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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Taunusstein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Taunusstein kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer; Erstkäufer selbstgenutzter Wohnimmobilien können das Hessengeld als Zuschuss zur gezahlten Steuer beantragen. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — im Gegensatz zu Wiesbaden.
Quelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer und HessengeldQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Gefördert wird der erstmalige, grunderwerbsteuerpflichtige Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen ab Beurkundung 1. März 2024: 10.000 € je Käufer (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, begrenzt auf die gezahlte Steuer, Auszahlung in zehn Jahresraten über das WIBank-Portal.
Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld InfosQuelle: Hessen Finanzen; Hessengeld FAQ
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 990 % (Grundsteuer A: 920 %). Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren — Fläche und Lagefaktor, ausdrücklich kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Taunusstein; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Grundbuchsachen für alle Stadtteile bearbeitet das Amtsgericht Bad Schwalbach. Die Stadt hat ESWE mit der kommunalen Wärmeplanung beauftragt; Abschluss ist für Ende 2026 vorgesehen, der Ratsbeschluss spätestens bis 30. Juni 2028. Bodenrichtwerte liefert BORIS Hessen.
Quelle: Amtsgericht Bad Schwalbach; ZuständigkeitQuelle: Stadt Taunusstein; Wärmeplanung AuftragQuelle: HVBG Hessen; BORIS Hessen
In Hessen — und damit in Taunusstein — beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des beurkundeten Kaufpreises. Der Satz ist landesweit einheitlich; kommunale Abweichungen gibt es nicht.
Ja. Das Hessengeld fördert den erstmaligen Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen (Beurkundung ab 1. März 2024) als Zuschuss zur bereits gezahlten Grunderwerbsteuer: 10.000 € je Käufer (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, begrenzt auf die gezahlte Steuer, Auszahlung in zehn Jahresraten über das WIBank-Portal.
Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld InfosQuelle: Hessen Finanzen; Hessengeld FAQ
Zur Grunderwerbsteuer (6 %) kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz hinzu — oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises, abhängig vom Beurkundungsinhalt. Maklerprovision folgt der vertraglichen Vereinbarung und dem Bestellerprinzip.
Quelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer 6 ProzentQuelle: Amtsgericht Bad Schwalbach; Grundbuchamt
Zuständig ist das Amtsgericht Bad Schwalbach (Grundbuchamt) für alle Stadtteile von Taunusstein (u. a. Hahn, Wehen, Bleidenstadt, Neuhof). Anträge und Auszüge richten Sie an das Grundbuchamt dort; persönliche Vorsprache nur nach Termin.
Quelle: Amtsgericht Bad Schwalbach; ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Bad Schwalbach; Grundbuchamt
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz B bei 990 %, der Hebesatz A bei 920 %. Hessen bewertet nach dem Flächen-Faktor-Verfahren (Fläche plus Lagefaktor) — kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Taunusstein; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Aktuelle Bodenrichtwerte für hessische Grundstücke liefert das Portal BORIS Hessen des Hessischen Verbands der Gutachterausschüsse. Die Werte sind flurstückbezogen und dienen der Orientierung beim Grundstückskauf — sie sind kein Verkehrswertgutachten.
Die Stadt hat ESWE mit der Wärmeplanung beauftragt; Abschluss voraussichtlich Ende 2026, Ratsbeschluss spätestens bis 30. Juni 2028. Der Plan zeigt bevorzugte Versorgungsoptionen (z. B. Wärmepumpe vs. Netze) als Orientierung — ohne automatischen Anschlusszwang für Privathaushalte.
Quelle: Stadt Taunusstein; Wärmeplanung StandQuelle: Stadt Taunusstein; Wärmeplanung Auftrag
Viele Haushalte nutzen Taunusstein als Wohnort und Wiesbaden als Arbeitscluster. Buslinien von RMV/RTV fahren regelmäßig Richtung Landeshauptstadt; EMIL und Rufbus erschließen die Ortsteile. Ob sich die Pendelzeit lohnt, hängt von Linie, Takt und Ihrem Arbeitsort ab — prüfen Sie konkrete Verbindungen im RMV.
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu sechs Stunden täglich beitragsfrei. Die Stadt nimmt an der Landesförderung teil; Eltern müssen die Freistellung nicht gesondert beantragen. Längere Buchungen und Verpflegung bleiben kostenpflichtig.
Quelle: Stadt Taunusstein; Kita-BeiträgeQuelle: Land Hessen; Beitragsfreistellung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden