Immobilien zum Kaufen in Petershagen - Eggersdorf

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Das Wichtigste zum Kaufen in Petershagen - Eggersdorf

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Petershagen - Eggersdorf der Hebesatz Grundsteuer B von 180 v. H. (A: 140 v. H.). Für 2026 setzt die Gemeinde die Steuer per öffentlicher Bekanntmachung fest, wenn sich Messbetrag und persönliche Steuerpflicht nicht geändert haben. Beim späteren Vermieten gilt hier keine Mietpreisbremse.

Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Grundsteuer 2026Quelle: Land Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VO

Wer setzt Messbetrag und Jahressteuer fest?

Das Finanzamt Strausberg (Prötzeler Chaussee 12a) setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell fest — das ist kein aktueller Verkaufspreis. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an; daraus folgt die Jahressteuer. Einwände gegen den Messbetrag richten Sie an das Finanzamt, nicht an die Gemeindekasse.

Quelle: Finanzamt Strausberg; Kontakt

Was sagt der Wärmeplan über Ihre Heizung?

Seit dem 1. März 2026 erarbeitet energielenker projects den kommunalen Wärmeplan im Konvoi mit Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten und Neuenhagen bei Berlin; Abschluss bis 30. Juni 2027. Der Plan ist Orientierung bis 2045 und begründet allein keine Anschlusspflicht.

Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf; Wärmeplan-Konvoi

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Eintragungen für Grundstücke in der Gemeinde führt das Amtsgericht Strausberg als Grundbuchamt, Klosterstraße 13, 15344 Strausberg. Notar- und Grundbuchkosten kommen zu den landesweiten Kaufnebenkosten hinzu (siehe Bundesland-Block). Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS Brandenburg.

Quelle: Amtsgericht Strausberg; Grundbuchamt

Bundesland Brandenburg:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietbegrenzV
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Petershagen - Eggersdorf

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform ab 2025?
  • Unterscheidet die Gemeinde Grundsteuer A und B?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten Hebesatz B 180 v. H. und Hebesatz A 140 v. H. Das Finanzamt Strausberg setzt den Messbetrag (Bundesmodell, kein Verkaufspreis); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist der Bescheid bzw. die öffentliche Festsetzung.

Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Amtsblatt 2026

  • Bekomme ich 2026 einen neuen Grundsteuerbescheid?
  • Was bedeutet Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung?
  • Wann ist die Grundsteuer 2026 fällig?

Nein, nicht automatisch. Bleiben Messbetrag und Steuerpflicht unverändert, setzt die Gemeinde die Grundsteuer 2026 per Amtsblatt fest — mit denselben Rechtswirkungen wie ein Bescheid. Fällig sind die Vierteljahresbeträge am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Grundsteuerfestsetzung 2026

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Amtsgericht Strausberg, Klosterstraße 13, 15344 Strausberg (Grundbuchsachen). Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt; das Gericht bietet für ausgewählte Leistungen eine Online-Terminbuchung.

Quelle: Amtsgericht Strausberg; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Strausberg; Geschäftsverteilung

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
  • Welcher Satz gilt in Brandenburg?
  • Fallen Notar und Grundbuch extra an?

Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block (6,5 %). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Bundesrecht; eine Maklerprovision nur, wenn vertraglich vereinbart.

Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte?
  • Gibt es BORIS für die Gemeinde?
  • Sind Richtwerte Verkaufspreise?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Portal BORIS Brandenburg. Sie sind Orientierung der Gutachterausschüsse, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.

Quelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwerte

  • Gibt es Landesförderung für den Eigentumskauf?
  • Was fördert die ILB 2026?
  • Gilt die Förderung auch in Märkisch-Oderland?

Ja, landesweit über die ILB (Zuschuss/Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum). Voraussetzungen und Einkommen prüfen Sie auf dem ILB-Portal — siehe Bundesland-Block.

Quelle: ILB; Wohneigentumsförderung

  • Was bedeutet der Wärmeplan für Käufer?
  • Wer erstellt den Plan?
  • Gibt es schon eine Anschlusspflicht?

Seit dem 1. März 2026 plant energielenker projects im Konvoi mit vier Nachbargemeinden; Endbericht bis 30. Juni 2027. Der Plan ist Orientierung bis 2045 und löst allein keine Anschlusspflicht aus.

Quelle: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; Kommunale Wärmeplanung

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