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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Lüdenscheid – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Lüdenscheid steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW. Es gibt daher keine Mietpreisbremse: Neuvertragsmieten dürfen landesrechtlich nicht auf die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete gekappt werden.
Bei Bestandserhöhungen bleibt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und nicht über die Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze und die auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperre nach Umwandlung gelten nur in den 57 Kommunen der Verordnung.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Stadt stellt ihn aus, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden — Beispiel: eine Person bis 23.540 € (bis 50 qm), zwei Personen bis 28.350 € (65 qm oder zwei Räume), drei Personen mit einem Kind bis 35.740 € (80 qm oder drei Räume).
Jede weitere Person erhöht die Grenze um 6.530 €, jedes Kind um weitere 860 €. Eine Überschreitung bis 5 % kann im Ausnahmefall möglich sein. Der Schein gilt ein Jahr. Gebühren: allgemeiner WBS 10 €, gezielter oder Ausnahme-WBS je 20 €. Den Antrag verbindet die Stadt auf Wunsch mit einer Wohnungsbewerbung; zuständig ist der Fachdienst Soziale Hilfen, Integration und Wohnungswesen.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Lüdenscheid; Wohnraumüberwachung
Für freifinanzierten Wohnraum gibt es eine Vergleichsmietentabelle der Verbände Haus & Grund und der örtlichen Mietervereine — gültig ab 01.04.2026 für den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis und die Stadt Schwerte.
Die Tabelle ist eine einfache Übersicht nach § 558c BGB. Sie hilft bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, ersetzt aber keine Mietpreisbremse. Exemplare nennt unter anderem der Mieterbund Mark (Friedrichstraße 9A).
Quelle: Haus und Grund; Vergleichsmietentabelle MKQuelle: Mieterbund Mark; Mietspiegel Ausgabe
Ohne eigenen Stellplatz brauchen Sie in den Rats-Parkbezirken den Bewohnerparkausweis: 30 € für ein Jahr, plus Vermieterbestätigung, dass keine Garage zur Verfügung steht. Seit dem 1. September 2026 gilt die neue Parkgebührenordnung mit Mindestgebühr 0,50 €.
Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) darf nur über die Betriebskosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ab 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 1.190 % — das beeinflusst die Höhe, die Vermieter umlegen dürfen, nicht automatisch jede Abrechnung.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Lüdenscheid; Grundsteuer Hebesätze
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Lüdenscheid gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW. Die landesrechtliche Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) gilt hier nicht.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
Ohne abgesenkte Kappungsgrenze der MietSchVO bleibt es bei der bundesweiten Regel: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB), sofern Frist und Begründung stimmen.
Für freifinanzierten Wohnraum gilt eine Vergleichsmietentabelle der Verbände (Haus & Grund und Mietervereine), gültig ab 01.04.2026 für den Märkischen Kreis — eine einfache Übersicht nach § 558c BGB. Ausgabe unter anderem beim Mieterbund Mark, Friedrichstraße 9A.
Quelle: Haus und Grund; Vergleichsmietentabelle MKQuelle: Mieterbund Mark; Mietspiegel Ausgabe
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Grenzen (Beispiel): 1 Person 23.540 €, 2 Personen 28.350 €. Der Schein gilt ein Jahr; der allgemeine WBS kostet 10 €, der gezielte 20 €. Antrag beim Fachdienst Soziale Hilfen; optional mit Wohnungsbewerbung.
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage als Betriebskosten vorsieht. Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, Bundesmodell). Ab 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 1.190 %.
Beiträge sind einkommensabhängig. Die Satzung vom 15. Juli 2026 erfasst Kita, Kindertagespflege und Offenen Ganztag. Nach der Satzung entfällt der Elternbeitrag ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, bis zur Einschulung.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Lüdenscheid; Elternbeitragssatzung
Der Bewohnerparkausweis kostet 30 € im Jahr. Der Vermieter muss bestätigen, dass keine Garage und kein Stellplatz zur Verfügung stehen. Seit dem 1. September 2026 gilt die neue Parkgebührenordnung mit Mindestgebühr 0,50 €.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Lüdenscheid; Parkgebührenordnung
Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen setzt in der Regel einen gültigen WBS voraus. Die Stadt überwacht den geförderten Bestand (Wohnraumüberwachung) und nimmt auf Wunsch eine Wohnungsbewerbung zusammen mit dem WBS-Antrag entgegen.
Quelle: Stadt Lüdenscheid; WohnraumüberwachungQuelle: Stadt Lüdenscheid; Wohnberechtigungsschein
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden