Immobilien zum Mieten in Marpingen
0 Immobilien werden in Marpingen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Marpingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Marpingen
In Marpingen gilt keine Mietpreisbremse. Die Bremse würde die Miete bei einem neuen Vertrag deckeln. Die Gemeinde ist dafür nicht ausgewiesen. Eine abgesenkte Kappungsgrenze gibt es hier ebenfalls nicht. Diese Grenze bremst Erhöhungen im bestehenden Vertrag. Hier bleibt die Grenze von 20 % in drei Jahren.
Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht. Für eine Erhöhung im laufenden Vertrag brauchen Vermieter deshalb ein anderes Begründungsmittel. Das können Vergleichswohnungen oder ein Gutachten sein. Ob die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung steht, regelt der Mietvertrag.
Quelle: BBSR; Mietpreisbremse LänderQuelle: Gemeinde Marpingen; Rathaus Startseite
Was kostet die Betreuung ab August 2026?
In den kommunalen Häusern gelten ab 1. August 2026 diese Monatsbeiträge. Die Krippe kostet bei sechs Stunden 38 Euro und bei zehn Stunden 64 Euro. Der Kindergarten kostet bei sechs Stunden 15 Euro und bei zehn Stunden 26 Euro. Der Hort kostet bei der Regelbetreuung 21 Euro. Wer mehrere Kinder in Hort, Kita oder Krippe hat, erhält eine Geschwisterermäßigung.
Mittagessen kommt dazu: in der Krippe 4,60 Euro am Tag, im Kindergarten und Hort 5,80 Euro. Für Tee und Bastelmaterial kommen in Krippe und Kindergarten 2,55 Euro im Monat hinzu. Die freiwillige Ganztagsbetreuung an der Grundschule Marpingen kostet 60 Euro im Monat (12:30 bis 17 Uhr). Jede Randstunde kostet 10 Euro. Jede begonnene Ferienwoche kostet 30 Euro.
Quelle: Gemeinde Marpingen; Kita-Gebühren
Die kommunale Kita heißt Villa Wirbelwind und steht in der Schulstraße 11 in Alsweiler. Sie bietet Krippe, Kindergarten und Hort. In den Sommer-, Oster- und Herbstferien bleibt sie geöffnet. Die Anmeldung läuft über das Portal KitaPlus. Beratung gibt der Fachbereich Zentrale Dienste im Rathaus. Kirchliche Häuser sind St. Michael in Marpingen, St. Franziskus in Urexweiler und Flic-Flac in Berschweiler. Im Haushalt 2026 sind 1,5 Millionen Euro für eine neue Modulanlage am Kinderhaus Alsweiler eingeplant.
Quelle: Gemeinde Marpingen; Villa WirbelwindQuelle: Gemeinde Marpingen; kirchliche KitasQuelle: Gemeinde Marpingen; Haushalt Kinderhaus
Welche Linie erreicht Ihren Ortsteil?
Zur Gemeinde gehören Alsweiler, Berschweiler, Marpingen und Urexweiler. Einen Bahnhof gibt es nicht. Die R12 verbindet St. Wendel, Marpingen, Urexweiler und Neunkirchen. Nach Alsweiler fährt unter anderem die 606, nach Urexweiler die 608, nach Berschweiler und Dirmingen die 609. Prüfen Sie vor dem Mietvertrag die Fußwegzeit zur Haltestelle.
Der beschlossene Bürgerbus soll innergemeindlich nach Anmeldung und kostenlos fahren. Er startet nur, wenn das Land die Förderung wieder auflegt. Im Haushalt 2026 stehen 50.000 Euro für den Kleinbus. Ein Linienersatz ist der Bürgerbus nicht. Aktuelle Abfahrten stehen im Saarfahrplan.
Quelle: Gemeinde Marpingen; OrtsteileQuelle: Saar Mobil; Linien St. WendelQuelle: Gemeinde Marpingen; Bürgerbus Beschluss
Landet die Grundsteuer in den Nebenkosten?
Vermieter dürfen die Grundsteuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt 2026 der Hebesatz B von 330 %. Hebesatz A liegt bei 325 %. Beschlossen hat das der Gemeinderat am 17. Dezember 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Die Gemeinde setzt den Hebesatz. Wie stark sich Ihre Abrechnung ändert, hängt vom Bescheid und von der Umlageklausel ab.
Quelle: Gemeinde Marpingen; Hebesätze Dauerbescheide
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Wohnungen stellt nicht das Rathaus aus. Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Saarbrücken. Der Antrag ist kostenlos. Der Schein gilt ein Jahr und nennt eine passende Wohnungsgröße. Er ist keine Wohnungszusage. Sie brauchen ihn, bevor Sie eine geförderte Wohnung mieten.
Quelle: Land Saarland; Wohnberechtigungsschein
Bundesland Saarland:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer
- Grundsteuerreform — Quelle: Land Saarland; Grundsteuerreform
- Keine Mietpreisbremse-Ausweisung — Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Häufige Fragen zum Mieten in Marpingen
- Gilt in Marpingen die Mietpreisbremse?
- Ist Marpingen als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen?
- Welche Kappungsgrenze gilt im laufenden Mietvertrag?
Nein. Marpingen ist nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die Mietpreisbremse deckelt die Miete bei einem neuen Vertrag. Eine abgesenkte Kappungsgrenze für Erhöhungen im laufenden Vertrag gibt es hier ebenfalls nicht. Es bleibt die Grenze von 20 % in drei Jahren. Dass das Land keine Mietpreisbremse-Verordnung erlassen hat, steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Gibt es in Marpingen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Gemeinde einen Mietspiegel veröffentlicht?
Auf den Seiten der Gemeinde ist kein amtlicher Mietspiegel eingestellt. Für eine Erhöhung im laufenden Vertrag bleiben die allgemeinen Begründungsmittel: Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und landet das in den Nebenkosten?
- Welcher Hebesatz B gilt in Marpingen 2026?
- Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt 2026 der Hebesatz B 330 % und der Hebesatz A 325 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Die Gemeinde setzt den Hebesatz. Die Umlage über die Betriebskosten ist nur zulässig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
- Was kosten kommunale Kita-Plätze in Marpingen?
- Gibt es eine Geschwisterermäßigung?
- Wie melde ich mein Kind über KitaPlus an?
Ab 1. August 2026 kostet der kommunale Kindergarten bei sechs Stunden 15 Euro und bei zehn Stunden 26 Euro im Monat. Die Krippe kostet 38 bzw. 64 Euro, der Hort 21 Euro. Geschwisterermäßigung gibt es. Mittagessen und Tee- oder Spielgeld kommen extra. Die Anmeldung der Villa Wirbelwind läuft über KitaPlus.
Quelle: Gemeinde Marpingen; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Marpingen; KitaPlus Anmeldung
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Marpingen?
- Stellt das Rathaus den Wohnberechtigungsschein aus?
- Ist der Antrag kostenpflichtig?
Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Saarbrücken, nicht das Rathaus Marpingen. Der Antrag ist kostenlos. Der Schein gilt ein Jahr und bestätigt eine Wohnungsgröße. Eine Wohnung erhalten Sie damit noch nicht.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto durch den Alltag?
- Reicht die Buslinie R12 für den Arbeitsweg?
- Fährt der Bürgerbus schon als Linienersatz?
Ohne Auto prüfen Sie die Entfernung zur Haltestelle. Die R12 verbindet mit St. Wendel und Neunkirchen. Ortslinien erschließen Alsweiler, Urexweiler und Berschweiler. Der Bürgerbus ist beschlossen, fährt aber nur, wenn die Landesförderung kommt. Er ersetzt die Linienbusse nicht.
Quelle: Saar Mobil; Linien St. WendelQuelle: Gemeinde Marpingen; Bürgerbus Beschluss
- Was kostet die freiwillige Ganztagsbetreuung an der Grundschule?
- Welche FGTS-Gebühren nennt die Gemeinde?
- Was kostet die Ferienbetreuung?
Die Gemeinde nennt für die Betreuung von 12:30 bis 17 Uhr an der Grundschule Marpingen 60 Euro im Monat. Jede Randzeit (7 bis 8 Uhr oder 17 bis 18 Uhr) kostet 10 Euro. Jede begonnene Ferienwoche kostet 30 Euro. Stand der Tabelle: ab 1. August 2026.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden