierung, kein verbindlicher Verkaufspreis.
Quelle: Amtsgericht Emmerich; GrundbuchamtQuelle: Stadt Rees; LandesdarlehenQuelle: BORIS NRW; Bodenrichtwerte
Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für Wohngrundstücke gilt Hebesatz B 834 %, für land- und forstwirtschaftliche Flächen Hebesatz A 395 % (neue Grundsteuer ab 2025). Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis. Parallel läuft seit September 2025 die kommunale Wärmeplanung (HIC); Abschluss voraussichtlich Anfang 2027. Quartierskonzepte für Stadtkern und Haldern liegen vor — der Plan orientiert, verpflichtet aber nicht zu einem bestimmten Heizsystem.
Quelle: Stadt Rees; Grundsteuer ReformQuelle: Stadt Rees; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In NRW — und damit in Rees — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 %; Details stehen im Bundesland-Block.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt derzeit Hebesatz B 834 % (bebaute und unbebaute Grundstücke) und Hebesatz A 395 % (land- und forstwirtschaftlich), Stand 24.03.2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell fest; die Stadt wendet den Hebesatz an. Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis.
Typisch kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) hinzu — oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises, abhängig vom Geschäftswert. Maklerprovisionen sind frei vereinbar. Planen Sie die Summe zusätzlich zum Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Amtsgericht Emmerich am Rhein, Grundbuchamt, Seufzerallee 20, 46446 Emmerich am Rhein. Einen Ausdruck beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich bei berechtigtem Interesse; alternativ über den Notar.
Ja — Rees liegt am Niederrhein. Vor dem Kauf prüfen Sie die Adresse in den Hochwassergefahren- und Risikokarten. Den Deichschutz organisiert der Deichverband Bislich-Landesgrenze; ein Restrisiko und Starkregengefahr abseits des Flusses bleiben.
Quelle: Stadt Rees; HochwasserQuelle: Flussgebiete NRW; Hochwasserkarten
Das Land NRW stellt zinsgünstige Darlehen für Neubau oder Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie für Modernisierung, Barrierereduzierung und Energieeffizienz bereit. Die Stadt Rees (Stadtplanung/Hochbau) ist Ansprechpartnerin vor Ort.
Die Wärmeplanung läuft seit September 2025 und soll voraussichtlich Anfang 2027 vorliegen. Quartierskonzepte für Stadtkern und Haldern existieren bereits. Der Plan zeigt später geeignete Gebiete für Netze oder dezentrale Lösungen — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Fragen: klimaschutz@stadt-rees.de.
Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss und veröffentlicht sie über BORIS NRW. Die Werte sind Orientierung für Lage und Grundstück — kein verbindlicher Verkaufspreis und kein Ersatz für eine Verkehrswertermittlung.
Wenn Sie im historischen Kern wohnen, keinen Privatstellplatz haben und Erstwohnsitz melden: ja, die Ausnahmegenehmigung kostet 30 €/Jahr oder 70 €/drei Jahre. Ohne Ausweis gilt die Zwei-Stunden-Regel mit Parkscheibe. Der Ausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden