Mehrfamilienhaus am Rande Berlins


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wildau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Wildau kauft, rechnet nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit Hebesatz Grundsteuer B von 295 v. H. (A: 290 v. H.; Hebesatzsatzung 25. Februar 2025). Die Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block. Seit dem 1. Januar 2026 gelten vor Ort Mietpreisbremse und Kappung 15 % — relevant, wenn Sie vermieten. Der Wärmeplan benennt Eignungsgebiete, darunter die Schwartzkopff-Siedlung.
Quelle: Stadt Wildau; Hebesätze 2025Quelle: Stadt Wildau; Wärmeplan ErgebnisseQuelle: Land Brandenburg; Mietpreisbegrenzung
Stadt, WiWO und EWE NETZ haben die kommunale Wärmeplanung erarbeitet; Bürgerabende fanden am 6. November 2024 und am 9. Juli 2025 statt. Die Ergebnispräsentation nennt Wärmenetzeignungsgebiete — darunter die denkmalgeschützte Schwartzkopff-Siedlung — und die Erweiterung von Bestandswärmenetzen. Der Plan allein begründet keine Anschlusspflicht; weitere Ratsbeschlüsse und Satzungen wären nötig. Bis dahin bleibt die Heizung Sache des Gebäudes.
Quelle: Stadt Wildau; Wärmeplan BürgerinfoQuelle: EWE NETZ; Wärmeplan Wildau
Zuständig ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4; die Grundbuchabteilung sitzt dort. Eine Zivil-Außenstelle liegt in der Friedrich-Engels-Straße 58 in Wildau, ersetzt aber nicht die Grundbuchzuständigkeit. Die östliche Gemarkungsgrenze ist die Dahme; Uferlagen sollten Sie in der Auskunftsplattform Wasser auf Überschwemmungs- und Risikokarten prüfen. Bodenrichtwerte: Portal BORIS Brandenburg.
Quelle: AG Königs Wusterhausen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Wildau; Lage an der DahmeQuelle: LfU Brandenburg; Hochwasserkarten
Bei Errichtung, Erweiterung oder Nutzungsänderung gilt die Stellplatzsatzung (Stand 26. September 2023): notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach den Anlagen der Satzung. Das ist kein Bewohnerpark-Ausweis, sondern eine Bauauflage.
Quelle: Stadt Wildau; Stellplatzsatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe auch den Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Hinzu kommen Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten laut Hebesatzsatzung vom 25. Februar 2025 Hebesatz B 295 v. H. und Hebesatz A 290 v. H. (Haushaltsjahr 2025; so auch Statistik II. Quartal 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell; die Stadt stellt den Bescheid aus. Kein Verkaufspreis-Modell.
Quelle: Stadt Wildau; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Statistik Berlin-Brandenburg; Hebesatz B
Zuständig ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen, Grundbuchabteilung Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen. In Wildau gibt es eine Zivil-Außenstelle (Friedrich-Engels-Straße 58); Grundbuchsachen laufen über die Abteilung in Königs Wusterhausen.
Stadt, WiWO und EWE NETZ haben den Plan erarbeitet (Ergebnispräsentation 9. Juli 2025). Als Wärmenetzeignungsgebiet ist unter anderem die Schwartzkopff-Siedlung ausgewiesen; Bestandswärmenetze sollen erweitert werden. Der Plan allein begründet keine Anschlusspflicht — erst weitere Beschlüsse oder Satzungen könnten Pflichten schaffen.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Werte sind eine Lageorientierung, kein Verkehrswertgutachten und kein Kaufpreis.
Die östliche Gemarkungsgrenze ist die Dahme; einzelne Wohnlagen berühren das Ufer. Ob ein konkretes Flurstück im festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder in einer HQ100-Kulisse liegt, prüfen Sie in den Hochwassergefahrenkarten des Landes — nicht pauschal für die ganze Stadt.
Quelle: Stadt Wildau; Lage DahmeQuelle: LfU Brandenburg; Hochwasserkarten
Ja, bei Errichtung, Erweiterung oder Nutzungsänderung: Die Stellplatzsatzung (Stand 26. September 2023) verlangt notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach ihren Anlagen. Ein kommunales Bewohnerparken mit Vignette ist daraus nicht abzuleiten.
Das Land fördert selbst genutztes Wohneigentum über die ILB (Zuschuss/Darlehen, Voraussetzungen prüfen) — Details im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Kommunale Extra-Programme der Stadt Wildau sind auf den ausgewerteten Seiten nicht als laufendes Eigentumsprogramm ausgewiesen.
Ja. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse (Neuvertrag höchstens 10 % über der Vergleichsmiete, bis 31. Dezember 2029) und die Kappung 15 % in drei Jahren (bis 31. Dezember 2030). Details und Ausnahmen stehen in den Landesverordnungen; siehe auch den Bundesland-Block.
Quelle: Land Brandenburg; MietpreisbegrenzungQuelle: Land Brandenburg; Kappungsgrenze
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