Zentral in Ihringen bauen!


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Gundelfingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt für das Kalenderjahr 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B von 220 v. H. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt die Grundsteuer A bei 500 v. H. (Änderungssatzung vom 26. März 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz und den Jahresbescheid. Wer vermieten will, trifft vor Ort auf die Mietpreisbremse.
Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Gundelfingen gehört zum Amtsgerichtsbezirk Freiburg — das Grundbuch führt das Amtsgericht Freiburg aber nicht. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen, Liebensteinstraße 2. Eintragungen laufen über Notar und Grundbuchamt.
Quelle: Amtsgericht Freiburg; Zuständigkeit GrundbuchQuelle: Amtsgericht Emmendingen; Grundbuchamt
Im November 2025 hat der Gemeinderat die kommunale Wärmeplanung beschlossen (Kooperation mit badenovaNETZE). Das Fachgutachten steht seit April 2026 auf der Landes-Wärmeplattform; Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2040. Der Plan allein verpflichtet niemanden zum Heizungstausch. Die Gemeindewerke versorgen die Ortsmitte seit 1990 und das Baugebiet Nägelesee seit 1996 mit Fernwärme.
Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeindewerke Gundelfingen; Fernwärmegebiete
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt für das Kalenderjahr 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B von 220 v. H.; Grundsteuer A 500 v. H. Satzung vom 26. März 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem kommunalen Bescheid.
Beim Amtsgericht Emmendingen, Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen. Gundelfingen liegt im Amtsgerichtsbezirk Freiburg, dort wird aber kein Grundbuch geführt. Eintragungen laufen über Notar und Grundbuchamt.
Quelle: Amtsgericht Freiburg; Zuständigkeit GrundbuchQuelle: Amtsgericht Emmendingen; Grundbuchamt
Der Gemeinderat hat den Plan im November 2025 beschlossen; das Fachgutachten (badenovaNETZE) steht seit April 2026 online. Zielhorizont ist 2040. Der Plan allein begründet keinen Heizungstausch und keinen Anschlusszwang. Ob ein Grundstück in einem Eignungsgebiet für Netze oder Einzellösungen liegt, steht im Gutachten.
Die Gemeindewerke (bzw. GWH) versorgen die Ortsmitte seit 1990 und das Baugebiet Nägelesee seit 1996; das Seniorenzentrum des Evangelischen Stifts ebenfalls seit 1996. Ob Ihr Kaufobjekt angeschlossen ist, klären Sie mit den Gemeindewerken, Alte Bundesstraße 35 — nicht über den Wärmeplan allein.
Öffentlich und kostenfrei über BORIS-BW, das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse. Der Richtwert ist keine Verkehrswertermittlung für Ihr konkretes Grundstück. Den kommunalen Hebesatz finden Sie in der Hebesatzsatzung, nicht in BORIS.
In der Regel nur mit Genehmigung. Die Zweckentfremdungssatzung gilt seit dem 17. März 2022 (Beschluss 27. Januar 2022). Kurzzeitvermietung ist registrierungspflichtig. Formulare liegen beim Bauamt, Alte Bundesstraße 31.
Die Gemeinde hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob und in welcher Höhe Beiträge für Ihr Grundstück fällig werden, hängt von der konkreten Erschließung ab. Klären Sie das vor dem Kauf mit Bauamt und Notar; pauschale Beträge nennen wir nicht.
Über die Hochwassergefahrenkarten des Landes in UDO (LUBW): Überflutungsflächen und -tiefen für HQ10, HQ50, HQ100 und HQextrem. Die Karte ersetzt keine Objektbesichtigung. Fragen Sie zusätzlich bei der Gemeinde nach örtlichen Hinweisen zur Lage.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden