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Stand: 22.09.2026.
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Wer in Friedeburg kauft, plant die laufende Grundsteuer mit dem Hebesatz der Gemeinde. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) hat der Rat am 4. Dezember 2024 für das Haushaltsjahr 2025 die Grundsteuer B auf 213 % und die Grundsteuer A auf 340 % festgesetzt. Die Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid und ist kein Verkaufspreis. Gezahlt wird in vier Teilen, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist der Jahresbetrag am 1. Juli möglich. Die Gemeinde veröffentlicht diese Sätze als aktuelle Hebesätze.
Quelle: Gemeinde Friedeburg; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Friedeburg; Grundsteuer
Das Grundbuch für Friedeburg führt das Amtsgericht Wittmund, Am Markt 11, 26409 Wittmund. In der Gemarkungsliste stehen unter anderem Friedeburg, Horsten, Reepsholt, Marx, Etzel, Wiesede, Wiesedermeer, Hesel und Dose. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks. Das Grundbuchamt erreichen Sie unter 04462 9192-14.
Vor dem Kauf lohnt der Blick ins Grundbuch: Eigentümer, Belastungen und Rechte am Grundstück stehen dort, nicht im Exposé. Anträge mit rechtlicher Wirkung schicken Sie per Brief an die Hausanschrift, nicht als formlose E-Mail.
Quelle: Amtsgericht Wittmund; Grundbuch-GemarkungenQuelle: Amtsgericht Wittmund; AnschriftQuelle: Amtsgericht Wittmund; Grundbuchamt
Die Gemeinde erhebt Erschließungsbeiträge für den Aufwand, den sie nicht anderweitig deckt. Grundlage ist die Erschließungsbeitragssatzung, beschlossen am 23. Juni 2009. Ob ein bestimmtes Grundstück noch einen Beitrag schuldet, steht nicht für die ganze Gemeinde fest. Das prüfen Sie vor dem Kauf beim Bauamt.
In der Ortschaft Marx gilt der Bebauungsplan „Börgerhörn“ (Nr. 15). Der Satzungsbeschluss datiert vom 30. März 2022, in Kraft ist der Plan seit dem 29. September 2023. Wer dort ein neues Grundstück sucht, fragt zusätzlich, ob die Erschließung schon im Kaufpreis steckt oder noch offen ist.
Quelle: Gemeinde Friedeburg; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Friedeburg; Bebauungsplan Börgerhörn
Seit dem 27. März 2024 liegt ein gemeindescharfer Wärmeplan vor. Er verpflichtet Sie nicht, das Haus an ein Netz anzuschließen. Für die Innenstadt sieht der Plan eine hohe Eignung für ein Wärmenetz, gerechnet auf 157 Gebäude. In Marx ist nur eine Machbarkeitsprüfung für ein Nahwärmenetz vorgesehen, gespeist möglicherweise aus einer Biogasanlage.
Käufer prüfen damit, ob am konkreten Haus eher ein einzelnes Heizsystem oder später ein Anschluss denkbar ist. Ein fertiges Netz ersetzt der Plan nicht. Die Gemeinde stellt klar, dass aus der Veröffentlichung keine direkten Pflichten für Bürger folgen.
Quelle: Gemeinde Friedeburg; Wärmeplan 2024Quelle: Gemeinde Friedeburg; Wärmeplan Hinweis
Den Bodenrichtwert lesen Sie in BORIS.NI ab, nicht als eine Zahl für ganz Friedeburg. Die Gutachterausschüsse setzen ihn jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar fest. Er gilt für eine Zone mit ähnlichen Grundstücken und unterstellt das Grundstück als unbebaut. Lage, Zuschnitt und Erschließung Ihres Flurstücks können davon abweichen.
Der Richtwert ist ein Lagewert des Bodens. Er ist nicht der Kaufpreis des Hauses und nicht die neue Grundsteuer. Für das einzelne Grundstück wählen Sie die Adresse oder das Flurstück in der Karte und lesen die Zone ab.
Quelle: BORIS.NI; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschuss Niedersachsen; Bodenrichtwert
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Die Grunderwerbsteuer beträgt 5,0 %. Den Beleg finden Sie im Bundesland-Block.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt die Grundsteuer B bei 213 % und die Grundsteuer A bei 340 %. Der Rat hat das am 4. Dezember 2024 für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt. Fällig ist ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Das ist kein Kaufpreis des Hauses.
Quelle: Gemeinde Friedeburg; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Friedeburg; Grundsteuer Fälligkeit
Zuständig ist das Amtsgericht Wittmund, Am Markt 11, 26409 Wittmund. Die Gemarkungen Friedeburg, Horsten, Reepsholt, Marx, Etzel und Wiesede gehören dazu. Das Grundbuchamt erreichen Sie unter 04462 9192-14.
Quelle: Amtsgericht Wittmund; ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Wittmund; Anschrift
Die Gemeinde kann Erschließungsbeiträge erheben, soweit der Aufwand nicht anders gedeckt ist. Die Satzung stammt vom 23. Juni 2009. Ob Ihr Grundstück noch einen Beitrag schuldet, sagt die Satzung nicht pauschal. Das klären Sie vor dem Kauf mit dem Bauamt.
Ja. Der Bebauungsplan „Börgerhörn“ der Ortschaft Marx (Nr. 15) ist seit dem 29. September 2023 in Kraft. Der Satzungsbeschluss war am 30. März 2022. Was auf dem einzelnen Grundstück zulässig ist, steht im Plan, nicht in einer pauschalen Zusage.
Ein Pflichtanschluss folgt aus dem Wärmeplan vom 27. März 2024 nicht. Die Innenstadt ist als Gebiet mit hoher Netzeignung markiert, Marx nur mit einer Machbarkeitsprüfung. Ob am Haus ein Anschluss kommt, ist damit nicht entschieden.
In BORIS.NI, je Richtwertzone und nicht als eine Zahl für die ganze Gemeinde. Stichtag ist jedes Jahr der 1. Januar. Der Wert gilt für ein unbebaut gedachtes Grundstück der Zone. Er ist nicht der Kaufpreis des Hauses.
Quelle: BORIS.NI; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschuss Niedersachsen; Bodenrichtwert
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden