Immobilien zum Mieten in Jülich

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Jülich – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Jülich

Jülich steht nicht unter der Mietpreisbremse der MietSchVO NRW (ab 1. März 2025). Bei Neuverträgen gilt die bundesweite Regelung ohne die 10-Prozent-Deckelung; im Bestand bleibt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant mit 6,5 % Grunderwerbsteuer in NRW.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Wo finden Sie den Mietspiegel?

Die Stadt stellt einen einfachen Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen bereit (Stand 06.03.2025). Er dient der Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558c BGB — nicht für Sozialwohnungen, möblierten Wohnraum oder Einfamilienhäuser. Download über das Immobilienmanagement; gedruckt gegen Schutzgebühr im Rathaus.

Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel Presse

Wohnberechtigungsschein und Sozialwohnung

Eine öffentlich geförderte Wohnung dürfen Sie nur mit Wohnberechtigungsschein (WBS) beziehen. Die Stadt Jülich stellt ihn aus, wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen nach dem WFNG NRW nicht um mehr als 5 % überschreitet. Gebühr: 8 €; Ansprechpartnerin im Neuen Rathaus (Große Rurstraße 17).

Quelle: Stadt Jülich; Wohnberechtigungsschein

Alltag ohne Auto: Rurtalbahn und AVV

Die Rurtalbahn und AVV-Busse (u. a. Schnellbus zum Forschungszentrum und nach Aachen) tragen den Alltag ohne eigenen Pkw. Umstieg in Düren öffnet den Weg nach Köln und Aachen — relevant für Mieterinnen und Mieter, die am Forschungsstandort oder in der Region arbeiten.

Quelle: Stadt Jülich; Bus und Bahn

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Jülich

  • Gilt in Jülich die Mietpreisbremse?
  • Ist Jülich angespannter Wohnungsmarkt nach MietSchVO?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?

Nein. Jülich gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW ab 1. März 2025. Die landesweite Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) greift hier nicht. Nachbarstadt Düren ist hingegen gelistet — die Regelung gilt gemeindebezogen.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Jülich?
  • Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?

Es bleibt bei der gesetzlichen Regel: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % aus der MietSchVO gilt nur in den ausgewiesenen Kommunen — Jülich gehört nicht dazu.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Jülich einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel einfach oder qualifiziert?
  • Was kostet der Download?

Ja: ein einfacher Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen (Stand 06.03.2025), anerkannt von Stadt, Haus & Grund und Mieterverein Köln. Kostenloser Download über das Immobilienmanagement; gedruckt gegen 4 € Schutzgebühr im Rathaus. Nicht anwendbar auf Sozialwohnungen, möblierten Wohnraum und Einfamilienhäuser.

Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Jülich; Mietspiegel Presse

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Jülich?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
  • Welche Einkommensgrenzen gelten?

Für eine Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Die Stadt Jülich stellt ihn aus, wenn das Haushaltseinkommen die WFNG-NRW-Grenzen nicht um mehr als 5 % überschreitet (Beispiel: 1 Person 19.350 €, 2 Personen 23.310 € jährlich — zuzüglich Beträge für weitere Personen/Kinder). Gebühr: 8 €; Neues Rathaus, Große Rurstraße 17.

Quelle: Stadt Jülich; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welche Hebesätze gelten für Wohngrundstücke?
  • Was bedeutet die neue Grundsteuer ab 2025 für Mieter?

Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Wohngrundstücke gilt 2026 der Hebesatz Grundsteuer B 830 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Klausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Jülich; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kosten Kita und OGS für Mieter-Familien in Jülich?
  • Wer setzt die Kita-Elternbeiträge fest?
  • Was kostet der Offene Ganztag?

Kita-/Tagespflegebeiträge erhebt das Kreisjugendamt Düren ab 01.08.2026 einkommensgestaffelt; bis 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen beitragsfrei (plus landesweite KiBiz-Freiheit für ältere Kita-Kinder). OGS-Beiträge an städtischen Grundschulen regelt die Stadt Jülich gesondert (Staffel je Einkommen, Geschwisterermäßigung).

Quelle: Kreis Düren; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Jülich; OGS-Beiträge

  • Wie gut ist der ÖPNV für Mieter ohne Auto?
  • Fährt die Rurtalbahn regelmäßig?
  • Komme ich zum Forschungszentrum ohne Pkw?

Ja: Rurtalbahn Richtung Düren/Linnich und AVV-Busse (u. a. Schnellbus Forschungszentrum/Aachen) decken den Alltag ab. Zum Campus des Forschungszentrums gibt es zusätzlich Busanbindung an den Rurtalbahn-Haltepunkt.

Quelle: Stadt Jülich; Bus und BahnQuelle: Forschungszentrum Jülich; Anfahrt

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