Immobilien zum Kaufen in Budenheim

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16 Objekte
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Oberdorfelder Strasse 60, 61138 Niederdorfelden

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Das Wichtigste zum Kaufen in Budenheim

Wer in Budenheim kauft, erwirbt in der einzigen verbandsfreien Gemeinde des Kreises Mainz-Bingen, direkt an der Mainzer Stadtgrenze. Das Rathaus in der Berliner Straße 3 bleibt die Adresse für Bescheide und Satzungen. Auf dem früheren Dyckerhoff-Gelände gilt die 1. Änderung des Bebauungsplans; dort entsteht zusätzlicher Wohnraum. Vor dem Notar zählen Grundbuch, Hebesatz, Heizung und die Lage zum Rhein – nicht die Kulisse des Landes allein.

Quelle: Gemeinde Budenheim; Bebauungsplan Dyckerhoff

Grundbuchamt sitzt in Mainz

Grundstücke in Budenheim führt das Grundbuchamt des Amtsgerichts Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße 1. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Gemeinde ausdrücklich. Einsicht gibt es nur bei berechtigtem Interesse; bloßes Kaufinteresse reicht nicht, Verkaufsverhandlungen oder eine Vollmacht des Eigentümers schon. Einen unbeglaubigten Ausdruck gibt das Gericht für 10 Euro, den beglaubigten für 20 Euro. Anträge kommen schriftlich mit Unterschrift, nicht formlos per E-Mail. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar; die Umschreibung folgt im Grundbuch.

Quelle: Amtsgericht Mainz; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Mainz; Amtsgerichtsbezirk

Grundsteuer nach der Reform: Faktor der Gemeinde

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Messbetrag fest. Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an und schickt den Bescheid. Den Hebesatz beschließt sie jährlich in der Haushaltssatzung. Für 2025 weist das Statistische Bundesamt für die Grundsteuer B in Budenheim 500 Prozent aus. Was Sie zahlen, steht im Bescheid, nicht in einer Formel. Wer den Messbetrag angreifen will, wendet sich an das Finanzamt, das ihn festgesetzt hat.

Quelle: Gemeinde Budenheim; GrundsteuerbescheidQuelle: Destatis; Realsteuerhebesätze

Heizung und Hochwasser vor dem Kauf klären

Der kommunale Wärmeplan ist fertig: Die meisten Wohnlagen sollen individuell versorgt werden, ein großes Fernwärmenetz ist nicht geplant. Gas und Öl decken bisher den Großteil; Wärmepumpe und Sanierung stehen im Maßnahmenkatalog. Am Rhein liegen festgesetzte Überschwemmungsgebiete und hochwassergefährdete Flächen. Bau in festgesetzten Gebieten am Rhein genehmigt die Obere Wasserbehörde, nicht das Rathaus allein. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die Hochwassergefahrenkarten des Landes (HQ10, HQ100, HQextrem) und in den Wärmeplan. Die Investitions- und Strukturbank hat die Wohnungsbaugesellschaft bereits bei Modernisierung in der Jahnstraße gefördert; für selbst genutztes Eigentum gelten die ISB-Programme des Landes.

Quelle: Gemeinde Budenheim; Wärmeplan AbschlussQuelle: Land RLP; Hochwassergefahrenkarten

Beim Kauf von Grundstücken in Rheinland-Pfalz fällt Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent an; die weiteren Landesregeln stehen im Block darunter.

Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Kaufen in Budenheim

  • Welches Grundbuchamt ist für Budenheim zuständig?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug für ein Grundstück in Budenheim?
  • Kann ich vor dem Kauf das Grundbuch einsehen?

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße 1. Budenheim gehört zum Amtsgerichtsbezirk Mainz. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse; reines Kaufinteresse reicht nicht. Unbeglaubigter Ausdruck 10 Euro, beglaubigt 20 Euro. Antrag schriftlich mit Unterschrift; der Notar steuert die Umschreibung nach der Beurkundung.

Quelle: Amtsgericht Mainz; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Mainz; Amtsgerichtsbezirk

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Budenheim?
  • Wer legt die Grundsteuer nach der Reform fest?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz in der Haushaltssatzung. Für das Datenjahr 2025 weist das Statistische Bundesamt für die Grundsteuer B 500 Prozent aus. Den Zahlbetrag nennt der Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Einwände gegen den Messbetrag gehen an das Finanzamt.

Quelle: Gemeinde Budenheim; HebesatzQuelle: Destatis; Realsteuerhebesätze

Kommt in Budenheim Fernwärme – oder bleibe ich bei der eigenen Heizung?

Der Wärmeplan der Gemeinde sieht für die meisten Wohnlagen individuelle Versorgung vor. Ein großflächiges Fernwärmenetz ist nicht geplant. Prüfgebiete gibt es unter anderem an der Lennebergschule, an der Berliner Straße und an der Waldsporthalle – ohne Anschlusszwang. Orientierung für den Heizungstausch: Abschlussbericht und Beratung der Gemeindewerke.

Quelle: Gemeinde Budenheim; Wärmeplan Ergebnis

  • Liegt Budenheim im Hochwassergebiet des Rheins?
  • Wo prüfe ich Überschwemmung vor dem Kauf?

Die Gemarkung grenzt nördlich an den Rhein. Es gibt festgesetzte Überschwemmungsgebiete und hochwassergefährdete Flächen. In festgesetzten Gebieten am Rhein ist Bauen grundsätzlich verboten; Ausnahmen prüft die Obere Wasserbehörde. Vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarten des Landes zu HQ10, HQ100 und HQextrem öffnen und das konkrete Flurstück prüfen.

Quelle: Kreis Mainz-Bingen; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Land RLP; Hochwassergefahrenkarten

Welche Wohnraumförderung gibt es vor Ort?

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert selbst genutztes Eigentum, Mietwohnraum und Modernisierung. In Budenheim hat die ISB bereits die Wohnungsbaugesellschaft bei der Modernisierung von 14 Wohnungen in der Jahnstraße unterstützt. Ob Ihr Vorhaben passt, klärt die ISB-Beratung Wohnraumförderung; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Quelle: ISB RLP; WohnraumförderungQuelle: ISB RLP; Förderung Jahnstraße

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Budenheim?

Beim Grundstückskauf in Rheinland-Pfalz sind 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer fällig. Das ist der Landeswert; die Gemeinde setzt ihn nicht selbst. Weitere Landesregeln stehen im Block zur Beschreibung.

Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer

Was gilt auf dem Dyckerhoff-Gelände für Käufer?

Die Gemeinde hat die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ als Satzung beschlossen und im Dezember 2025 bekanntgemacht. Wer dort kauft, prüft den geltenden Plan, nicht nur das Exposé. Auskünfte zum Plan gibt die Gemeindeverwaltung.

Quelle: Gemeinde Budenheim; B-Plan Dyckerhoff

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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