Kernsanierte 4-Zimmer-Wohnung mit Wohlfühlcharakter in Schierstein







In Wiesbaden gibt es 2 Häuser und 3 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Häuser sind bezogen auf den m²-Preis im Durchschnitt ca. 47 % teurer als Eigentumswohnungen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 4.704 €/m². Stand: 04.09.2026.
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Am 23. Juni 2026 hat der Magistrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen und sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Der Plan gibt bis 2045 Orientierung für Fernwärme und dezentrale Heizungen; er begründet keinen Anschluss- oder Benutzungszwang. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Wiesbaden; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Wiesbaden; Wärmeplanung Infos
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 690,06 %, der Hebesatz A 341,01 % (Satzung vom 18. Dezember 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Die Bewertung folgt nicht dem aktuellen Verkaufspreis. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Wiesbaden; Hebesatzsatzung GrundsteuerQuelle: Stadt Wiesbaden; Grundsteuer Hebesätze
Grundbuchsachen bearbeitet das Amtsgericht Wiesbaden. Details zu Zuständigkeit und Kontakt stehen auf den Seiten der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen.
Aktuelle Bodenrichtwerte liefert der Gutachterausschuss über BORIS Hessen — kostenlose Recherche nach Adresse oder Gemarkung. Die Werte dienen der Orientierung und sind kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Amtsgericht Wiesbaden; GrundbuchamtQuelle: HVBG Hessen; BORIS Hessen
Nach der Mieterschutzverordnung gilt in Wiesbaden nach Umwandlung und Verkauf eine Kündigungssperrfrist von acht Jahren; für Veräußerungen vor dem 1. September 2019 bleiben es fünf Jahre. Die Regelung steht unter dem Vorbehalt der streitigen Verlängerung der Landesverordnung.
Eine kommunale Leerstands- oder Zweckentfremdungssatzung ist nicht in Kraft; der Magistrat ist seit dem 13. Februar 2025 mit einem Entwurf beauftragt. Eine Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen nach § 12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes — wie in Frankfurt am Main und Maintal — gibt es in Wiesbaden nicht.
Quelle: Land Hessen; KündigungssperrfristQuelle: Stadt Wiesbaden; Beschluss LeerstandssatzungQuelle: Land Hessen; Leerstand und Ferienwohnen
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bullet-Block „Bundesland Hessen“ in der Ortsbeschreibung (6 %). Wiesbaden weicht nicht ab.
Ja — als Landesförderung für den Erstkauf selbstgenutzten Eigentums. Voraussetzungen und Antrag stehen im Block „Bundesland Hessen“ und auf der Themenseite des Landes.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 690,06 %, der Hebesatz A 341,01 % (Satzung vom 18. Dezember 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das ist kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Wiesbaden; Hebesatzsatzung GrundsteuerQuelle: Stadt Wiesbaden; Grundsteuer Hebesätze
Zur landesweiten Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz hinzu. Maklerprovision folgt der vertraglichen Vereinbarung und dem Bestellerprinzip.
Zuständig ist das Amtsgericht Wiesbaden — Grundbuchamt. Details zu Zuständigkeit und Kontakt finden Sie auf den Seiten der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen.
Aktuelle Bodenrichtwerte liefert der Gutachterausschuss über BORIS Hessen — kostenlose Online-Recherche nach Adresse bzw. Gemarkung. Die Werte dienen der Orientierung und sind kein Verkehrswertgutachten.
Der Magistrat hat am 23. Juni 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie zeigt Orientierungsgebiete für Fernwärme und dezentrale Lösungen bis 2045 und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung auf einzelne Heizungen — kein Anschlusszwang.
Laut Mieterschutzverordnung gilt nach Umwandlung und Verkauf eine Sperrfrist von acht Jahren gegen Eigenbedarf und Verwertungskündigung; für Veräußerungen vor dem 1. September 2019 bleiben es fünf Jahre. Die Regelung steht unter dem Vorbehalt der streitigen Verlängerung der Landesverordnung.
Nein. Es gilt derzeit weder eine Leerstands- noch eine Zweckentfremdungssatzung; der Magistrat ist seit dem 13. Februar 2025 mit einem Entwurf beauftragt. Ohne lokale Satzung greifen die Bußgeldregeln des Landesgesetzes nicht. Eine Ferienwohnungs-Genehmigungspflicht nach § 12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes gibt es in Wiesbaden nicht.
Quelle: Stadt Wiesbaden; Beschluss LeerstandssatzungQuelle: Land Hessen; Leerstand und Ferienwohnen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden