Immobilien zum Mieten in Frechen
0 Immobilien werden in Frechen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Frechen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Frechen
Frechen steht seit dem 1. März 2025 unter der Mietpreisbremse und der abgesenkten Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) der MietSchVO NRW; die Bremse gilt bis zum 31. Dezember 2029. Beim Kauf fielen in NRW parallel 6,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mietsuchende relevant, falls Sie später kaufen wollen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Wo prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Der einfache Mietspiegel Frechen (Stand November 2024) gibt Orientierung für nicht preisgebundenen Wohnraum. Bei Neuverträgen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % darüber liegen; Neubau und umfassende Modernisierung sind von der Bremse ausgenommen.
Quelle: Stadt Frechen; MietspiegelQuelle: Rheinische Immobilienbörse; Mietspiegel 2024
Wie kommen Sie an einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie beim Wohnungsamt der Stadt Frechen; er gilt ein Jahr in ganz NRW. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10 €; bei Transferleistungen kann sie entfallen.
Quelle: Stadt Frechen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Frechen; WBS Infoblatt
Was ändert die Wohnraumschutzsatzung für Mieter?
Seit dem 18. Juli 2026 steht Wohnraum in Frechen unter Genehmigungsvorbehalt gegen Zweckentfremdung (u. a. längerer Leerstand über 24 Monate, Kurzzeitvermietung über drei Monate / 90 Tage). Die Satzung läuft fünf Jahre und soll Mietwohnungen im Stadtgebiet sichern.
Quelle: Stadt Frechen; Wohnraumschutzsatzung
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Frechen
- Gilt in Frechen die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete in Frechen beliebig steigen?
- Ab wann gilt die MietSchVO NRW in Frechen?
Ja. Seit dem 1. März 2025 gilt in Frechen die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029; Neubau und umfassende Modernisierung sind ausgenommen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
- Welche Kappungsgrenze gilt in Frechen?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Frechen die 15-Prozent-Kappung?
In Frechen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt 20 %). Die Kappungsregel der MietSchVO NRW gilt bis zum 28. Februar 2030.
Quelle: RECHT.NRW.DE; KappungsgrenzeQuelle: Land NRW; Mieterschutz
- Gibt es in Frechen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Frechener Mietspiegel?
- Welcher Stand gilt für den Mietspiegel Frechen?
Ja. Frechen veröffentlicht einen einfachen Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum (aktueller Stand November 2024). Er dient als Orientierungsrahmen für ortsübliche Nettokaltmieten; öffentlich geförderte Wohnungen sind ausgenommen.
Quelle: Stadt Frechen; MietspiegelQuelle: Rheinische Immobilienbörse; Mietspiegel 2024
- Wo beantrage ich in Frechen einen Wohnberechtigungsschein?
- Brauch ich einen WBS für Sozialwohnungen in Frechen?
- Was kostet der WBS in Frechen?
Beim Wohnungsamt der Stadt Frechen (Johann-Schmitz-Platz 1–3). Der WBS berechtigt zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen und gilt ein Jahr in ganz NRW. Die Gebühr beträgt 10 €; bei Transferleistungen kann sie entfallen.
Quelle: Stadt Frechen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Frechen; WBS Infoblatt
- Was regelt die Wohnraumschutzsatzung in Frechen?
- Ist Kurzzeitvermietung in Frechen genehmigungspflichtig?
- Ab wann gilt Zweckentfremdungsverbot in Frechen?
Seit dem 18. Juli 2026 (Bekanntmachung 17.07.2026) steht Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt gegen Zweckentfremdung — u. a. Leerstand über 24 Monate und Kurzzeitvermietung über drei Monate / 90 Tage im Kalenderjahr. Die Satzung gilt fünf Jahre.
- Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Frechen?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
In Bewohnerparkgebieten: ja, wenn Sie dort gemeldet sind. Die Gebühr beträgt 26 € pro Jahr (Laufzeit 1–3 Jahre). Der Ausweis sichert keinen konkreten Stellplatz.
- Wie sind Kita-Elternbeiträge in Frechen geregelt?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
Einkommensgestaffelt nach Alter und Betreuungsumfang laut städtischer Satzung. Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in NRW beitragsfrei; bei bestimmten Sozialleistungen ist eine Befreiung auf Antrag möglich.
- Lohnt sich Wohnen in Frechen trotz Pendeln nach Köln?
- Wie gut ist Frechen an Köln angebunden?
Die Stadtbahnlinie 7 und in Königsdorf die S-Bahn (S12/S19) verbinden Frechen mit Köln ohne eigenes Auto. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Arbeitsort, Takt und Ticketkosten (VRS/Deutschlandticket) ab — prüfen Sie Ihre konkrete Verbindung in der VRS-Auskunft.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden