Immobilien zum Mieten in Erftstadt

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Das Wichtigste zum Mieten in Erftstadt

Seit dem 1. März 2025 gilt in Erftstadt die Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete bei Neuvertrag darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandsmieten sind auf 15 % Erhöhung in drei Jahren gekappt. Wer später kaufen will, kalkuliert in NRW mit 6,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land NRW; MietSchVO PresseQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Wie nutzen Sie den Mietspiegel bei der Prüfung?

Die Stadt stellt einen Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen (Ausgabe 2024) bereit — als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nicht als Portal-Marktstatistik. Abholen können Sie ihn im Rathaus oder im Bürgerbüro Lechenich; digital über die Rheinische Immobilienbörse. Die Mietpreisbremse gilt bis 31. Dezember 2029, die Kappungsgrenze bis 28. Februar 2030.

Quelle: Stadt Erftstadt; Mietspiegel

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den stellen Sie bei der Stadt Erftstadt, Abteilung Wohnungsangelegenheiten, am Holzdamm 10. Der Schein gilt landesweit in NRW ein Jahr; die Gebühr beträgt 8 €, für Beziehende bestimmter Sozialleistungen ist der Antrag kostenlos.

Quelle: Stadt Erftstadt; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Erftstadt; WBS Unterlagen

Was zahlen Familien für Kita und OGS?

Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule sind einkommensabhängig gestaffelt (Satzung ab 1. August 2023, aktuelle Tabellen fortgeschrieben). Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind ab dem folgenden Kindergartenjahr bis zur Einschulung beitragsfrei; Geschwisterregelungen entlasten zusätzlich. Mittagsverpflegung ist gesondert zu zahlen.

Quelle: Stadt Erftstadt; ElternbeiträgeQuelle: Stadt Erftstadt; Elternbeitragssatzung

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Erftstadt

  • Gilt in Erftstadt die Mietpreisbremse?
  • Mietpreisbremse Erftstadt ja oder nein
  • Angespannter Wohnungsmarkt Erftstadt

Ja. Seit dem 1. März 2025 steht Erftstadt in der Mieterschutzverordnung NRW. Bei Neuverträgen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung zur Mietpreisbremse gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Erftstadt?
  • Mieterhöhung maximal 15 Prozent Erftstadt
  • Kappungsgrenze drei Jahre Erftstadt

In bestehenden Mietverhältnissen sind Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 15 % innerhalb von drei Jahren begrenzt (statt der allgemeinen 20 %). Diese Kappungsregel der MietSchVO gilt bis zum 28. Februar 2030.

Quelle: RECHT.NRW.DE; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Erftstadt einen Mietspiegel?
  • Mietspiegel Erftstadt 2024 abholen
  • Ortsübliche Vergleichsmiete Erftstadt

Ja. Die Stadt stellt einen Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen (Ausgabe 2024) bereit — zur Orientierung bei der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie holen ihn kostenfrei im Rathaus oder Bürgerbüro Lechenich ab oder laden ihn über die Rheinische Immobilienbörse herunter.

Quelle: Stadt Erftstadt; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich in Erftstadt einen Wohnberechtigungsschein?
  • WBS Erftstadt Holzdamm
  • Sozialwohnung Erftstadt Antrag

Beim Amt für Soziales bzw. der Abteilung Wohnungsangelegenheiten der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10. Der WBS gilt ein Jahr in ganz NRW. Die Antragsgebühr beträgt 8 €; für Beziehende bestimmter Sozialleistungen ist der Antrag kostenlos. In der Regel beantragen Sie dort, wo Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Quelle: Stadt Erftstadt; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Erftstadt; WBS Unterlagen

  • Was zahlen Mieter-Familien für Kita und OGS in Erftstadt?
  • Elternbeitragssatzung Erftstadt
  • Beitragsfreiheit Kita ab vier Jahren

Die Beiträge sind einkommensabhängig. Ab dem Kindergartenjahr, in dem ein Kind bis zum 30. September vier Jahre alt geworden ist, entfällt der Beitrag bis zur Einschulung; Geschwisterregelungen können weitere Kinder freistellen. Mittagsverpflegung ist nicht im Beitrag enthalten.

Quelle: Stadt Erftstadt; Elternbeitragssatzung

  • Wie pendeln Mieterinnen und Mieter ohne Auto nach Köln?
  • ÖPNV Erftstadt zur Arbeit
  • mobie und Bahnhof Liblar

Über den Bahnhof Erftstadt (Liblar) mit Direktverbindung nach Köln, ergänzt durch Busse und den On-Demand-Dienst mobie im Stadtgebiet. Die Mobilstation am Bahnhof bündelt Umstieg, Park-and-Ride sowie Sharing-Angebote.

Quelle: Stadt Erftstadt; Bus Bahn mobie

  • Können Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
  • Grundsteuer Nebenkosten Erftstadt
  • Hebesatz umlagefähig Miete

Die Grundsteuer darf nur über die Betriebskosten abgerechnet werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Eigentümer zahlen sie an die Stadt; für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Erftstadt 2026 der Hebesatz B von 895 %. Ob und wie umgelegt wird, hängt vom Vertrag ab — keine pauschale Aussage.

Quelle: Stadt Erftstadt; Hebesatz-Satzung 2026

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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