Immobilien zum Kaufen in Lauf a.d.Pegnitz

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Das Wichtigste zum Kaufen in Lauf a.d.Pegnitz

Beim Kauf in Lauf a.d.Pegnitz zahlen Sie in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung (meist den Kaufpreis). Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026keine Mietpreisbremse mehr — relevant, wenn Sie vermieten oder eine vermietete Immobilie übernehmen.

Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; Mieterschutzverordnung

Welche laufende Grundsteuer kommt nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (Fläche von Grundstück und Gebäude — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Ab dem Jahr 2025 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 295 % (Grundsteuer A: 487 %).

Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Stadt Lauf; Hebesatzsatzung 2025

Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Zuständig für Grundbucheintragungen ist das Amtsgericht Hersbruck (Grundbuchamt, Schloßplatz 1). Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer trägt das Amt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt HersbruckQuelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit Kauf

Was bedeutet die Wärmeplanung für Ihr Haus?

Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen und vom Stadtrat beschlossen. Sie dient der Orientierung beim Heizungswechsel — ohne aktuelle Ausweisung von Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebieten und ohne Anschlusszwang. Prüfen Sie Lage und Heizung unabhängig vom Plan.

Quelle: Stadt Lauf; Wärmeplanung Beschluss

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Lauf a.d.Pegnitz

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Lauf a.d.Pegnitz?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Sie entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: LfSt Bayern; Kaufnebenkosten Steuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Lauf a.d.Pegnitz?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Ist Hersbruck zuständig?

Zuständig ist das Amtsgericht Hersbruck (Grundbuchamt, Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck). Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge; Privatpersonen beantragen Auszüge unter Darlegung eines berechtigten Interesses.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt HersbruckQuelle: Justiz Bayern; Kontakt Hersbruck

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lauf a.d.Pegnitz?
  • Welcher Hebesatz gilt ab 2025?
  • Was ist das bayerische Flächenmodell?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (Fläche — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Ab dem Jahr 2025 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 295 %, für Grundsteuer A 487 %.

Quelle: Stadt Lauf; HebesatzsatzungQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Lauf?
  • Was ist BORIS-Bayern?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss Nürnberger Land (aktuell u. a. Stichtag 1. Januar 2026). Orientierung online über BayernAtlas; gebührenpflichtige Auskünfte und Marktberichte über BORIS-Bayern bzw. die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Der Bodenrichtwert ist ein Zonen-Durchschnitt — kein Kaufpreis Ihres Objekts.

Quelle: Landkreis Nürnberger Land; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es ein ausgewiesenes Fernwärmenetzgebiet?
  • Muss ich mich anschließen?

Der Stadtrat hat den Abschlussbericht zur Wärmeplanung beschlossen — als Strategie, ohne aktuelle Ausweisung von Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebieten. Es besteht kein Anschlusszwang allein durch den Planbeschluss. Prüfen Sie Heizung und Sanierungspflichten separat (u. a. Gebäudeenergiegesetz).

Quelle: Stadt Lauf; Wärmeplanung

  • Gilt beim Kauf einer vermieteten Wohnung noch die verlängerte Kündigungssperrfrist?
  • Wie lange gilt Eigenbedarfssperre nach Umwandlung?
  • Betrifft der Entfall der Mietpreisbremse auch § 577a?

Die verlängerte Kündigungssperrfrist von bis zu zehn Jahren nach Umwandlung in Wohnungseigentum galt in Lauf nur über die Mieterschutzverordnung. Seit dem 1. Januar 2026 entfällt diese Sonderregel mit dem Ausscheiden aus der Verordnung — es bleibt die bundesübliche Frist von drei Jahren, soweit keine anderen Regelungen greifen. Im Einzelfall Notar oder Fachstelle prüfen.

Quelle: Justiz Bayern; KündigungssperrfristQuelle: Haus und Grund Lauf; Verordnung Entfall

  • Wie ist die ÖPNV-Lage für Berufspendler nach Nürnberg?
  • Welche Bahnhöfe gibt es in Lauf?
  • Gibt es Park+Ride?

Drei Bahnhöfe: Lauf West, Lauf links (S-Bahn) und Lauf rechts (Regionalbahn, nah zur Altstadt). Alle mit Park+Ride. Für den Kaufpreis der Lage zählt oft die Entfernung zum bevorzugten Halt im VGN — Fahrpläne und Ticketpreise vor der Entscheidung prüfen.

Quelle: Stadt Lauf; Bus und Bahn

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