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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in March – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Das Grundbuch für March führt seit dem 1. August 2016 das Amtsgericht Emmendingen. An diesem Tag ging das frühere Grundbuchamt March auf das Grundbuchamt dort über. Die Anschrift lautet Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen. Post an das Grundbuchamt schicken Sie nur an diese Adresse. Das Amtsgericht Freiburg bleibt für andere Verfahren im Bezirk zuständig, führt für March aber kein Grundbuch. Eine örtliche Grundbucheinsichtsstelle sitzt weiter im Rathaus Hugstetten.
Quelle: Amtsgericht Emmendingen; Grundbuch-ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Emmendingen; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde March; Grundbucheinsicht
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in March 200 Prozent. Der Gemeinderat hat das am 2. Dezember 2024 festgesetzt, erstmals für das Kalenderjahr 2025. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt bei 520 Prozent.
Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell fest. Maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, nicht der Preis, den Sie für das Haus zahlen. Die Gemeinde wendet den Hebesatz auf den Messbetrag an. Die Jahressteuer zahlen Sie in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle: Gemeinde March; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde March; Grundsteuer festsetzen
Kaufpreise unbebauter Grundstücke wertet der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau aus. Sein Sitz ist bei der Stadt Müllheim. Für March gibt es eigene Zonen in den Ortsteilen Buchheim, Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen. Ein einzelner Quadratmeterpreis für die ganze Gemeinde steht deshalb nicht fest.
Die aktuellen Zonen sehen Sie kostenfrei im Portal BORIS-BW. Der Bodenrichtwert beschreibt ein typisches unbebautes Grundstück in der Zone. Lage, Zuschnitt und Erschließung können den Wert Ihres Flurstücks davon abweichen. Anfragen zur Wertermittlung gehen an die Geschäftsstelle in Müllheim, Bismarckstraße 3.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Gemeinde March; GutachterausschussQuelle: Gemeinde March; Bodenrichtwerte
Wer in March kauft, sollte den kommunalen Wärmeplan mitlesen, bevor er die Heizung plant. Die Gemeinde erstellt ihn mit der badenovaNETZE GmbH im Konvoi mit Umkirch, Gottenheim, Bötzingen, Eichstetten und Bahlingen. Zieljahr für einen klimaneutralen Gebäudebestand ist 2040.
Eignungsgebiete für zentrale und dezentrale Wärmeversorgung sind bereits beschrieben. Der Entwurf liegt vom 11. August 2026 bis zum 1. Oktober 2026 aus, im Bauamt und auf der Gemeindeseite. Die Ergebnisse sollen am 12. Oktober 2026 im Gemeinderat vorgestellt werden. Bis dahin bleibt es ein Entwurf.
Quelle: Gemeinde March; Kommunale Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Die Grunderwerbsteuer setzt das Land fest, nicht die Gemeinde March. Den Satz für Baden-Württemberg sehen Sie im Bundesland-Block der Kaufbeschreibung.
Seit dem 1. August 2016 führt das Amtsgericht Emmendingen das Grundbuch. Die Anschrift ist Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen. Das Amtsgericht Freiburg führt für March kein Grundbuch. Im Rathaus Hugstetten gibt es weiterhin eine Grundbucheinsichtsstelle.
Quelle: Amtsgericht Emmendingen; Grundbuch-ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Emmendingen; Grundbuchamt
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt die Grundsteuer B 200 Prozent, die Grundsteuer A 520 Prozent. Beschlossen am 2. Dezember 2024, erstmals für 2025. Sie zahlen in vier Raten: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell fest. Das ist kein Marktwert.
Quelle: Gemeinde March; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde March; Grundsteuer festsetzen
Die Zonen der Ortsteile Buchheim, Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen stehen in BORIS-BW. Zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau in Müllheim, Bismarckstraße 3. Einen einheitlichen Quadratmeterpreis für ganz March gibt es nicht.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Gemeinde March; Gutachterausschuss
Der Plan ist noch ein Entwurf. Offenlage: 11. August 2026 bis 1. Oktober 2026. Der Gemeinderat soll ihn am 12. Oktober 2026 behandeln. Eignungsgebiete für zentrale und dezentrale Wärme sind beschrieben. Zieljahr ist 2040. Den Entwurf erstellt die badenovaNETZE GmbH im Konvoi mit fünf Nachbargemeinden.
Ja. Die Neufassung vom 21. Juli 2025 wurde am 22. August 2025 bekanntgemacht. Sie regelt Benutzungsgebühren für Kindertagesstätten und die Betreuung an Grundschulen. Die Beträge stehen in der Satzung der Gemeinde.
Ja. Notar und Grundbuch kommen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis, nicht nach einem Satz der Gemeinde March. Den Landessatz der Grunderwerbsteuer sehen Sie im Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden