Immobilien zum Kaufen in Fredersdorf-Vogelsdorf

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Das Wichtigste zum Kaufen in Fredersdorf-Vogelsdorf

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Fredersdorf-Vogelsdorf den Hebesatz Grundsteuer B auf 174 v. H. (A: 300 v. H.) fest — Satzung vom 23. Oktober 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025. Die Gemeinde steht ab 1. Januar 2026 in der Mietpreisbremsen-Kulisse: für die Kaufnebenkosten zweitrangig, für eine spätere Vermietung relevant.

Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Hebesätze A und BQuelle: Land Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VO

Wer setzt Messbetrag und Jahressteuer fest?

Das Finanzamt Strausberg (Prötzeler Chaussee 12a) setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell fest (wertabhängig, kein Verkaufspreis). Die Gemeinde wendet den Hebesatz an — daraus folgt die Jahressteuer. Einwände gegen den Messbetrag richten Sie an das Finanzamt, nicht an die Gemeindekasse in der Lindenallee 3.

Quelle: Finanzamt Strausberg; KontaktQuelle: Finanzamt Brandenburg; Zuständigkeit MOL

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Für Grundstücke in Fredersdorf-Vogelsdorf führt das Amtsgericht Strausberg das Grundbuch, Klosterstraße 13, 15344 Strausberg. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Gemeinde ausdrücklich. Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS Brandenburg.

Quelle: Land Brandenburg; Gerichtsbezirk StrausbergQuelle: Amtsgericht Strausberg; GrundbuchamtQuelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwerte

Was kommt bei Straßenausbau, Starkregen und Heizung dazu?

Die Gemeinde erhebt Beiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung vom 20. April 2018. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, hängt von der konkreten Maßnahme ab. Für Starkregen hat sie eine Gefahrenkarte (Büro Prof. Dr. Sieker) beauftragt; die Niederschlagswassersatzung vom 29. September 2022 verlangt grundsätzlich Versickerung vor Ort. Der Wärmeplan-Konvoi (Start März 2026, Ziel Mitte 2027) ist Orientierung ohne Anschlusszwang.

Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; StraßenbaubeitragssatzungQuelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; StarkregenkarteQuelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; NiederschlagswassersatzungQuelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Wärmeplan-Konvoi

Bundesland Brandenburg:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: Bundesmodell (wertabhängig); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • ILB-Wohneigentumsförderung (Zuschuss/Darlehen, Einkommen und Vorhaben prüfen)
  • Kita ab 3 bis Einschulung: landesweit beitragsfrei (Essengeld gesondert)
  • Mietpreisbremse: ausgewählte Gemeinden inkl. Fredersdorf-Vogelsdorf — für Kaufnebenkosten nicht maßgeblich

Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Fredersdorf-Vogelsdorf

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fredersdorf-Vogelsdorf?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform ab 2025?
  • Unterscheidet die Gemeinde Grundsteuer A und B?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten ab 1. Januar 2025 Hebesatz B 174 v. H. und Hebesatz A 300 v. H. Das Finanzamt Strausberg setzt den Messbetrag (Bundesmodell, kein Verkaufspreis); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist der Bescheid.

Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Hebesätze 2025Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Hebesatzsatzung

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Fredersdorf-Vogelsdorf?
  • Welcher Grunderwerbsteuer-Satz gilt in Brandenburg?
  • Fallen neben der Grunderwerbsteuer Notar und Grundbuch an?

Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block (6,5 %). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Bundesrecht; eine Maklerprovision nur, wenn vertraglich vereinbart.

Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Fredersdorf-Vogelsdorf?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Amtsgericht Strausberg, Klosterstraße 13, 15344 Strausberg. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst Fredersdorf-Vogelsdorf. Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt dieses Gerichts.

Quelle: Land Brandenburg; Gerichtsbezirk StrausbergQuelle: Amtsgericht Strausberg; Grundbuchamt

  • Fallen in Fredersdorf-Vogelsdorf Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Straßenbaubeitragssatzung?
  • Muss ich als Käufer Anliegerbeiträge einkalkulieren?

Ja, die Gemeinde hat eine Straßenbaubeitragssatzung vom 20. April 2018. Ob und wann Beiträge für ein Grundstück fällig werden, hängt von der Maßnahme ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung und im Kaufvertrag klären.

Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Straßenbaubeitragssatzung

  • Ist Fredersdorf-Vogelsdorf starkregen- oder hochwassergefährdet?
  • Gibt es eine Starkregenkarte?
  • Was gilt für Regenwasser auf dem Grundstück?

Die Gemeinde hat eine Starkregengefahrenkarte (Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker) beauftragt. Die Niederschlagswassersatzung vom 29. September 2022 verlangt grundsätzlich Versickerung vor Ort. Ob Ihr Flurstück in einer Gefahrenzone liegt, klären Sie mit der Karte und der Bauverwaltung.

Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; StarkregenkarteQuelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Niederschlagswassersatzung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Fredersdorf-Vogelsdorf?
  • Welches Portal zeigt amtliche Bodenrichtwerte?
  • Unterscheiden sich Fredersdorf und Vogelsdorf?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Zone hängt von Lage und Nutzungsart ab — Ortsteile und Nachbarstraßen können unterschiedliche Werte haben.

Quelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwerte

  • Gibt es Landesförderung für den Kauf in Fredersdorf-Vogelsdorf?
  • Was fördert die ILB 2026?
  • Gibt es Zuschüsse für selbst genutztes Wohneigentum?

Ja, über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) — landesweites Programm, siehe Bundesland-Block. Gefördert werden unter anderem Neubau, Bestandserwerb mit Modernisierung und nachhaltige Sanierung; Einkommen und Vorhaben prüfen.

Quelle: ILB; Wohneigentumsförderung

  • Was bedeutet der Wärmeplan für Käufer in Fredersdorf-Vogelsdorf?
  • Gibt es Fernwärmezwang?
  • Wann liegt der Wärmeplan vor?

Seit März 2026 erarbeitet die Gemeinde den Plan im Konvoi mit vier Nachbarkommunen; Ziel ist Mitte 2027. Der Plan dient als Orientierung bis 2045 und begründet allein keine Pflicht zum Netzanschluss.

Quelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Wärmeplan-Konvoi

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