Wertanlage mit Rendite+ Potenzial


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von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Gottschling Immobilien GmbH bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) hat Bochum für 2025 getrennte Hebesätze der Grundsteuer B: 715 % für Wohngrundstücke und 1.190 % für Nichtwohngrundstücke; die Grundsteuer A liegt bei 374 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer, nicht ein Verkaufspreis.
Am 4. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den höheren Satz für Nichtwohngrundstücke als nichtig bewertet. Die Stadt teilte am 7. Januar 2026 mit: Es gibt keine gültige Hebesatzsatzung für 2026. Festsetzungen folgen erst nach einem neuen Ratsbeschluss und dann rückwirkend. Das Urteil war zu diesem Stand nicht rechtskräftig; eine gültige Satzung für 2026 lag damit nicht vor.
Quelle: Stadt Bochum; SteuerhebesätzeQuelle: Stadt Bochum; Grundsteuer InfosQuelle: VG Gelsenkirchen; Hebesatz-Urteil
Der Entwurf lag vom 18. Mai bis 19. Juni 2026 öffentlich aus — online und im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19. Stadt, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen erarbeiten die Planung in der „Unit Wärmewende“. Der Ratsbeschluss ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen, nicht als bereits gefasster Beschluss darzustellen.
Die Karte teilt Baublöcke in Orientierungsgebiete für Fernwärme und für dezentrale Lösungen wie Luftwärmepumpen. Aus dem Plan folgen kein Anschlusszwang und kein Versorgungsanspruch für ein bestimmtes Heizsystem.
Quelle: Stadt Bochum; WärmeplanungQuelle: Stadt Bochum; Wärmeplan Ratsinfo
Seit dem 1. April 2025 gilt ein qualifizierter Mietspiegel bis maximal 31. März 2027. Anders als zuvor weist er keine Wohnlagen mehr aus: Vier geprüfte Kategorien zeigten keine klaren Preisunterschiede. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum und vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser, nicht für nicht abgeschlossene Wohnungen. Orientierung liefern der Online-Rechner und die Broschüre der Stadt.
Quelle: Stadt Bochum; Mietspiegel 2025
Nein. Bochum fehlt in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO). Es gibt daher keine Mietpreisbremse und keine auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze. Im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Grenze von 20 % in drei Jahren; die verlangte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die große Nachbarstadt Dortmund steht in der Verordnung — Bochum nicht.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In ausgewiesenen Bewohnerparkbereichen (unter anderem Innenstadt, angrenzende Wohnlagen und Wattenscheid) benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 90 € für ein Jahr; Ersatzausfertigung oder Kennzeichen-/Gebietswechsel mit Beibehaltung der Laufzeit kostet 12,80 €. Der Ausweis gilt nur ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.
Der Entwurf lag vom 18. Mai bis 19. Juni 2026 aus. Der Ratsbeschluss ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen — ein beschlossener Plan lag zu diesem Stand nicht vor. Die Karte dient der Orientierung zu Fernwärme und dezentralen Lösungen, ohne Anschlusszwang aus dem Plan selbst.
Quelle: Stadt Bochum; WärmeplanungQuelle: Stadt Bochum; Wärmeplan Ratsinfo
Ja. Maßgeblich ist die Elternbeitragssatzung ab dem 1. August 2025 (Tabelle beim Jugendamt). Bis 40.000 € Jahresbrutto entfällt der Beitrag für Kita und Kindertagespflege; Bezieher von SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag sind ebenfalls befreit. Unabhängig vom Einkommen sind landesweit die letzten zwei Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Essensgeld ist nicht im Elternbeitrag enthalten.
Quelle: Stadt Bochum; Kita ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; Kita Kosten
Bochum liegt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR); Bus und Stadtbahn betreibt vor allem die BOGESTRA. Seit dem 1. Juni 2026 gelten die Preisstufen A, B und C. Fahrten innerhalb Bochums (ein Tarifgebiet) liegen in Preisstufe A; ins Nachbargebiet gilt B, im gesamten Verbund C. Das Deutschlandticket bleibt parallel gültig.
Seit dem 15. Juli 2025 ja, wenn der Leerstand absehbar länger als sechs Monate dauert — und ebenso beim geplanten Abriss von Wohnraum. Die Satzung gilt für nicht selbst genutzten Wohnraum; selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutzte Eigentumswohnungen fallen nicht darunter. Die Meldung läuft über das Serviceportal der Stadt.
Die Wahl der Grundschule ist frei. Einen Rechtsanspruch haben Sie nur auf die wohnortnächste Schule der gewünschten Schulart, soweit die Kapazität reicht. Das Schulverwaltungsamt schreibt ein Jahr vor der Einschulung an; Kinder, deren Schulpflicht am 1. August beginnt, müssen bis spätestens 15. November des Vorjahres an der Wunschschule angemeldet sein.
Das Jugendamt erhebt die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Husemann Karree, Viktoriastraße 14c). Formulare erhalten Sie bei Vertragsabschluss in der Einrichtung bzw. über die Tagespflegevermittlung; Einkommensnachweise können als PDF an elternbeitraege@bochum.de gehen. Die aktuelle Beitragshöhe steht in der Tabelle ab 1. August 2025.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden