DE-54338 Schweich
Deutschland

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Rangsdorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Rangsdorf kauft, kalkuliert mit dem kommunalen Hebesatz Grundsteuer B von 255 v. H. (A: 256 v. H., neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell (wertabhängig, kein Verkaufspreis); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Die landesweite Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Rangsdorf; Hebesätze 2025Quelle: Statistik Berlin-Brandenburg; Hebesatz B 2025
Zuständig ist das Amtsgericht Zossen. Das Grundbuchamt sitzt in der Nebenstelle Hauptallee 116/3 in Zossen-Wünsdorf, nicht im Hauptgebäude Gerichtstraße 10. Zum Amtsgerichtsbezirk gehören ausdrücklich die Ortsteile Groß Machnow und Klein Kienitz. Auszüge beantragen Sie schriftlich; Einsicht nur nach Termin. Bodenrichtwerte stehen in BORIS Brandenburg.
Quelle: AG Zossen; Grundbuchamt WünsdorfQuelle: AG Zossen; Zuständigkeit Rangsdorf
Die kommunale Wärmeplanung erstellt der TÜV Rheinland; Ziel ist Klimaneutralität bis 2045. Am 25. Februar 2026 stellte das Büro die Meilensteine im Rathaus vor; der Plan soll voraussichtlich im Oktober 2026 fertig sein. Allein daraus folgt keine Anschlusspflicht. Das Wohngebiet BUC-36 auf dem ehemaligen Flugfeld setzt laut Gemeindeanzeiger bereits auf Geothermie. Die Gemeindevertretung hat am 24. Februar 2026 den Bebauungsplan RA 29-1 („Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“) als Satzung beschlossen (Genehmigung der höheren Behörde noch erforderlich).
Quelle: Gemeinde Rangsdorf; Wärmeplanung TÜVQuelle: Gemeinde Rangsdorf; Anzeiger WärmeplanQuelle: Gemeinde Rangsdorf; B-Plan RA 29-1
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz Grundsteuer B 255 v. H. und Hebesatz A 256 v. H. (Haushaltssatzung vom 19. November 2024; so auch Statistik II. Quartal 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell (wertabhängig, kein Verkaufspreis); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist der Grundsteuerbescheid. Der 1. Nachtragshaushalt 2026 (Beschluss 2. Juni 2026) ändert die Hebesätze nicht.
Quelle: Gemeinde Rangsdorf; Hebesätze 2025Quelle: Statistik Berlin-Brandenburg; Hebesatz B 2025Quelle: Gemeinde Rangsdorf; Nachtrag 2026 Hebesätze
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Einen kommunalen Sonder-Satz gibt es nicht.
Zuständig ist das Amtsgericht Zossen. Das Grundbuchamt liegt in der Nebenstelle Hauptallee 116/3, 15806 Zossen OT Wünsdorf — nicht im Hauptgebäude Gerichtstraße 10. Auszüge schriftlich beantragen; Einsicht nur nach Termin. Der Bezirk umfasst auch Groß Machnow und Klein Kienitz.
Quelle: AG Zossen; Grundbuchamt WünsdorfQuelle: AG Zossen; Zuständigkeit Rangsdorf
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land in BORIS Brandenburg. Der Wert ist eine Zonenangabe des Gutachterausschusses, kein aktueller Verkaufspreis Ihres Grundstücks.
Der Plan entsteht beim TÜV Rheinland und soll voraussichtlich im Oktober 2026 vorliegen. Er ist strategische Orientierung bis 2045 und begründet allein keine Anschlusspflicht. Das Wohngebiet BUC-36 auf dem ehemaligen Flugfeld setzt laut Gemeindeanzeiger bereits auf Geothermie.
Quelle: Gemeinde Rangsdorf; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Rangsdorf; Anzeiger Wärme und BUC-36
Auf dem ehemaligen Flugplatz entsteht das Quartier BUC-36 (Wohnen, Sanierung denkmalgeschützter Hallen). Die Gemeindevertretung hat am 24. Februar 2026 den Bebauungsplan RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ als Satzung beschlossen; er bedarf noch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der Plan allein sagt nichts über einzelne Kaufpreise.
Quelle: Gemeinde Rangsdorf; B-Plan RA 29-1Quelle: Gemeinde Rangsdorf; Anzeiger BUC-36
Bei Neubau und bestimmten Nutzungsänderungen gilt die Stellplatzsatzung (einschließlich Groß Machnow und Klein Kienitz): für Wohnungen in der Regel ein Stellplatz bis 70 m² Wohnfläche, zwei darüber. Ein flächendeckendes Bewohnerparken mit Ausweis gibt es nicht; lokale Parkfragen (etwa Römerschanze) laufen über Einzelfallregelungen der Straßenverkehrsbehörde. Eine Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung datiert vom 29. September 2025.
Quelle: Gemeinde Rangsdorf; StellplatzsatzungQuelle: Gemeinde Rangsdorf; Stellplatz-Änderung 2025
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden