Mehrfamilienhaus am Rande Berlins


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schöneiche bei Berlin – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Schöneiche bei Berlin kauft, kalkuliert nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit dem Hebesatz Grundsteuer B von 250 % (A: 200 %) ab dem 1. Januar 2026. Die Gemeindevertretung hat die Sätze am 16. Dezember 2025 beschlossen. Die Gemeinde steht nicht in der Mietpreisbremsen-Kulisse — für die Kaufnebenkosten zweitrangig, für die Lageeinordnung relevant.
Quelle: Gemeinde Schöneiche; Hebesatz 2026Quelle: Land Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VO
Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell (wertabhängig, kein Verkaufspreis). Die Gemeinde wendet den Hebesatz an — daraus folgt die Jahressteuer. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt 200 % (A), für bebaute und unbebaute Grundstücke 250 % (B); Gewerbesteuer 340 %. Verbindlich ist der Bescheid.
Quelle: Gemeinde Schöneiche; Hebesatzsatzung 2026
Für Grundstücke in Schöneiche bei Berlin (PLZ 15566) führt das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree das Grundbuch, Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde/Spree. Auszüge beantragen Sie schriftlich; Einsicht nur nach Termin. Amtliche Bodenrichtwerte liefert das Portal BORIS Brandenburg.
Quelle: AG Fürstenwalde/Spree; ZuständigkeitQuelle: AG Fürstenwalde/Spree; Grundbuchamt
Die Gemeinde trägt 20 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands — den Rest zahlen die erschlossenen Grundstücke. Bei Neubau oder Nutzungsänderung verlangt die Stellplatzsatzung Stellplätze auf dem Grundstück (Mehrfamilienhaus: 1 Platz bis 80 m² Wohnfläche, 2 ab 80 m²). Der Wärmeplan weist Zentrum und Blumenring als mögliche Netzgebiete aus, begründet aber allein keinen Anschlusszwang.
Quelle: Gemeinde Schöneiche; ErschließungsbeitragQuelle: Gemeinde Schöneiche; Stellplatz-RichtzahlenQuelle: Gemeinde Schöneiche; Wärmeplan
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten ab dem 1. Januar 2026 Hebesatz B 250 % und Hebesatz A 200 % (Beschluss der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag (Bundesmodell); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist der Bescheid.
Quelle: Gemeinde Schöneiche; Hebesatz 2026Quelle: Gemeinde Schöneiche; Hebesatzsatzung
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung.
Zuständig ist das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree, Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde/Spree. Grundbuchauszüge beantragen Sie schriftlich; Einsicht nur nach Termin über die Zentrale 03361 509-6.
Quelle: AG Fürstenwalde/Spree; KontaktQuelle: AG Fürstenwalde/Spree; Zuständigkeit
Ja, wenn eine beitragsfähige Erschließung nach der Satzung anfällt. Die Gemeinde trägt 20 % des beitragsfähigen Aufwands (1. Änderungssatzung vom Februar 2020); den übrigen Anteil tragen die erschlossenen Grundstücke. Daneben gibt es eine Richtlinie zum privaten Anliegerstraßenbau.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Werte sind keine Verkaufspreise; sie dienen der Orientierung bei Kauf und Bewertung.
Nein — allein aus dem Wärmeplan folgt keine Pflicht. Der Plan (Fertigstellung 19. Mai 2026) ist informelle Fachplanung. Zentrum und Blumenring sind als mögliche Wärmenetzgebiete genannt; ein Netz muss erst in Machbarkeitsstudien und späteren Beschlüssen konkret werden.
Quelle: Gemeinde Schöneiche; Kommunale WärmeplanungQuelle: EWE Netz; Wärmeplan Präsentation
Bei Errichtung oder Nutzungsänderung müssen notwendige Kfz- und Fahrradstellplätze auf dem Grundstück entstehen. Mehrfamilienhäuser: 1 Kfz-Platz je Wohnung bis 80 m² Wohnfläche, 2 ab 80 m². Ein- und Zweifamilienhäuser: 1 Platz bis 100 m², 2 darüber. Fahrrad: 1 Abstellplatz je angefangene 40 m² Wohnfläche.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert selbst genutztes Wohneigentum (Zuschuss und Darlehen) — landesweit, nicht gemeindespezifisch. Voraussetzungen und Gebietskulisse prüfen Sie vor dem Notartermin; Kurzüberblick im Bundesland-Block.
Ja. Der Landkreis Oder-Spree hat den Gymnasialunterricht im August 2025 am Interimsstandort aufgenommen. Der dauerhafte Neubau ist an der Wittstockstraße/Woltersdorfer Straße für das Schuljahr 2028/2029 geplant — relevant, wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern kaufen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden