Immobilien in Lahr - Schwarzwald

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Das Wichtigste über Lahr - Schwarzwald

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in den gekennzeichneten Bewohnerparkgebieten die Bewohnerparkgebührenverordnung der Stadt Lahr/Schwarzwald. Der Ausweis kostet 120 € für sechs Monate, 210 € für zwölf Monate oder 390 € für 24 Monate. Änderung oder Ersatz bei Verlust liegen bei 30 €. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen konkreten Stellplatz.

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt zusätzlich eine neue Parkgebührensatzung für Flächen mit Parkscheinautomaten; die aktuellen Automaten-Sätze stehen in der Satzung. Den Bewohnerparkausweis beantragen Sie bei der Stadt, wenn Ihr Wohnsitz in einer ausgewiesenen Zone liegt. Während des Fernwärme-Ausbaus in der Innenstadt dürfen Ausweisinhaber laut Stadt alle Stellplätze mit Parkscheinpflicht im Stadtgebiet kostenlos nutzen.

Quelle: Stadt Lahr; BewohnerparkgebührenQuelle: Stadt Lahr; Parkausweis AntragQuelle: Stadt Lahr; ParkgebührensatzungQuelle: Stadt Lahr; Parken während Ausbau

Gilt in Lahr die Mietpreisbremse?

Ja. Lahr/Schwarzwald steht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2025. Die Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Das ist eine örtliche Verordnungsgeltung, kein landesweiter Automatismus.

Im Bestand gilt dieselbe Gebietskulisse für die abgesenkte Kappungsgrenze: höchstens 15 % in drei Jahren statt 20 %. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht. Die Vergleichsmiete können Sie über drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten belegen; das Land stellt klar, dass die Bremse auch ohne lokalen Spiegel gilt.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Land BW; Gesetzblatt 2025-144

Was sagt der Wärmeplan zur Heizung?

Am 18. März 2024 hat der Gemeinderat den kommunalen Wärmeplan und neun Maßnahmenvorschläge beschlossen. Der Plan ist eine strategische Fachplanung und rechtlich unverbindlich. Er begründet keinen Anschlusszwang. Weil kein Wärmenetzgebiet förmlich ausgewiesen ist, löst der Plan allein die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes nicht aus.

badenovaWÄRMEPLUS betreibt Wärmenetze in der Kernstadt und in Langenwinkel. Seit November 2025 entsteht in der Innenstadt ein rund 785 Meter langer Abschnitt mit etwa 2 MW Leistung — ausgelegt für bis zu 500 Haushalte. Das Netz soll auf 14,5 Kilometer wachsen. Im Juni 2025 hat der Gemeinderat den Anschluss von Rathaus 1 und der Städtischen Musikschule beschlossen.

Quelle: Stadt Lahr; WärmeplanungQuelle: Stadt Lahr; Fernwärme-Ausbau

Was zahlen Familien für Kita und Hort?

Eine generelle Beitragsfreiheit gibt es nicht. Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen werden über 11 Monate erhoben; der Ferienmonat August ist gebührenfrei. Die Geschwisterermäßigung gilt für Kinder in kostenpflichtiger Betreuung: zwei Kinder je 25 %, drei je 50 %, vier und mehr je 65 %.

Eine Änderungssatzung zur Kinderbetreuungssatzung gilt ab dem 1. September 2025; aktuelle Beträge stehen im Gebührenverzeichnis. Die Stadt hat schrittweise Anpassungen und ab dem 1. September 2027 das Württemberger Modell angekündigt — dann zählen alle Kinder unter 18 Jahren für die Ermäßigung. Die Zentrale Vormerkung ist Pflicht; Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen nennen. Der Kita-Service sitzt im Amt für Soziales, Bildung und Sport, Rathaus 2, Rathausplatz 7.

Quelle: Stadt Lahr; BetreuungsgebührenQuelle: Stadt Lahr; Kita-GebührenplanQuelle: Stadt Lahr; Kita-Vormerkung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Lahr - Schwarzwald

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Lahr - Schwarzwald?
  • Welche Gebühren gelten für das Anwohnerparken?
  • Bekomme ich mit dem Ausweis einen festen Stellplatz?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in ausgewiesenen Zonen 120 € für sechs Monate, 210 € für zwölf Monate und 390 € für 24 Monate. Änderung oder Ersatz bei Verlust kosten 30 €. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen konkreten Platz. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt, wenn Sie in einer gekennzeichneten Bewohnerparkzone wohnen.

Quelle: Stadt Lahr; BewohnerparkgebührenQuelle: Stadt Lahr; Parkausweis Antrag

  • Ab wann gilt die neue Parkgebührensatzung in Lahr?
  • Ändern sich die Automaten-Parkgebühren 2026?
  • Wo stehen die aktuellen Parkschein-Sätze?

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt die neue Parkgebührensatzung für Flächen mit Parkscheinautomaten. Die Stadt hat die Satzung am 13. Juli 2026 öffentlich bekannt gemacht. Die konkreten Automaten-Sätze entnehmen Sie der Satzung.

Quelle: Stadt Lahr; Parkgebührensatzung

  • Wie ist die Bahn- und Busanbindung in Lahr - Schwarzwald?
  • Gibt es halbstündige Züge nach Offenburg?
  • Was ist der Lahrbus und der TGO?

Am Bahnhof Lahr (Schwarzw) gibt es laut Stadt etwa 30-minütige Verbindungen nach Offenburg sowie Richtung Freiburg und Basel. ICE und Ortenau-S-Bahn nach Straßburg erreichen Sie über Offenburg. Im Stadtgebiet fährt der Lahrbus (SWEG) im Tarif des Tarifverbunds Ortenau (TGO); die regionale Linie nach Offenburg betreibt die RVS.

Wegen der Vollsperrung der Bahnbrücke in der Rheinstraße gelten ab dem 8. August 2026 angepasste Busfahrpläne; weitere Anpassungen sind ab dem 14. September 2026 vorgesehen. Aktuelle Haltestellen und Umleitungen stehen auf der Busseite der Stadt.

Quelle: Stadt Lahr; BahnanschlussQuelle: Stadt Lahr; Bus und TGO

  • Gibt es in Lahr Kita-Gebühren — und ist der August frei?
  • Wie werden Elternbeiträge in Lahr abgerechnet?
  • Was ist das Württemberger Modell in Lahr?

Ja, es gibt Elternbeiträge und ggf. Verpflegungspauschalen — keine generelle Beitragsfreiheit. Die Gebühren werden über 11 Monate erhoben; der Ferienmonat August ist gebührenfrei. Geschwisterermäßigung: zwei Kinder je 25 %, drei je 50 %, vier und mehr je 65 %. Eine Änderungssatzung gilt ab dem 1. September 2025. Die Stadt hat ab dem 1. September 2027 das Württemberger Modell angekündigt (dann alle Kinder unter 18 Jahren). Aktuelle Beträge stehen im Gebührenverzeichnis.

Quelle: Stadt Lahr; BetreuungsgebührenQuelle: Stadt Lahr; Kita-Gebührenplan

  • Wo merke ich mein Kind für einen Kita- oder Hortplatz vor?
  • Gibt es eine zentrale Vormerkung in Lahr?
  • Wie viele Wunscheinrichtungen kann ich angeben?

Über die Zentrale Vormerkung der Stadt — online nach Registrierung. Pro Kind ist eine Vormerkung möglich (ab Geburt); Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen nennen. Die Einrichtungen vergeben die Plätze nach einheitlichen sozialen Kriterien. Der Kita-Service im Rathaus 2 (Rathausplatz 7) hilft, wenn Wunschplätze belegt sind. Eine Vormerkung begründet keinen Platzanspruch.

Quelle: Stadt Lahr; Kita-Vormerkung

  • Liegt Lahr in einem Wärmeplan- oder Fernwärmegebiet?
  • Wann wurde der kommunale Wärmeplan beschlossen?
  • Wird das Fernwärmenetz in der Innenstadt ausgebaut?

Ja. Der Gemeinderat hat am 18. März 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen — als strategische Orientierung ohne Anschlusszwang. badenovaWÄRMEPLUS betreibt Netze in der Kernstadt und in Langenwinkel. Seit November 2025 entsteht in der Innenstadt ein rund 785 Meter langer Abschnitt (rund 2 MW, bis zu 500 Haushalte).

Quelle: Stadt Lahr; WärmeplanungQuelle: Stadt Lahr; Fernwärme-Ausbau

  • Ist Lahr hochwasser- oder starkregengefährdet?
  • Wo prüfe ich die Schutter-Hochwasserlage?
  • Was gilt im HQ100-Gebiet?

Teilflächen entlang der Schutter und weiterer Gewässer können betroffen sein — flurstückgenau unterschiedlich. In HQ100-Überschwemmungsgebieten gilt grundsätzlich ein Bauverbot. Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten der LUBW (über die Gewässerseite der Stadt). Ein kommunales Starkregenrisikomanagement ist in Arbeit und ergänzt die Flusskarten um Mulden und Hänge.

Quelle: Stadt Lahr; Schutz vor HochwasserQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden