Immobilien zum Kaufen in Ingelheim am Rhein

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Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ingelheim am Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Ingelheim am Rhein findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Ingelheim am Rhein

Wer in Ingelheim am Rhein kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben bei der bundesüblichen 20-Prozent-Kappung in drei Jahren. Für Eigentümer zählen vor allem laufende Abgaben und Ausbaukosten.

Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Liste

Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) wendet Rheinland-Pfalz das wertabhängige Bundesmodell an: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B liegt in Ingelheim bei 80 % (Datenstand Realsteuerhebesätze 2025). Der Prozentwert allein sagt wenig über die Jahressteuer — maßgeblich bleibt Ihr Bescheid.

Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Stadt Ingelheim; Grundsteuer Reform

Wann fallen wiederkehrende Ausbaubeiträge an?

Ingelheim erhebt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Abrechnungseinheiten (u. a. Nieder-/Ober-Ingelheim, West, Frei-Weinheim; Wackernheim Umstellung geplant 01.01.2027). Gezahlt wird nur, wenn in Ihrer Einheit tatsächlich Ausbaukosten anfallen — nicht als jährliche Sparrate. Laut Stadt sind die Beiträge nicht auf Mieter umlagefähig.

Quelle: Stadt Ingelheim; Ausbaubeiträge

Was sagt der Wärmeplan für Ihre Heizung?

Die kommunale Wärmeplanung zielt auf klimaneutrale Wärme bis spätestens 2040 und unterscheidet Netz- von dezentralen Gebieten. Nutzen Sie den Plan als Entscheidungsgrundlage für Sanierung und Heizungswechsel — ohne Pflicht zu einem bestimmten System. Finaler Bericht: angekündigt für Ende August 2026.

Quelle: Stadt Ingelheim; Wärmeplanung

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Ingelheim am Rhein

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Ingelheim am Rhein?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
  • Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. März 2012 einheitlich 5 % der Gegenleistung (regelmäßig des Kaufpreises). Der Satz gilt landesweit — auch in Ingelheim. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.

Quelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: Finanzministerium RLP; Kaufnebenkosten Steuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für Ingelheim?
  • Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Amtsgericht Bingen am Rhein (Mainzer Straße 52), dessen Gerichtsbezirk die Stadt Ingelheim umfasst. Auszüge beantragen Sie schriftlich oder persönlich mit berechtigtem Interesse; die Poststelle-E-Mail eignet sich nicht für formbedürftige Grundbuchanträge.

Quelle: Amtsgericht Bingen; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ingelheim?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
  • Bundesmodell oder Landesmodell?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Rheinland-Pfalz das wertabhängige Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B liegt in Ingelheim bei 80 % (Übersicht Realsteuerhebesätze 2025). Der Zahlbetrag steht in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz BQuelle: Stadt Ingelheim; Grundsteuer Reform

  • Fallen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge an?
  • Was sind Abrechnungseinheiten in Ingelheim?
  • Muss ich jedes Jahr zahlen?

Ja — Ingelheim erhebt wiederkehrende Ausbaubeiträge in Abrechnungseinheiten (u. a. West, Nieder-/Ober-Ingelheim, Frei-Weinheim; Wackernheim geplant ab 01.01.2027). Gezahlt wird nur, wenn in Ihrer Einheit im Veranlagungszeitraum Ausbaukosten anfallen. Erschließung von Neubaugebieten bleibt separat nach BauGB.

Quelle: Stadt Ingelheim; Ausbaubeiträge

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Ingelheim?
  • Was ist BORIS.RLP?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?

Amtliche Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz sind über BORIS.RLP abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Verkaufspreis Ihres konkreten Objekts, aber Orientierung bei Kauf und Finanzierung.

Quelle: BORIS.RLP; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für Eigentümer?
  • Gibt es Fernwärmepflicht?
  • Wann liegt der finale Wärmeplan vor?

Der kommunale Wärmeplan soll bis spätestens 2040 den Weg zu klimaneutraler Wärme zeigen und Netz- von dezentralen Gebieten unterscheiden. Er ist Orientierung für Heizungstausch und Sanierung — ohne generellen Anschlusszwang. Finaler Bericht: angekündigt für Ende August 2026.

Quelle: Stadt Ingelheim; WärmeplanungQuelle: waermeplaene.de; Berichtstermin

  • Sind Kita-Beiträge für Eigentümerfamilien relevant?
  • Ab wann entfällt der Elternbeitrag?

Ja für das Familienbudget: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Elternbeitrag; Verpflegung bleibt zahlungspflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mieten oder Eigentum erwerben.

Quelle: Stadt Ingelheim; Kita

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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