Immobilien zum Mieten in Langenzenn
0 Immobilien werden in Langenzenn zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Langenzenn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Langenzenn
Neuverträge in Langenzenn unterliegen keiner Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der MiSchuV-Anlage (ab 1. Januar 2026). Mieterhöhungen im Bestand dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und sind auf 20 % in drei Jahren gekappt — nicht auf die abgesenkten 15 % der Nachbargemeinden Oberasbach, Stein und Zirndorf. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Langenzenn; Ortsrecht Satzungen
WBS kommt vom Landratsamt, nicht vom Rathaus
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Mietwohnungen stellt das Landratsamt Fürth (Wohnungswesen, Im Pinderpark 2, Zirndorf) aus — wenn Sie im Landkreis gemeldet sind. Das Amt vermittelt keine Wohnung, kann aber eine Vermieterliste öffentlich geförderter Wohnungen ausgeben. Die kommunale Wohnbaugesellschaft Langenzenn vermietet nur im Stadtgebiet; für ihre EOF-Wohnungen (einkommensorientierte Förderung) brauchen Sie einen WBS.
Quelle: Landkreis Fürth; WohnberechtigungsscheinQuelle: WBG Langenzenn; Kommunales Wohnen
Grundsteuer B nur mit Vertragsklausel
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 360 v. H. Vermieter dürfen die Steuer nur über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Langenzenn; Hebesatzsatzung 2025
Kita: Gebühr nach Stundenfenster
Für städtische Einrichtungen gilt die Kindertagesstättengebührensatzung vom 13. Juli 2026 (in Kraft 1. September 2026): Kindergarten 190 € bis 304 €, Krippe 340 € bis 544 € monatlich je nach Buchungszeit. Für das zweite Kind ermäßigt die Stadt 40 €, ab dem dritten 80 €. Die Anmeldung für Krippe, Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung läuft zentral über das Bürgerservice-Portal mit Bayern-ID. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Langenzenn; Kita-Gebührensatzung 2026Quelle: Stadt Langenzenn; Kita-AnmeldungQuelle: Bürgerservice-Portal; Kitaplatz-Anmeldung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % (für Mieter nur indirekt relevant)
- Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur ausgewiesene Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; Hebesatz kommunal (siehe Fließtext)
- Kita-Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat (Kindergartenalter, Stand 2026)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- MiSchuV-Kulisse — Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
- Kita-Finanzierung — Quelle: StMAS Bayern; Kita-Finanzierung
Häufige Fragen zum Mieten in Langenzenn
- Gilt in Langenzenn die Mietpreisbremse?
- Steht die Stadt auf der MiSchuV-Liste?
- Gilt die Bremse im Landkreis Fürth?
Nein in Langenzenn. In der Anlage zur MiSchuV (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) stehen im Landkreis Fürth nur Oberasbach, Stein und Zirndorf. Die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift hier also nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Langenzenn?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?
Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Weil Langenzenn nicht gelistet ist, bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 % in drei Jahren. Ausnahmen im Einzelfall prüft eine Fachstelle, nicht dieser Text.
- Gibt es in Langenzenn einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Nein — im Ortsrecht der Stadt ist kein Mietspiegel hinterlegt. Fehlt ein Mietspiegel, muss der Vermieter eine Erhöhung nach § 558 BGB mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründen. Portal-Inseratspreise ersetzen keine Vergleichsmiete.
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein für Langenzenn?
- Wer vergibt Sozialwohnungen im Landkreis Fürth?
- Vermittelt das Rathaus eine Wohnung?
Beim Landratsamt Fürth (Wohnungswesen, Im Pinderpark 2, Zirndorf), nicht im Langenzenner Rathaus. Voraussetzung u. a.: Wohnsitz im Landkreis und Einhaltung der Einkommensgrenzen. Das Amt vermittelt keine Wohnung, kann aber eine Vermieterliste ausgeben. Obdachlosigkeit: zuerst Heimatgemeinde.
- Wo finde ich geförderte Mietwohnungen in Langenzenn?
- Was macht die Wohnbaugesellschaft Langenzenn?
- Brauche ich für die WBG einen WBS?
Die kommunale Wohnbaugesellschaft Langenzenn vermietet nur im Stadtgebiet. Für ihre EOF-Wohnungen (einkommensorientierte Förderung) brauchen Sie einen WBS. Bewerbung über den Wohnungsbewerbungsbogen auf der WBG-Seite; aktuelle Angebote wechseln.
Quelle: WBG Langenzenn; Kommunales WohnenQuelle: WBG Langenzenn; Bewerbungsbogen
- Darf die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden?
- Welcher Hebesatz gilt für Mieter?
- Was ändert die Reform ab 2025?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Langenzenn der Hebesatz der Grundsteuer B von 360 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das bayerische Flächenmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Wie hoch sind die Kita-Gebühren in Langenzenn?
- Was kostet die Krippe monatlich?
- Gibt es eine Geschwisterermäßigung?
Städtische Gebühren ab 1. September 2026: Kindergarten 190 € bis 304 €, Krippe 340 € bis 544 € monatlich je nach Buchungszeit. Zweites Kind −40 €, ab dem dritten −80 €. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Fürth?
- Welche Bahnhöfe liegen in Langenzenn?
- Gilt der VGN-Tarif?
Über die RB 12 (Zenngrundbahn) mit Halt in Langenzenn, Hardhof und Laubendorf; Tickets im VGN. Ergänzend Buslinien des Landkreises. Fahrplanänderungen prüfen Sie vor dem Umzugstag.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden