2 Immobilien zum Kaufen in Oldenburg (Oldenburg)

2 Immobilien werden in Oldenburg (Oldenburg) zum Kaufen angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 115.000 und 125.000

Seitenüberblick: Immobilien in Oldenburg (Oldenburg)

In Oldenburg (Oldenburg) gibt es 2 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 3.603 €/m². Stand: 18.07.2026.

  • Was ist ein typischer m²-Preis für Wohnimmobilien (Kaufen) in Oldenburg (Oldenburg)?
  • Was kostet eine Wohnung zum Kaufen in Oldenburg (Oldenburg)?
  • Was kostet ein Haus zum Kaufen in Oldenburg (Oldenburg)?
Für Wohnimmobilien (Kaufen) in Oldenburg (Oldenburg) liegt der Median bei ca. 3.603 €/m² — die Hälfte der Angebote liegt unter diesem Wert. Der Durchschnitt liegt bei ca. 3.603 €/m²; ein deutlicher Abstand zwischen Median und Durchschnitt deutet auf Ausreißer in der Preisspanne hin.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

Das Wichtigste zum Kaufen in Oldenburg (Oldenburg)

Wer in Oldenburg (Oldenburg) kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2025 Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (bis 31. Dezember 2029) — relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung

Welche laufenden Kosten bringt die neue Grundsteuer?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das niedersächsische Flächen-Lage-Modell. Hebesatz B liegt bei 539 %, Hebesatz A bei 500 % (Beschluss 25. November 2024, fortgeltend 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Oldenburg; Grundsteuer Hebesätze

Was sagt der Wärmeplan mit 18 Maßnahmen?

Am 1. Juni 2026 hat der Rat den Oldenburger Wärmeplan beschlossen (mit EWE Netz, Ziel klimafreundliche Wärme bis 2035). 18 Maßnahmen — von Netz-Machbarkeitsstudien bis Beratungsangeboten — starten in die Umsetzung; ein Wärmewende-Beirat begleitet sie. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.

Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Dialog

Wo liegen Grundbuch und Bodenrichtwerte?

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oldenburg führt die Grundbücher für Grundstücke im Gerichtsbezirk; die Eigentumsumschreibung läuft über den Notar nach Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei in BORIS.NI (Gutachterausschüsse Niedersachsen).

Quelle: Amtsgericht Oldenburg; GrundbuchzuständigkeitQuelle: BORIS.NI; Bodenrichtwerte

Häufige Fragen zum Kaufen in Oldenburg (Oldenburg)

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Oldenburg?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Niedersachsen?
  • Fallen 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer landesweit 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — Voraussetzung für die Grundbucheintragung.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Muss ich Maklercourtage einplanen?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (orientierend oft rund 1,5–2 % der Bemessungsgrundlage). Maklercourtage nur, wenn vereinbart; prüfen Sie den Kaufvertrag.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Oldenburg?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wie komme ich zur Grundbucheinsicht?

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oldenburg führt die Grundbücher für Grundstücke im Gerichtsbezirk. Die Eigentumsumschreibung organisiert in der Praxis der beurkundende Notar. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse und nach Terminvereinbarung.

Quelle: Amtsgericht Oldenburg; Grundbuchzuständigkeit

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oldenburg?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
  • Gilt das Flächen-Lage-Modell?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das niedersächsische Flächen-Lage-Modell. Hebesatz B liegt bei 539 %, Hebesatz A bei 500 % (Beschluss 25. November 2024, fortgeltend 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Oldenburg; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Oldenburg?
  • Was ist BORIS.NI?
  • Sind Bodenrichtwerte kostenfrei einsehbar?

Amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse Niedersachsen sind kostenfrei über BORIS.NI abrufbar (Adresse, Flurstück oder Karte). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert unbebaute Fläche — kein individueller Verkehrswert Ihres Objekts.

Quelle: BORIS.NI; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet der Oldenburger Wärmeplan für Käufer?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?
  • Wann wurde der Wärmeplan beschlossen?

Am 1. Juni 2026 hat der Rat den Wärmeplan mit 18 Maßnahmen beschlossen (Ziel klimafreundliche Wärme bis 2035). Er zeigt Orientierungsoptionen für Heizung und Netze, begründet aber keinen Anschlusszwang. Details und Beratungsangebote stehen im Klimaportal.

Quelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan KlimaportalQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Dialog

  • Welche Förderungen gibt es für Eigentum oder Sanierung in Oldenburg?
  • Hilft die NBank beim Kauf?
  • Wo finde ich Landesförderung Wohnraum?

Landesförderung für Wohnraum und Eigentum steuert die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank); ergänzend prüfen Sie bundesweite Programme (z. B. KfW) und kommunale Hinweise im Klimaportal zu Sanierung und Wärmewende. Ob Sie förderfähig sind, hängt von Objekt, Einkommen und Programmbedingungen ab.

Quelle: NBank; WohnraumförderungQuelle: Stadt Oldenburg; Wärmeplan Beratung

  • Was gilt bei Kita-Beiträgen für Käufer-Familien in Oldenburg?
  • Ist Kindertagespflege ab drei Jahren beitragsfrei?
  • Bleibt Essensgeld Pflicht?

Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung entfallen Elternbeiträge in geförderten Einrichtungen — in Oldenburg auch über acht Stunden täglich; Kindertagespflege ab dem dritten Geburtstag ebenfalls beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig.

Quelle: Stadt Oldenburg; Kita Elternbeiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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