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In Oldenburg (Oldenburg) gibt es 2 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 3.603 €/m². Stand: 18.07.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Oldenburg (Oldenburg) kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2025 Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (bis 31. Dezember 2029) — relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das niedersächsische Flächen-Lage-Modell. Hebesatz B liegt bei 539 %, Hebesatz A bei 500 % (Beschluss 25. November 2024, fortgeltend 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Oldenburg; Grundsteuer Hebesätze
Am 1. Juni 2026 hat der Rat den Oldenburger Wärmeplan beschlossen (mit EWE Netz, Ziel klimafreundliche Wärme bis 2035). 18 Maßnahmen — von Netz-Machbarkeitsstudien bis Beratungsangeboten — starten in die Umsetzung; ein Wärmewende-Beirat begleitet sie. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.
Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Dialog
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oldenburg führt die Grundbücher für Grundstücke im Gerichtsbezirk; die Eigentumsumschreibung läuft über den Notar nach Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei in BORIS.NI (Gutachterausschüsse Niedersachsen).
Quelle: Amtsgericht Oldenburg; GrundbuchzuständigkeitQuelle: BORIS.NI; Bodenrichtwerte
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer landesweit 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (orientierend oft rund 1,5–2 % der Bemessungsgrundlage). Maklercourtage nur, wenn vereinbart; prüfen Sie den Kaufvertrag.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oldenburg führt die Grundbücher für Grundstücke im Gerichtsbezirk. Die Eigentumsumschreibung organisiert in der Praxis der beurkundende Notar. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse und nach Terminvereinbarung.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das niedersächsische Flächen-Lage-Modell. Hebesatz B liegt bei 539 %, Hebesatz A bei 500 % (Beschluss 25. November 2024, fortgeltend 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis.
Amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse Niedersachsen sind kostenfrei über BORIS.NI abrufbar (Adresse, Flurstück oder Karte). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert unbebaute Fläche — kein individueller Verkehrswert Ihres Objekts.
Am 1. Juni 2026 hat der Rat den Wärmeplan mit 18 Maßnahmen beschlossen (Ziel klimafreundliche Wärme bis 2035). Er zeigt Orientierungsoptionen für Heizung und Netze, begründet aber keinen Anschlusszwang. Details und Beratungsangebote stehen im Klimaportal.
Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Dialog
Landesförderung für Wohnraum und Eigentum steuert die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank); ergänzend prüfen Sie bundesweite Programme (z. B. KfW) und kommunale Hinweise im Klimaportal zu Sanierung und Wärmewende. Ob Sie förderfähig sind, hängt von Objekt, Einkommen und Programmbedingungen ab.
Quelle: NBank; WohnraumförderungQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Beratung
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung entfallen Elternbeiträge in geförderten Einrichtungen — in Oldenburg auch über acht Stunden täglich; Kindertagespflege ab dem dritten Geburtstag ebenfalls beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden