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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ingelheim am Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Ingelheim am Rhein kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben bei der bundesüblichen 20-Prozent-Kappung in drei Jahren. Für Eigentümer zählen vor allem laufende Abgaben und Ausbaukosten.
Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Liste
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) wendet Rheinland-Pfalz das wertabhängige Bundesmodell an: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B liegt in Ingelheim bei 80 % (Datenstand Realsteuerhebesätze 2025). Der Prozentwert allein sagt wenig über die Jahressteuer — maßgeblich bleibt Ihr Bescheid.
Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Stadt Ingelheim; Grundsteuer Reform
Ingelheim erhebt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Abrechnungseinheiten (u. a. Nieder-/Ober-Ingelheim, West, Frei-Weinheim; Wackernheim Umstellung geplant 01.01.2027). Gezahlt wird nur, wenn in Ihrer Einheit tatsächlich Ausbaukosten anfallen — nicht als jährliche Sparrate. Laut Stadt sind die Beiträge nicht auf Mieter umlagefähig.
Quelle: Stadt Ingelheim; Ausbaubeiträge
Die kommunale Wärmeplanung zielt auf klimaneutrale Wärme bis spätestens 2040 und unterscheidet Netz- von dezentralen Gebieten. Nutzen Sie den Plan als Entscheidungsgrundlage für Sanierung und Heizungswechsel — ohne Pflicht zu einem bestimmten System. Finaler Bericht: angekündigt für Ende August 2026.
Quelle: Stadt Ingelheim; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. März 2012 einheitlich 5 % der Gegenleistung (regelmäßig des Kaufpreises). Der Satz gilt landesweit — auch in Ingelheim. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Amtsgericht Bingen am Rhein (Mainzer Straße 52), dessen Gerichtsbezirk die Stadt Ingelheim umfasst. Auszüge beantragen Sie schriftlich oder persönlich mit berechtigtem Interesse; die Poststelle-E-Mail eignet sich nicht für formbedürftige Grundbuchanträge.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Rheinland-Pfalz das wertabhängige Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B liegt in Ingelheim bei 80 % (Übersicht Realsteuerhebesätze 2025). Der Zahlbetrag steht in Ihrem Grundsteuerbescheid.
Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz BQuelle: Stadt Ingelheim; Grundsteuer Reform
Ja — Ingelheim erhebt wiederkehrende Ausbaubeiträge in Abrechnungseinheiten (u. a. West, Nieder-/Ober-Ingelheim, Frei-Weinheim; Wackernheim geplant ab 01.01.2027). Gezahlt wird nur, wenn in Ihrer Einheit im Veranlagungszeitraum Ausbaukosten anfallen. Erschließung von Neubaugebieten bleibt separat nach BauGB.
Amtliche Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz sind über BORIS.RLP abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Verkaufspreis Ihres konkreten Objekts, aber Orientierung bei Kauf und Finanzierung.
Der kommunale Wärmeplan soll bis spätestens 2040 den Weg zu klimaneutraler Wärme zeigen und Netz- von dezentralen Gebieten unterscheiden. Er ist Orientierung für Heizungstausch und Sanierung — ohne generellen Anschlusszwang. Finaler Bericht: angekündigt für Ende August 2026.
Quelle: Stadt Ingelheim; WärmeplanungQuelle: waermeplaene.de; Berichtstermin
Ja für das Familienbudget: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Elternbeitrag; Verpflegung bleibt zahlungspflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mieten oder Eigentum erwerben.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden