Immobilien zum Mieten in Hamburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Hamburg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Hamburg die Mietpreisbremse stadtweit bis zum 31. Dezember 2029: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren (bis 31. August 2028). Wer parallel kauft, zahlt 5,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Stadt Hamburg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Hamburg; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Hamburg; Grunderwerbsteuer

Woran prüfen Sie Neuvertrag und Mieterhöhung?

Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Hamburger Mietenspiegel 2025 (Erhebungsstichtag 1. April 2025). Er stützt sowohl die Prüfung der Mietpreisbremse als auch Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete — immer gekoppelt an die 15-Prozent-Kappung.

Quelle: Stadt Hamburg; Mietenspiegel 2025

Wie komme ich an eine Sozialwohnung?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Den Antrag stellen Sie online über den Hamburg Service oder beim Wohnungsamt Ihres Bezirks; bei geplantem Zuzug sind Sie an kein Bezirksamt gebunden. Der Schein gilt in der Regel zwei Jahre.

Quelle: Stadt Hamburg; SozialwohnungenQuelle: Stadt Hamburg; Wohnberechtigungsschein

Was kostet Bewohnerparken als Mieter?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch ohne eigenen Stellplatz. Laut LBV kostet er 70 € online bzw. 90 € vor Ort pro Jahr; ein fester Platz vor der Tür ist nicht garantiert. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 975 %, Wohnlagemodell) schuldet der Eigentümer; Umlage über Nebenkosten nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Hamburg; BewohnerparkausweisQuelle: Finanzbehörde Hamburg; Grundsteuer Hebesätze

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Hamburg

  • Gilt in Hamburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann gilt die Mietpreisbegrenzung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbegrenzungsverordnung stadtweit bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassende Modernisierungen.

Quelle: Stadt Hamburg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Hamburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Die Kappungsgrenzenverordnung läuft vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2028.

Quelle: Stadt Hamburg; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Mietenspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Wo liegt die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Hamburger Mietenspiegel qualifiziert?

Ja. Maßgeblich ist der qualifizierte Hamburger Mietenspiegel 2025 (Erhebungsstichtag 1. April 2025). Er dient als Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvertrag und Erhöhung. Abruf und Erläuterungen stellt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bereit.

Quelle: Stadt Hamburg; Mietenspiegel 2025

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den WBS?
  • Wie lange gilt ein Hamburger WBS?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Antrag online über den Hamburg Service oder beim Wohnungsamt Ihres Bezirks; bei geplantem Zuzug sind Sie an kein Bezirksamt gebunden. Der Schein gilt in der Regel zwei Jahre.

Quelle: Stadt Hamburg; SozialwohnungenQuelle: Stadt Hamburg; Wohnberechtigungsschein

  • Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
  • Betrifft der Hebesatz auch Mieter?
  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 975 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025; Wohnlagemodell). Die Steuer schuldet der Eigentümer. Vermieter dürfen sie oft über die Nebenkostenabrechnung umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Finanzbehörde Hamburg; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Wie hoch ist die Jahresgebühr online?

Wohnen Sie in einem Bewohnerparkgebiet, beantragen Sie einen Bewohnerparkausweis (auch als Mieter). Die Gebühr beträgt 70 € online bzw. 90 € vor Ort pro Jahr. Ohne Ausweis zahlen Sie die allgemeine Parkgebühr der Zone; ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Hamburg; Bewohnerparkausweis

  • Gibt es in Hamburg Kita-Gebühren für Mieter-Familien?
  • Ab wann ist Kita beitragsfrei?
  • Was kostet längere Betreuung?

Bis zur Einschulung sind bis zu fünf Stunden täglich in der Kita (inkl. Mittagessen) bzw. bis zu 30 Wochenstunden Kindertagespflege beitragsfrei. Darüber hinaus fallen einkommensabhängige Elternbeiträge an — Antrag über den Kita-Gutschein.

Quelle: Stadt Hamburg; Kita Elternbeiträge

  • Schützt die Umwandlungsverordnung Mietwohnungen?
  • Darf meine Mietwohnung einfach Eigentum werden?
  • Bis wann gilt die Genehmigungspflicht?

Ja. In Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Begründung von Wohnungseigentum im gesamten Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2030 grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 250 BauGB). Das soll Verdrängung und Spekulation eindämmen; Ausnahmen regelt das Gesetz.

Quelle: Stadt Hamburg; Umwandlungsverordnung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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