Mehrfamilienhaus am Rande Berlins


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Zeuthen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Zeuthen kauft, kalkuliert mit Hebesatz B 217 v. H. der neuen Grundsteuer (ab 2025) und mit einem Wärmeplan ohne bestehende große Netze. Die Grunderwerbsteuer beträgt landesweit 6,5 % (Bundesland-Block). Seit dem 1. Januar 2026 gelten vor Ort Mietpreisbremse und Kappung 15 % — relevant, wenn Sie vermieten.
Quelle: Gemeinde Zeuthen; Hebesätze 2026Quelle: Gemeinde Zeuthen; WärmeplanungQuelle: Land Brandenburg; Mietpreisbegrenzung
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an und stellt den Bescheid aus. Für 2026: Hebesatz B 217 v. H. (bebaute und unbebaute Grundstücke), Hebesatz A 250 v. H. (Land- und Forstwirtschaft), Grundsteuer C 0 (Haushaltssatzung, Beschluss 16. Dezember 2025). Das ist kein Verkaufspreis-Modell.
Quelle: Gemeinde Zeuthen; Haushaltssatzung 2026Quelle: MdFE Brandenburg; Grundsteuermodell
Es gibt derzeit keine größeren Wärmenetze. Die Gemeinde hat die EWE Netz GmbH mit dem Wärmeplan beauftragt; am 5. November 2025 fand eine Informationsveranstaltung statt. Von rund 4.000 Wohngebäuden hatten Ende 2023 nur 437 eine Wärmepumpe. Bis ein Plan beschlossen ist und etwaige Satzungen folgen, bleibt die Heizung Sache des Gebäudes. Der Plan allein begründet keine Anschlusspflicht.
Quelle: Gemeinde Zeuthen; Wärmeplan Stand
Zuständig ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4; Zeuthen gehört zum Gerichtsbezirk, das Gericht führt die Grundbuchsachen. Uferlagen an Dahme und Zeuthener See: Prüfen Sie in der Auskunftsplattform Wasser, ob das Flurstück im Überschwemmungsgebiet der Dahme (mit Teupitzer Gewässern) liegt. Bodenrichtwerte: Portal BORIS Brandenburg.
Quelle: Gemeinde Zeuthen; GrundbuchamtQuelle: AG Königs Wusterhausen; ZuständigkeitQuelle: MLEUV Brandenburg; Überschwemmungsgebiet Dahme
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe auch den Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Hinzu kommen Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten laut Haushaltssatzung 2026 Hebesatz B 217 v. H. und Hebesatz A 250 v. H. (Beschluss der Gemeindevertretung 16. Dezember 2025, Amtsblatt 28. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell; die Gemeinde stellt den Bescheid aus. Kein Verkaufspreis-Modell.
Quelle: Gemeinde Zeuthen; Hebesätze 2026Quelle: MdFE Brandenburg; Grundsteuermodell
Zuständig ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen. Zeuthen gehört zum Gerichtsbezirk; das Gericht führt die Grundbuchsachen. Die Grundbuchabteilung hat gesonderte Besuchszeiten (u. a. Dienstag 13–17 Uhr).
Quelle: Gemeinde Zeuthen; GrundbuchamtQuelle: AG Königs Wusterhausen; Kontakt
Derzeit existieren keine größeren Wärmenetze. Die EWE Netz GmbH erstellt den Plan (Beschluss 13. Juni 2023, Infoabend 5. November 2025). Der Plan allein begründet keine Anschlusspflicht. Bis Satzungen folgen, bleibt die Heizung Sache des Gebäudes — Ende 2023 hatten nur 437 von rund 4.000 Wohngebäuden eine Wärmepumpe.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Werte sind eine Lageorientierung, kein Verkehrswertgutachten und kein Kaufpreis.
Das Land weist ein Überschwemmungsgebiet der Dahme (mit Teupitzer Gewässern) aus. Ob ein konkretes Flurstück betroffen ist, prüfen Sie in der Auskunftsplattform Wasser (Adress- oder Flurstücksuche). Starkregen und Kanalüberlastung sind dort nicht abgebildet.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Programme für selbst genutztes Wohneigentum (Zuschuss/Darlehen). Voraussetzungen und Kontingente ändern sich — aktuelle Konditionen auf der ILB-Seite prüfen. Details auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Die Gemeindevertretung hat am 16. Dezember 2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 142 „Dorfstraße 8–11“ in Miersdorf als Satzung beschlossen: dreigeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude mit Supermarkt und Ein-/Zweiraumwohnungen. Parallel wurde eine Bürgerbefragung beschlossen. Ob und wann gebaut wird, hängt von der weiteren Umsetzung ab.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden